Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
35 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.11.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-129/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010
Gemeinderat am 09.12.2010
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie
Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten).
Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem
auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus
Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen
Personalkosten.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und
Fahrzeugkosten wurden wie bereits in den Vorjahren aus den Kosten der letzten 3
Gebührenabschlüsse (2007-2009) Mittelwerte gebildet, die dann als Grundlage für die
Gebührenkalkulation angenommen wurden.
Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der
Kosten der einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach
Abfallarten berechnet.
Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten
der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher
Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten
getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für
die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro
Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun
Umweltdienste vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden
die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2011 zugrunde
gelegt.
Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier
und die Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ wie in den Vorjahren addiert.
Bei den Kosten für die Altpapiersammlung waren in der Vergangenheit in verschiedenen
Medien Berichte darüber erschienen, dass aufgrund des stark gesunkenen Marktpreises für
Altpapier zukünftig mit höheren Abfallgebühren zu rechnen sei. Durch die Neugestaltung des
Abfuhrvertrages ist dies jedoch in Vettweiß nicht so, es wurde ein für die Laufzeit des
Vertrages fester Betrag von 66,40 € je Tonne Altpapier (80,-- Euro abzüglich des durch das
Gallenkemper-Gutachten festgelegten DSD-Anteils von 17%) vereinbart.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein
Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen
zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr
Restmüll angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich
vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine
verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen dann in der Regel
zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden.
Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)
ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2009.
Deponiekosten (52,37%) und Grundgebühren (12,27%) sowie Fuhrleistung Hausmüll
(17,47%) und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die
Vereine; 5,4 %) machen zusammen einen Anteil von 87,51 % der Gesamtkosten aus.
Einen Anteil von 5,88 % an den Gesamtkosten macht die Position Unterdeckung aus
Vorjahren aus.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (für die Anschaffung einer Software zur
Behälterverwaltung) machen insgesamt 0,06 % der Gesamtkosten aus.
Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 kam dadurch zustande, dass aufgrund eines erhöhten
Restmüllaufkommens die Deponiekosten im Jahr 2008 um 21.503 € höher lagen als
berechnet. Die Kosten der europaweiten Ausschreibung waren nicht kalkuliert (11.841,-- €),
da diese Kosten bei Erstellung der Kalkulation 2008 nicht ersichtlich waren.
Die Unterdeckung 2009 war zu erwarten und kommt im Wesentlichen durch eine
Rückzahlung ans Finanzamt zustande. Bei einer durch das Finanzamt durchgeführten
Betriebsprüfung beim Abfuhrunternehmen ist aufgefallen, dass seitens des
Abfuhrunternehmens für die eingesammelte Menge an „kommunalem“ Altpapier eine
Vergütung inklusive Umsatzsteuer gezahlt wurde. Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist
allerdings nur für den DSD-Anteil am Altpapier zulässig, nicht für den kommunalen Anteil.
Der ans Finanzamt abzuführende Betrag für die Jahre 2005- Sept. 2009 beträgt ca. 25.500
Euro an zuviel erhaltener Umsatzsteuer.
In die Gebührenkalkulation 2010 wurden bereits 30.000,-- € eingebracht. Die restliche
Unterdeckung aus 2008 (12.913,23 €) und die Unterdeckung aus 2009 (36.691,69 €) wurden
in die Kalkulation 2011 eingebracht.
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen.
Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die
Gebühreneinnahmen aus der
Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte
Restmüllsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind
Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das
Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß
dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen
werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die
Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die
voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden nachrichtlich in der Anlage „Berechnung
der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt.
Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für
das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für
Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der
Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur
kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in
diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten
Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben.
Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt
zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung".
2) Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die
Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der
Biomüllgefäße ermittelt.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für
die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil
sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen,
die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die
Entsorgung des Bioabfalls.
Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie
die Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im
Grundgebührenanteil enthalten. Durch die im Gegensatz zu den Vorjahren genauere
Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche (Neugestaltung des
Entsorgungsvertrags) ist die Zusatzgebühr für das Restabfallgefäß sowie für das
Bioabfallgefäß seit 2009 gestiegen, die Grundgebühr hingegen gesunken. Dies hat zur Folge
dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für
Bioabfallgefäße wurde höher, ebenso stieg der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen
(240l, 1.100l) an. Dies ist allein Folge der genaueren Differenzierung der Kosten, nicht etwa
auf die Umstellung des Entsorgungsvertrages zurückzuführen. Je besser die Kosten auf die
einzelnen Abfallarten aufgeteilt werden können, umso mehr steigt die Gebühr pro Liter und
sinkt der Grundgebührenanteil. Die Anschlusspflichtigen, die größere Abfallgefäße
bereithalten und dementsprechend auch potenziell mehr Abfall zur Entsorgung geben,
werden dadurch stärker belastet. Gleichzeitig wirken sich aber auch Änderungen der
Deponiegebühren direkt auf die entsprechende Abfallart aus (z.B. die Deponiekosten für
Bioabfall je Tonne sinken im nächsten Jahr, das führt zu einer Senkung der Gebühr für die
Bioabfallgefäße).
Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für
2011:
60 l
90 l
120 l
240 l
1.100 l
Restmüllgefäß
Restmüllgefäß
Restmüllgefäß
Restmüllgefäß
Restmüllgefäß
131,67 €
158,47 €
185,27 €
292,48 €
1.060,82 €
(bisher 128,19 €)
(bisher 153,55 €)
(bisher 178,90 €)
(bisher 280,33 €)
(bisher 1.007,25 €)
120 l
240 l
Bioabfallgefäß
Bioabfallgefäß
48,98 €
97,95 €
(bisher 53,23 €)
(bisher 106,46 €)
Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Abfuhrunternehmen war es bis 2008
nicht möglich, die Fuhrleistung für jede Abfallart separat darzustellen, dementsprechend
konnten auch nicht alle auf die Bioabfallentsorgung entfallenden Kosten in einer Gebühr
erfasst werden. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit immer Gebührensätze als
Kombination aus Restmüll- und Bioabfallgebühr beschlossen. Wie oben schon erwähnt, lässt
sich seit 2009 jede Abfallart separat berechnen, dass heißt, alle Kosten, die auf die
Entsorgung von Bioabfall entfallen, sind jetzt in der Gebühr Bioabfallgefäß enthalten. Alle
weiteren Kosten im Bereich Abfallentsorgung sind in der Gebühr für das Restmüllgefäß
enthalten.
Die bisherigen Gebührenkombinationen sind daher nicht mehr notwendig. Mit Einführung
des neuen Finanzprogramms „Infoma NewSystems“ ab 2011 werden sich die
Abgabenbescheide vom Aussehen im Gegensatz zu den bisherigen Bescheiden ändern.
Gleichzeitig soll dann auch die Umstellung von den bisherigen kombinierten Gebührensätzen
auf die oben genannten, separaten Gebührensätze für Restmüll- und Bioabfallgefäße
erfolgen.
Auf dem einzelnen Gebührenbescheid ist damit zukünftig erkennbar, welche Gebühren für
Restmüll und welche Gebühren für Bioabfall anfallen. Der Vergleich zwischen den
verschiedenen Abfallgebühren ist für den Bürger ebenfalls übersichtlicher, da es zukünftig
nur noch 7 anstatt bislang 16 unterschiedliche Gebührensätze gibt.
Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restmüll und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft.
Aufgrund der Änderung der Deponiegebühren für Restmüll- und Bioabfall ändern sich die
Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr.
Gebühr für einen Beistellsack für Restmüll
3,90 Euro (bisher 3,70 Euro)
Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall
2,80 Euro (bisher 2,90 Euro)
Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen
die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die
Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten
durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine
Vergütung für Handlingskosten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation
zu beschliessen.
Auswirkungen auf den Haushalt: