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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
35 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.11.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-129/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 Gemeinderat am 09.12.2010 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Kommunale Abfallentsorgung Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten im Bereich Abfallbeseitigung sind Personalkosten, Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten (Erstattung für Leistungen anderer Verwaltungseinheiten). Ansatzfähige Kosten sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der ansatzfähigen Personalkosten. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wurden wie bereits in den Vorjahren aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse (2007-2009) Mittelwerte gebildet, die dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wurden. Die Berechnung der weiteren Sachkosten ergibt sich aus der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“. Hier wurden die voraussichtlichen Kosten getrennt nach Abfallarten berechnet. Aufgrund der Neugestaltung des Entsorgungsvertrags ist es seit 2009 möglich, die Kosten der Fuhrleistung genau den einzelnen Abfallarten zuzuordnen, da nicht mehr ein monatlicher Pauschalbetrag für die Fuhrleistung gezahlt wird, sondern nach den einzelnen Abfallarten getrennte Leistungen gezahlt werden. Diese Leistungen gliedern sich noch auf in Beträge für die Tonnenbereitstellung, Transport, Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2011 zugrunde gelegt. Zum besseren Vergleich mit den Vorjahren sind die Kosten für Fuhrleistung (außer Altpapier und die Deponiekosten in der Tabelle „Ansatzfähige Kosten“ wie in den Vorjahren addiert. Bei den Kosten für die Altpapiersammlung waren in der Vergangenheit in verschiedenen Medien Berichte darüber erschienen, dass aufgrund des stark gesunkenen Marktpreises für Altpapier zukünftig mit höheren Abfallgebühren zu rechnen sei. Durch die Neugestaltung des Abfuhrvertrages ist dies jedoch in Vettweiß nicht so, es wurde ein für die Laufzeit des Vertrages fester Betrag von 66,40 € je Tonne Altpapier (80,-- Euro abzüglich des durch das Gallenkemper-Gutachten festgelegten DSD-Anteils von 17%) vereinbart. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restmüll angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen dann in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2009. Deponiekosten (52,37%) und Grundgebühren (12,27%) sowie Fuhrleistung Hausmüll (17,47%) und die Kosten für die Altpapiersammlung (Fuhrleistung und Entgelte an die Vereine; 5,4 %) machen zusammen einen Anteil von 87,51 % der Gesamtkosten aus. Einen Anteil von 5,88 % an den Gesamtkosten macht die Position Unterdeckung aus Vorjahren aus. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung (für die Anschaffung einer Software zur Behälterverwaltung) machen insgesamt 0,06 % der Gesamtkosten aus. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 kam dadurch zustande, dass aufgrund eines erhöhten Restmüllaufkommens die Deponiekosten im Jahr 2008 um 21.503 € höher lagen als berechnet. Die Kosten der europaweiten Ausschreibung waren nicht kalkuliert (11.841,-- €), da diese Kosten bei Erstellung der Kalkulation 2008 nicht ersichtlich waren. Die Unterdeckung 2009 war zu erwarten und kommt im Wesentlichen durch eine Rückzahlung ans Finanzamt zustande. Bei einer durch das Finanzamt durchgeführten Betriebsprüfung beim Abfuhrunternehmen ist aufgefallen, dass seitens des Abfuhrunternehmens für die eingesammelte Menge an „kommunalem“ Altpapier eine Vergütung inklusive Umsatzsteuer gezahlt wurde. Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist allerdings nur für den DSD-Anteil am Altpapier zulässig, nicht für den kommunalen Anteil. Der ans Finanzamt abzuführende Betrag für die Jahre 2005- Sept. 2009 beträgt ca. 25.500 Euro an zuviel erhaltener Umsatzsteuer. In die Gebührenkalkulation 2010 wurden bereits 30.000,-- € eingebracht. Die restliche Unterdeckung aus 2008 (12.913,23 €) und die Unterdeckung aus 2009 (36.691,69 €) wurden in die Kalkulation 2011 eingebracht. Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, die Gebühreneinnahmen aus der Sperrgutentsorgung, Gutschriften über verkaufte Restmüllsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden nachrichtlich in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restmüllgefäße und der Biomüllgefäße ermittelt. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in Grundgebührenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restmülls und einen Anteil für die Entsorgung des Biomülls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restmüllgefäße) sind der Grundgebührenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restmülls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Biomüllgefäß haben, zahlen zusätzlich noch den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die Entsorgung des Sperrmülls, Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundgebührenanteil enthalten. Durch die im Gegensatz zu den Vorjahren genauere Differenzierung der Kosten auf die einzelnen Abfallbereiche (Neugestaltung des Entsorgungsvertrags) ist die Zusatzgebühr für das Restabfallgefäß sowie für das Bioabfallgefäß seit 2009 gestiegen, die Grundgebühr hingegen gesunken. Dies hat zur Folge dass sich die einzelnen Gebührensätze unterschiedlich entwickeln. Die Gebühr für Bioabfallgefäße wurde höher, ebenso stieg der Gebührensatz bei großen Restmüllgefäßen (240l, 1.100l) an. Dies ist allein Folge der genaueren Differenzierung der Kosten, nicht etwa auf die Umstellung des Entsorgungsvertrages zurückzuführen. Je besser die Kosten auf die einzelnen Abfallarten aufgeteilt werden können, umso mehr steigt die Gebühr pro Liter und sinkt der Grundgebührenanteil. Die Anschlusspflichtigen, die größere Abfallgefäße bereithalten und dementsprechend auch potenziell mehr Abfall zur Entsorgung geben, werden dadurch stärker belastet. Gleichzeitig wirken sich aber auch Änderungen der Deponiegebühren direkt auf die entsprechende Abfallart aus (z.B. die Deponiekosten für Bioabfall je Tonne sinken im nächsten Jahr, das führt zu einer Senkung der Gebühr für die Bioabfallgefäße). Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2011: 60 l 90 l 120 l 240 l 1.100 l Restmüllgefäß Restmüllgefäß Restmüllgefäß Restmüllgefäß Restmüllgefäß 131,67 € 158,47 € 185,27 € 292,48 € 1.060,82 € (bisher 128,19 €) (bisher 153,55 €) (bisher 178,90 €) (bisher 280,33 €) (bisher 1.007,25 €) 120 l 240 l Bioabfallgefäß Bioabfallgefäß 48,98 € 97,95 € (bisher 53,23 €) (bisher 106,46 €) Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Abfuhrunternehmen war es bis 2008 nicht möglich, die Fuhrleistung für jede Abfallart separat darzustellen, dementsprechend konnten auch nicht alle auf die Bioabfallentsorgung entfallenden Kosten in einer Gebühr erfasst werden. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit immer Gebührensätze als Kombination aus Restmüll- und Bioabfallgebühr beschlossen. Wie oben schon erwähnt, lässt sich seit 2009 jede Abfallart separat berechnen, dass heißt, alle Kosten, die auf die Entsorgung von Bioabfall entfallen, sind jetzt in der Gebühr Bioabfallgefäß enthalten. Alle weiteren Kosten im Bereich Abfallentsorgung sind in der Gebühr für das Restmüllgefäß enthalten. Die bisherigen Gebührenkombinationen sind daher nicht mehr notwendig. Mit Einführung des neuen Finanzprogramms „Infoma NewSystems“ ab 2011 werden sich die Abgabenbescheide vom Aussehen im Gegensatz zu den bisherigen Bescheiden ändern. Gleichzeitig soll dann auch die Umstellung von den bisherigen kombinierten Gebührensätzen auf die oben genannten, separaten Gebührensätze für Restmüll- und Bioabfallgefäße erfolgen. Auf dem einzelnen Gebührenbescheid ist damit zukünftig erkennbar, welche Gebühren für Restmüll und welche Gebühren für Bioabfall anfallen. Der Vergleich zwischen den verschiedenen Abfallgebühren ist für den Bürger ebenfalls übersichtlicher, da es zukünftig nur noch 7 anstatt bislang 16 unterschiedliche Gebührensätze gibt. Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restmüll und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft. Aufgrund der Änderung der Deponiegebühren für Restmüll- und Bioabfall ändern sich die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. Gebühr für einen Beistellsack für Restmüll 3,90 Euro (bisher 3,70 Euro) Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall 2,80 Euro (bisher 2,90 Euro) Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation zu beschliessen. Auswirkungen auf den Haushalt: