Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in Vettweiß-Kettenheim an der Straße "Zum Bahndamm")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
07.01.11, 12:48
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in Vettweiß-Kettenheim an der Straße "Zum Bahndamm") Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in Vettweiß-Kettenheim an der Straße "Zum Bahndamm")

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.01.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-1/2011 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 18.01.2011 Gemeinderat am 03.02.2011 - öffentlich - Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in Vettweiß-Kettenheim an der Straße "Zum Bahndamm" Begründung: Herr Franz Heinrich Erasmi, Gereonstraße 26, 52391 Vettweiß, beantragt am 21.12.2010 als Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 2, Nr. 92, sein Grundstück und das Grundstück Nr. 91, welches im Eigentum seiner Schwester ist, einer baulichen Nutzung zuzuführen. Das Flurstück 91 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Vettweiß als gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Flurstück 92 ist tlws. als gemischte Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die kanalmäßige Erschließung der Grundstücke ist derzeit nicht gegeben. Um den Bereich an der Straße „Zum Bahndamm“ baulich nutzen zu können, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der zu überplanende Bereich ist aus dem der Vorlage beigefügten Flurkartenausschnitt ersichtlich. Laut Grundsatzbeschluss der Gemeinde Vettweiß ist die Überplanung eines künftigen Baugebietes durch einen privaten Erschließungsträger oder bei gemeindeeigenen Grundstücken durch die Gemeinde durchzuführen. Die Verwaltung steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Da sich zurzeit jedoch das Baugebiet Tannenweg in der Vermarktung befindet, sollte dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einem zusätzlichen Baugebiet belastet werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat dem Antrag grundsätzlich positv gegenüber zu stehen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Bebauungsplangebiet „Tannenweg“ überwiegend vermarktet ist, zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine