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Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.) Beschlussvorlage (Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 294/2006 2. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 18.12.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 294/2006 2. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 11.07.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling. Beschlussentwurf: Mit Stichtag 01.08.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der folgenden zwei katholischen Kindertageseinrichtungen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich sowohl auf das Personal als auch auf das jeweilige Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen. - Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Westring 3, Wesseling-Zentrum; - Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling-Zentrum. Die Verwaltung wird beauftragt, bei beiden zu übernehmenden Objekten den Sanierungsbedarf am Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen sowie eventuell nötige Investitionen im Bereich Geräte und Ausstattung zu beziffern. Sachdarstellung: 1. Problem Das Erzbistum Köln befasst sich seit mehreren Jahren mit dem Projekt „Zukunft heute“. Aufgrund geringerer Einnahmen im Bereich der Kirchensteuermittel hat das Erzbistum Köln ein weit reichendes Sparkonzept beschlossen. Betroffen von diesem Konzept „Zukunft heute“ sind auch die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder. Vertreter des Erzbistums Köln – Generalvikariat – sowie der katholischen Kirchengemeinden in Wesseling haben in mehreren Gesprächen der Verwaltung mitgeteilt, welche Vorgaben für Wesseling im Bereich der katholischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden müssen. Wesseling wurde in zwei Seelsorgebereiche eingeteilt. Für den Seelsorgebereich I mit den Ortsteilen Wesseling und Urfeld werden vom Erzbistum Köln von den jetzigen 14 Gruppen ab 2008 nur noch 6 finanziert. Im Seelsorgebereich II mit den Ortsteilen Keldenich und Berzdorf übernimmt das Erzbistum Köln von den jetzigen 8 Gruppen nur noch für 5 Gruppen den Trägeranteil der Betriebskosten. Betroffen vom Gruppenabbau sind insbesondere die Kindertageseinrichtungen St. Marien, St. Josef I, Westring und St. Thomas II, Waldstraße. Die Stadt Wesseling kann zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bzw. wegen des geplanten Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht auf diese wegfallenden Plätze verzichten. Das Generalvikariat strebt einen Trägerwechsel bei den betroffenen Einrichtungen an. Im Schreiben vom 18.06.07 an den katholischen Kirchengemeindeverband Wesseling/Urfeld, drängt das Erzbistum Köln auf eine baldige Entscheidung in bezug auf einen Trägerwechsel. Sollte bis Herbst 2007 keine Entscheidung der Stadt Wesseling vorliegen, muss das Kündigungsverfahren der Mitarbeiterinnen in den betroffenen Einrichtungen eingeleitet werden. Bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtungen hat das Generalvikariat des Erzbistums Köln noch einmal schriftlich klargestellt, "dass eine Sonderfinanzierung der Einrichtungen durch die Kommune unter Verbleib in katholischer Trägerschaft nicht Betracht kommt." Es wird weiterhin erklärt, "dass für den Fall des Scheiterns des Trägerwechsels die Einrichtungen zum 30.06.2008 geschlossen werden". Entgegen der ursprünglichen Absicht des Generalvikariats, auch bezüglich der Kindertageseinrichtung St. Thomas II/Waldstraße einen Trägerwechsel anzustreben, hat das Generalvikariat mit beigefügtem Schreiben vom 09.08.2007 signalisiert, dass hinsichtlich dieser Einrichtung unter Umständen daran gedacht werden könne, die Einrichtung in katholischer Trägerschaft zu halten. Gleichzeitig werde aber eine Sonderfinanzierung durch die Stadt Wesseling angestrebt. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und den zukünftigen Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht zu gefährden, das Angebot des Generalvikariats zum Übergang der Trägerschaft für St. Josef I und St. Marien anzunehmen und bezüglich St. Thomas II in Gespräche einzutreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betroffenen Einrichtungen, deren Gruppen sowie deren Strukturen und die voraussichtlichen Kosten für den zu übernehmenden Betriebskostenanteil. Einrichtungen Gruppen Plätze St. Marien Taunusstraße St. Josef I Westring St. Thomas II Waldstraße 2 Kindergartengruppen 1 Integrative Gruppe 2 Kindergartengruppen 65 Jährlicher Trägeranteil an den Betriebskosten, der zukünftig von der Stadt Wesseling zu zahlen ist 64.000,00 € 50 40.000,00 € 2 Kindergartengruppen 50 50% des Trägeranteils (21.000,00 € von 42.000,00 €) wird bereits übernommen. Weitere Verhandlungen bleiben abzuwarten. Den Erwerb des Gebäudes von St. Marien hat der Rat bereits beschlossen. Das Gebäude des Kindergartens St. Thomas II (Waldsiedlung Urfeld) gehört der Stadt Wesseling. Für das Gebäude der Kindertageseinrichtung St. Josef I (Westring) wird ebenso wie bei St. Marien ein angemessener Kaufpreis auf der Basis eines Sachverständigengutachtens und unter Berücksichtigung des aktuellen Sanierungsbedarfs ermittelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, wenn der Trägerwechsel zur Stadt Wesseling betrieben werden soll. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei der Trägerübernahme der betroffenen Einrichtungen St. Marien und St. Josef I entstehen Mehrkosten im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse in Höhe von etwa 104.000,00 € jährlich gegenüber dem aktuellen Stand. Dieser Mehrbedarf ist für die Haushalte ab 2008 zu kalkulieren. Die Kosten für den Gebäudeerwerb für den Kindergarten Westring / St. Josef I, für Sanierungsarbeiten und Inventarbeschaffungen werden bei beabsichtigtem Trägerwechsel ermittelt.