Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
294/2006 2. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
18.12.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 294/2006 2. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
11.07.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Übernahme der Trägerschaft von zwei katholischen Kindergärten durch die Stadt Wesseling.
Beschlussentwurf:
Mit Stichtag 01.08.2008 übernimmt die Stadt Wesseling die Trägerschaft der folgenden zwei katholischen
Kindertageseinrichtungen. Die Übernahme der Trägerschaft bezieht sich sowohl auf das Personal als auch
auf das jeweilige Gebäude mit Grundstück und Außenanlagen.
- Katholische Kindertageseinrichtung St. Josef, Westring 3, Wesseling-Zentrum;
- Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien, Taunusstraße 1, Wesseling-Zentrum.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei beiden zu übernehmenden Objekten den Sanierungsbedarf am
Gebäude und an den Außenanlagen festzustellen sowie eventuell nötige Investitionen im Bereich Geräte
und Ausstattung zu beziffern.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Erzbistum Köln befasst sich seit mehreren Jahren mit dem Projekt „Zukunft heute“. Aufgrund geringerer
Einnahmen im Bereich der Kirchensteuermittel hat das Erzbistum Köln ein weit reichendes Sparkonzept
beschlossen. Betroffen von diesem Konzept „Zukunft heute“ sind auch die katholischen Tageseinrichtungen
für Kinder.
Vertreter des Erzbistums Köln – Generalvikariat – sowie der katholischen Kirchengemeinden in Wesseling
haben in mehreren Gesprächen der Verwaltung mitgeteilt, welche Vorgaben für Wesseling im Bereich der
katholischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden müssen.
Wesseling wurde in zwei Seelsorgebereiche eingeteilt. Für den Seelsorgebereich I mit den Ortsteilen
Wesseling und Urfeld werden vom Erzbistum Köln von den jetzigen 14 Gruppen ab 2008 nur noch 6
finanziert. Im Seelsorgebereich II mit den Ortsteilen Keldenich und Berzdorf übernimmt das Erzbistum Köln
von den jetzigen 8 Gruppen nur noch für 5 Gruppen den Trägeranteil der Betriebskosten.
Betroffen vom Gruppenabbau sind insbesondere die Kindertageseinrichtungen St. Marien, St. Josef I,
Westring und St. Thomas II, Waldstraße.
Die Stadt Wesseling kann zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bzw. wegen
des geplanten Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht auf diese wegfallenden Plätze verzichten.
Das Generalvikariat strebt einen Trägerwechsel bei den betroffenen Einrichtungen an.
Im Schreiben vom 18.06.07 an den katholischen Kirchengemeindeverband Wesseling/Urfeld, drängt das
Erzbistum Köln auf eine baldige Entscheidung in bezug auf einen Trägerwechsel. Sollte bis Herbst 2007
keine Entscheidung der Stadt Wesseling vorliegen, muss das Kündigungsverfahren der Mitarbeiterinnen in
den betroffenen Einrichtungen eingeleitet werden.
Bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtungen hat das Generalvikariat des Erzbistums Köln noch
einmal schriftlich klargestellt, "dass eine Sonderfinanzierung der Einrichtungen durch die Kommune unter
Verbleib in katholischer Trägerschaft nicht Betracht kommt." Es wird weiterhin erklärt, "dass für den Fall des
Scheiterns des Trägerwechsels die Einrichtungen zum 30.06.2008 geschlossen werden".
Entgegen der ursprünglichen Absicht des Generalvikariats, auch bezüglich der Kindertageseinrichtung St.
Thomas II/Waldstraße einen Trägerwechsel anzustreben, hat das Generalvikariat mit beigefügtem
Schreiben vom 09.08.2007 signalisiert, dass hinsichtlich dieser Einrichtung unter Umständen daran gedacht
werden könne, die Einrichtung in katholischer Trägerschaft zu halten. Gleichzeitig werde aber eine
Sonderfinanzierung durch die Stadt Wesseling angestrebt.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und den zukünftigen
Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren nicht zu gefährden, das Angebot des Generalvikariats zum
Übergang der Trägerschaft für St. Josef I und St. Marien anzunehmen und bezüglich St. Thomas II in
Gespräche einzutreten.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betroffenen Einrichtungen, deren Gruppen sowie deren
Strukturen und die voraussichtlichen Kosten für den zu übernehmenden Betriebskostenanteil.
Einrichtungen
Gruppen
Plätze
St. Marien
Taunusstraße
St. Josef I
Westring
St. Thomas II
Waldstraße
2 Kindergartengruppen
1 Integrative Gruppe
2 Kindergartengruppen
65
Jährlicher Trägeranteil an
den Betriebskosten, der
zukünftig von der Stadt
Wesseling zu zahlen ist
64.000,00 €
50
40.000,00 €
2 Kindergartengruppen
50
50% des Trägeranteils
(21.000,00 € von
42.000,00 €) wird bereits
übernommen.
Weitere Verhandlungen
bleiben abzuwarten.
Den Erwerb des Gebäudes von St. Marien hat der Rat bereits beschlossen. Das Gebäude des
Kindergartens St. Thomas II (Waldsiedlung Urfeld) gehört der Stadt Wesseling.
Für das Gebäude der Kindertageseinrichtung St. Josef I (Westring) wird ebenso wie bei St. Marien ein
angemessener Kaufpreis auf der Basis eines Sachverständigengutachtens und unter Berücksichtigung des
aktuellen Sanierungsbedarfs ermittelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, wenn der
Trägerwechsel zur Stadt Wesseling betrieben werden soll.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei der Trägerübernahme der betroffenen Einrichtungen St. Marien und St. Josef I entstehen Mehrkosten im
Rahmen der Betriebskostenzuschüsse in Höhe von etwa 104.000,00 € jährlich gegenüber dem aktuellen
Stand. Dieser Mehrbedarf ist für die Haushalte ab 2008 zu kalkulieren.
Die Kosten für den Gebäudeerwerb für den Kindergarten Westring / St. Josef I, für Sanierungsarbeiten und
Inventarbeschaffungen werden bei beabsichtigtem Trägerwechsel ermittelt.