Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
11.01.11, 14:30
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 11.01.2011
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-4/2011
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 20.01.2011
Gemeinderat am 03.02.2011
- öffentlich -
Änderung der Realsteuerhebesätze
Begründung:
Wie
bereits
in
der
Vorlage
V-145/2010
erläutert,
ist
die
Genehmigung
des
Haushaltssicherungskonzeptes 2010-2014 und der Haushaltssatzungen 2010 und 2011 durch die
Kommunalaufsicht versagt worden.
In der Begründung wird der Gemeinde Vettweiß unter anderem aufgegeben, die Hebesätze der
Realsteuern gemäß Ziffer 3.3.1 Buchstabe I des IM-Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur
Haushaltssicherung“ vom 06.03.2010 auf mindestens der Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts,
bezogen auf die Größenklasse, festzusetzen.
Es wird von der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der Runderlass vom 06.03.2009 zwar
keinen Gesetzescharakter entfalte, dass Erlasse als Verwallungsvorschriften jedoch rechtliche
Normen und Regeln aufstellen. Diese Vorschriften sind für alle nachgeordneten Behörden verbindlich
und damit zwingend umzusetzen.
Die Hebesätze sollen daher wie folgt angehoben werden:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
222 v.H.
381 v.H.
404 v.H.
bisher 210 v.H.
bisher 381 v.H.
bisher 390 v.H.
Mit der anliegenden Hebesatzsatzung werden die Hebesätze aus der Haushaltssatzung 2011
rückwirkend ab dem 01.01.2011 geändert.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die anliegende
Hebesatzsatzung 2011 zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
sh. anliegende Berechnung für das Jahr 2011