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Vorlage (Änderung der Realsteuerhebesätze)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
11.01.11, 14:30
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Vorlage (Änderung der Realsteuerhebesätze)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.01.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-4/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 20.01.2011 Gemeinderat am 03.02.2011 - öffentlich - Änderung der Realsteuerhebesätze Begründung: Wie bereits in der Vorlage V-145/2010 erläutert, ist die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010-2014 und der Haushaltssatzungen 2010 und 2011 durch die Kommunalaufsicht versagt worden. In der Begründung wird der Gemeinde Vettweiß unter anderem aufgegeben, die Hebesätze der Realsteuern gemäß Ziffer 3.3.1 Buchstabe I des IM-Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2010 auf mindestens der Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts, bezogen auf die Größenklasse, festzusetzen. Es wird von der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der Runderlass vom 06.03.2009 zwar keinen Gesetzescharakter entfalte, dass Erlasse als Verwallungsvorschriften jedoch rechtliche Normen und Regeln aufstellen. Diese Vorschriften sind für alle nachgeordneten Behörden verbindlich und damit zwingend umzusetzen. Die Hebesätze sollen daher wie folgt angehoben werden: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 222 v.H. 381 v.H. 404 v.H. bisher 210 v.H. bisher 381 v.H. bisher 390 v.H. Mit der anliegenden Hebesatzsatzung werden die Hebesätze aus der Haushaltssatzung 2011 rückwirkend ab dem 01.01.2011 geändert. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die anliegende Hebesatzsatzung 2011 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: sh. anliegende Berechnung für das Jahr 2011