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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 294/2006 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Inhalt der Datei

Übersicht über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen • Finanzierung nach GTK • Finanzierung nach nach KiBiz • Betriebskostenübersicht für alle Wesselinger Kindertageseinrichtungen • Berechnung der Finanzierung für ausgewählte Einrichtungen bei Trägerwechsel Jetzige Finanzierung von Kindertageseienrichtungen. Öffentliche Zuschüsse des Landes NRW (festgesetzter Prozentanteil an den Gesamtbetriebskosten) Öffentliche Zuschüsse der Stadt Wesseling (festgesetzter Prozentanteil an den Gesamtbetriebskosten) abzgl. Einnahme durch Elternbeiträge nach örtlicher Regelung Trägeranteil 48,5 % Kommunale Träger: 21 % der Gesamtbetriebskosten 49,5 % Kirchliche Träger: 20 % der Gesamtbetriebskosten Kommunaler Träger 30,5 % Kirchliche Träger 30,5 % Freie Träger (z. B. Arbeiterwohlfahrt) 36 % 55 % Freie Träger: 9% Finanzierung nach dem KiBiz (Gesetzentwurf) Öffentliche Zuschüsse des Landes NRW (festgesetzter Prozentanteil an den Gesamtbetriebskosten) Öffentliche Zuschüsse der Stadt Wesseling (festgesetzter Prozentanteil an den Gesamtbetriebskosten) abzgl. Einnahme durch Elternbeiträge nach örtlicher Regelung Trägeranteil 49 % Kommunale Träger: 21 % der Pauschalen Kommunaler Träger 30 % Kirchliche Träger 36,5 % 51,5 % Freie Träger (z. B. Arbeiterwohlfahrt) 36 % 55 % Kirchliche Träger: 12 % der Pauschalen Freie Träger: 9%