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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-4/2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
48 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
11.01.11, 14:30
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-4/2011)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß (Hebesatzsatzung) vom ______________ Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am _________ die folgende Satzung beschlossen: §1 Die Steuersätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Vettweiß wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grunsteuer A) auf 1.2 2. für die Grundstücke (Grunsteuer B) auf Gewerbesteuer 222 v.H. 381 v.H. 404 v. H. §2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2011. §3 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. -1-