Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
89 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
17.01.11, 13:45
Aktualisiert
11.02.11, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Wir bringen Vettweiß voran!
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Bürgermeister
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Fraktion im Rat
der Gemeinde Vettweiß
Fraktionsvorsitzender:
Volker Franzen
Tel.:
02424 / 2387
Mobil: 0175/3889151
Fax:
01801-0206509288
E-Mail: Volker-Franzen@onlinehome.de
16. Januar 2011
der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene
Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) hat bereits für
erhebliche Unruhe in der kommunalen Familie gesorgt. Die von der Landesregierung
beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim
Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven
Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Sollte
das GfG 2011 in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, verlieren die
kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro,
während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen.
Aus der uns zugeleiteten Vorlage V-6/2011 können wir entnehmen, dass dies eine
Erhöhung des Defizites um ca. 700.000€ für den Haushalt 2011 der Gemeinde Vettweiß
bedeutet.
Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner
Reformvorschläge der ifo-Kommission den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf
gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Das können wir nicht
akzeptieren.
Wir möchten Sie daher bitten die beigefügte Resolution zur Verabschiedung in die
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Gemeinderates aufzunehmen.
Im Auftrag
Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
„Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die
Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen“
Der Rat der Gemeinde Vettweiß fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den
Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und
grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu
überarbeiten.
Begründung:
Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene
Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein
politischer Schnellschuss, der den Anforderung einer homogenen und
aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die
Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner
Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011
eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige
Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Offensichtlich hat sich die
Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29.
Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der
Kommunen verabschiedet.
Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der
Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu
einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die
kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr
2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von
148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen
Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.
Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung
muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der
aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen
sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme
der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen
werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche
Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller
Kommunen werden.
Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision
des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des
kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem
Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller
Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten
Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.