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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-7/2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
89 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
17.01.11, 13:45
Aktualisiert
11.02.11, 10:09
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Inhalt der Datei

Wir bringen Vettweiß voran! Gemeindeverwaltung Vettweiß Bürgermeister Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Fraktionsvorsitzender: Volker Franzen Tel.: 02424 / 2387 Mobil: 0175/3889151 Fax: 01801-0206509288 E-Mail: Volker-Franzen@onlinehome.de 16. Januar 2011 der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) hat bereits für erhebliche Unruhe in der kommunalen Familie gesorgt. Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Sollte das GfG 2011 in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, verlieren die kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Aus der uns zugeleiteten Vorlage V-6/2011 können wir entnehmen, dass dies eine Erhöhung des Defizites um ca. 700.000€ für den Haushalt 2011 der Gemeinde Vettweiß bedeutet. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Das können wir nicht akzeptieren. Wir möchten Sie daher bitten die beigefügte Resolution zur Verabschiedung in die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Gemeinderates aufzunehmen. Im Auftrag Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 „Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen“ Der Rat der Gemeinde Vettweiß fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten. Begründung: Der von der rot-grünen Landesregierung am 21. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderung einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2011 eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Offensichtlich hat sich die Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet. Die von der Landesregierung beabsichtigten Änderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet. Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die Probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch „gesunde“ Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämtliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder Partner aller Kommunen werden. Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2012 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzunehmen. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-Westfalen kommen.