Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
297/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in
evangelischer Trägerschaft
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.11.2006 / 06.08.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 297/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
06.08.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in evangelischer
Trägerschaft
Beschlussentwurf:
Die Stadt Wesseling zahlt für die Monate Januar bis Juli 2008 einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss in
Höhe von 23.333,00 € an die evangelische Kirchengemeinde Wesseling zu den Betriebskosten der
evangelischen Kindertageseinrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg.
Die Mittel werden im Haushalt 2008 eingestellt.
Über die Förderung über den 31.07.2008 hinaus wird erst nach Verabschiedung des KiBiz entschieden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Aufgrund geringer Kirchensteuermittel ist die evangelische Kirchengemeinde seit 2005 nicht mehr in der
Lage, den von ihr aufzubringenden Trägeranteil zu finanzieren.
Für die Weiterführung der Einrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg wurde der evangelischen
Kirchengemeinde für die Jahre 2005 bis 2007 jeweils ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 40,000,00 €
gewährt. Der jetzt laufende Bewilligungsbescheid ist bis zum 31.12.2007 befristet.
Die evangelische Kirchengemeinde beantragt nun, auch ab dem Kalenderjahr 2008 die Fortführung dieses
Zuschusses.
2. Lösung
Die Stadt Wesseling gewährt im Jahr 2008 für den Zeitraum Januar bis Juli einen freiwilligen Zuschuss in
Höhe von 23.333,00 € an die evangelische Kirchengemeinde zu den Betriebskosten der beiden
Kindertageseinrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg.
Voraussichtlich ab dem 01.08.2008 tritt das neue Kindergartengesetz (KiBiz) in Kraft. Dieses Gesetz
beinhaltet nach derzeitigem Entwurf einen geringeren Trägeranteil für die freien Träger. Die Eigenbeteiligung
an den Betriebskosten soll demnach von derzeit 20 % auf 12 % sinken.
Der Zuschussbedarf aus Kirchensteuermitteln wird somit für die evangelische Kirchengemeinde geringer
ausfallen.
Über die Fortsetzung des finanziellen Zuschusses der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die
Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft muss im Jahr 2008 dann gegebenenfalls neu verhandelt
werden.
Die im Anschreiben der ev. Kirchengemeinde erwähnte Notwendigkeit zur Trägerübernahme der Einrichtung
Pusteblume wird vom ev. Träger momentan nicht aufrechterhalten, da die innerkirchlichen Verhandlungen,
zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage, noch nicht abgeschlossen sind.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der freiwillige Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 23.333,00 € müsste im Haushalt 2008
berücksichtigt werden.