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Beschlussvorlage (Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die  Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft) Beschlussvorlage (Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die  Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft) Beschlussvorlage (Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die  Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 297/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2006 / 06.08.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 297/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 06.08.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Freiwilliger Zuschuss der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft Beschlussentwurf: Die Stadt Wesseling zahlt für die Monate Januar bis Juli 2008 einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 23.333,00 € an die evangelische Kirchengemeinde Wesseling zu den Betriebskosten der evangelischen Kindertageseinrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg. Die Mittel werden im Haushalt 2008 eingestellt. Über die Förderung über den 31.07.2008 hinaus wird erst nach Verabschiedung des KiBiz entschieden. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund geringer Kirchensteuermittel ist die evangelische Kirchengemeinde seit 2005 nicht mehr in der Lage, den von ihr aufzubringenden Trägeranteil zu finanzieren. Für die Weiterführung der Einrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg wurde der evangelischen Kirchengemeinde für die Jahre 2005 bis 2007 jeweils ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 40,000,00 € gewährt. Der jetzt laufende Bewilligungsbescheid ist bis zum 31.12.2007 befristet. Die evangelische Kirchengemeinde beantragt nun, auch ab dem Kalenderjahr 2008 die Fortführung dieses Zuschusses. 2. Lösung Die Stadt Wesseling gewährt im Jahr 2008 für den Zeitraum Januar bis Juli einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 23.333,00 € an die evangelische Kirchengemeinde zu den Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen Alfterstraße und Kastanienweg. Voraussichtlich ab dem 01.08.2008 tritt das neue Kindergartengesetz (KiBiz) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet nach derzeitigem Entwurf einen geringeren Trägeranteil für die freien Träger. Die Eigenbeteiligung an den Betriebskosten soll demnach von derzeit 20 % auf 12 % sinken. Der Zuschussbedarf aus Kirchensteuermitteln wird somit für die evangelische Kirchengemeinde geringer ausfallen. Über die Fortsetzung des finanziellen Zuschusses der Stadt Wesseling zu den Betriebskosten für die Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft muss im Jahr 2008 dann gegebenenfalls neu verhandelt werden. Die im Anschreiben der ev. Kirchengemeinde erwähnte Notwendigkeit zur Trägerübernahme der Einrichtung Pusteblume wird vom ev. Träger momentan nicht aufrechterhalten, da die innerkirchlichen Verhandlungen, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage, noch nicht abgeschlossen sind. 3. Finanzielle Auswirkungen Der freiwillige Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 23.333,00 € müsste im Haushalt 2008 berücksichtigt werden.