Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Antrag "Bündnis 90 Die Grünen" vom 25.01.2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
04.03.11, 08:52
Aktualisiert
04.03.11, 09:11
Vorlage (Antrag "Bündnis 90 Die Grünen" vom 25.01.2011)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 02.03.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-18/2011 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 15.03.2011 - öffentlich - Antrag "Bündnis 90 Die Grünen" vom 25.01.2011 Begründung: Der Antrag Bündnis 90 die Grünen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Hierzu wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: „Die Aussage inwieweit die Zufahrtsstraße nicht den Vorschriften entspricht kann nicht nachvollzogen werden. Bei der Zufahrt von der L 33 zu der Straße „Am Wald“ handelt es sich um eine 4,50 m breite in Bitumen befestigte Fahrbahn. Beidseitig ist dann noch ein in Schotter befestigtes Bankett in Breiten von jeweils 0,50 – 0,70 m vorhanden. Bei diesen Ausbaubreiten ist bei 40 km/h sowohl ein Begegnungsverkehr Pkw – Pkw, als auch ein Begegnungsverkehr Pkw – Lkw möglich. Der Pkw benötigt eine Breite von 1,75 m und der Lkw von 2,50 m, so dass noch ein mittlerer Abstand von 0,25 m verbleibt, der bei der o.g. Geschwindigkeit ausreichend ist. Ferner steht das beidseitige Bankett noch als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Von daher ist eine weitergehende Ausbauplanung nicht notwendig. Darüber hinaus wurde nach erneuter Ortsbesichtigung mit dem Straßenverkehrsamt das dort aufgestellte Sperrschild für Lkw entfernt. Außerdem wird durch die Anordnung der Landesbetrieb Straßenbau aufgefordert, dass ebenfalls an der L 33 auf einer Hinweistafel enthaltene Sperrschild für Lkw zu entfernen. Ansonsten gilt für die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor das Rechtsstaatsprinzip, so dass öffentliche Straßen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Eine Ausschließlichkeitsregel ist daher nicht umsetzbar.“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Auswirkungen auf den Haushalt: