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Vorlage (Fertigstellung der Straße "Waldweg" in der Ortslage Vettweiß hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
26.04.11, 12:04
Aktualisiert
05.05.11, 16:26
Vorlage (Fertigstellung der Straße "Waldweg" in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss) Vorlage (Fertigstellung der Straße "Waldweg" in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.04.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-31/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2011 Gemeinderat am 19.05.2011 - öffentlich - Fertigstellung der Straße "Waldweg" in der Ortslage Vettweiß hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss Begründung: Die Erschließungsanlage „Waldweg“ in der Ortslage Vettweiß wurde im Jahr 2011 im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 endgültig ausgebaut. Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der zur Zeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 aufgeführten Herstellungsmerkmalen für eine endgültig hergestellte Straße ab. Abweichungen von satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der o.g. Erschließungsbeitragssatzung durch Erlass einer Einzelfallsatzung anzupassen. Die o.g. Erschließungsanlage ist im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 ohne beidseitige Gehwege, jedoch mit einem einseitigen Mehrzweckstreifen auf nord-westlicher Straßenseite hergestellt worden. Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“ im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 vom …………… Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der derzeit geltenden Fassung; in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV.NRW S. 688) in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ………………. folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 ist die Erschließungsanlage „Waldweg“ im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen Mehrzweckstreifens auf nord-westlicher Straßenseite von der „Dürener Straße“ bis auf Höhe von Haus Nr. 24 (einschließlich) endgültig hergestellt. Von Haus Nr. 24 bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 ist die Straße „Waldweg“ (2) abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege endgültig hergestellt. Die Befestigung des in Absatz 1 genannten Mehrzweckstreifens ist teilweise in Pflaster und teilweise in wassergebundener Decke (Splitt) erfolgt. §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Waldweg“ in ihrem derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertig gestellt ist. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“ im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11“ zu erlassen. Des weiteren soll festgestellt werden, dass die Erschließungsanlage „Waldweg“ im Bereich zwischen der Dürener Straße bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 in Verbindung mit der „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“ mit deren Bekanntmachung endgültig fertig gestellt ist. Auswirkungen auf den Haushalt: keine