Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
26.04.11, 12:04
Aktualisiert
05.05.11, 16:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 20.04.2011
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-31/2011
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 05.05.2011
Gemeinderat am 19.05.2011
- öffentlich -
Fertigstellung der Straße "Waldweg" in der Ortslage Vettweiß
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss
Begründung:
Die Erschließungsanlage „Waldweg“ in der Ortslage Vettweiß wurde im Jahr 2011 im
Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 endgültig ausgebaut.
Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der zur Zeit gültigen
Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 aufgeführten Herstellungsmerkmalen
für eine endgültig hergestellte Straße ab. Abweichungen von satzungsmäßigen
Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der o.g.
Erschließungsbeitragssatzung durch Erlass einer Einzelfallsatzung anzupassen. Die
o.g. Erschließungsanlage ist im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11
ohne beidseitige Gehwege, jedoch mit einem einseitigen Mehrzweckstreifen auf
nord-westlicher Straßenseite hergestellt worden.
Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“
im Bereich zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 vom ……………
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in
der derzeit geltenden Fassung; in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 21.12.2010 (GV.NRW S. 688) in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 hat der
Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ………………. folgende Satzung beschlossen:
§1
(1)
Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 ist die Erschließungsanlage „Waldweg“ im Bereich
zwischen der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung
beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen Mehrzweckstreifens auf
nord-westlicher Straßenseite von der „Dürener Straße“ bis auf Höhe von Haus Nr. 24
(einschließlich) endgültig hergestellt. Von Haus Nr. 24 bis zur Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11 ist die Straße „Waldweg“
(2)
abweichend von § 8 Abs. 1 b) ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege endgültig
hergestellt.
Die Befestigung des in Absatz 1 genannten Mehrzweckstreifens ist teilweise in Pflaster und
teilweise in wassergebundener Decke (Splitt) erfolgt.
§2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Waldweg“ in ihrem
derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertig gestellt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die
Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“ im Bereich zwischen
der „Dürener Straße“ bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Vettweiß Ve 11“ zu erlassen. Des weiteren soll festgestellt
werden, dass die Erschließungsanlage „Waldweg“ im Bereich zwischen der Dürener
Straße bis zur Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Vettweiß Ve 11 in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der
Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 in Verbindung mit der „Satzung über
die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Waldweg“ mit deren
Bekanntmachung endgültig fertig gestellt ist.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine