Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.09.2010
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-114/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 05.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG
Begründung:
Die Dichtheitsprüfung für bestehende private Abwasserleitungen gem. § 61a LWG
muss grundsätzlich bis zum 31.12.2015 erstmalig erfolgen. Die Thematik ist dem
Ausschuss bekannt. Mit Schreiben vom 03.08.2010 weist die Bezirksregierung Köln
auf folgendes hin:
Die SüwV-Kan (Selbstüberwachungverordnung-Kanal) ist am 01.01.1996 in Kraft
getreten. Die erstmalige Untersuchung des Kanalnetzes war in 10 Jahren
durchzuführen. Die Wiederholung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem
Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn eine Gemeinde beabsichtigt, eine
Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die
Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen
Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwV-Kan
berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG
beginnend mit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes 2008 in einem Zeitraum von
max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzte Dichtheitsprüfung 2023 durchgeführt
sein muss.
Gem. § 61a Abs. 5 LWG sollen Gemeinden durch Satzung abweichende Zeiträume
für die erstmalige Prüfung festlegen, wenn die Gemeinde für abgrenzende Teile ihres
Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungspflicht nach § 61
LWG überprüft.
Aufgrund dessen sollte § 15 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde
Vettweiß dahingehend geändert werden, dass die Dichtheitsprüfung für private
Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2023 durchzuführen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfielt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, eine
Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß auszuarbeiten.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine