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Vorlage (Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.09.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-114/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 05.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG Begründung: Die Dichtheitsprüfung für bestehende private Abwasserleitungen gem. § 61a LWG muss grundsätzlich bis zum 31.12.2015 erstmalig erfolgen. Die Thematik ist dem Ausschuss bekannt. Mit Schreiben vom 03.08.2010 weist die Bezirksregierung Köln auf folgendes hin: Die SüwV-Kan (Selbstüberwachungverordnung-Kanal) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Die erstmalige Untersuchung des Kanalnetzes war in 10 Jahren durchzuführen. Die Wiederholung des gesamten Kanalnetzes ist jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren durchzuführen. Wenn eine Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu erlassen, in der die Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der SüwV-Kan berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG beginnend mit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes 2008 in einem Zeitraum von max. 15 Jahren durchzuführen ist und die letzte Dichtheitsprüfung 2023 durchgeführt sein muss. Gem. § 61a Abs. 5 LWG sollen Gemeinden durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung festlegen, wenn die Gemeinde für abgrenzende Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungspflicht nach § 61 LWG überprüft. Aufgrund dessen sollte § 15 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß dahingehend geändert werden, dass die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2023 durchzuführen ist. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfielt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, eine Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Vettweiß auszuarbeiten. Auswirkungen auf den Haushalt: keine