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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
08.10.12, 18:53
Aktualisiert
08.10.12, 18:53
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 13.09.2012 Mitgliederzahl: 18 Vorsitzender: Schnitzler, Josef Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Ackers, Heinz Albert 3. Böcking, Paul 4. Boos, Thorsten 5. Braks, Egbert 6. Eßer, Ingo 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Kammer, Jürgen, vertritt Schroeteler, Rolf 10. Dr. Kranke, Heinrich 11. Macherey, Peter 12. Schnitzler, Josef 13. Schnitzler, Ludwig 14. Servatius, Stephan 15. Stoffels, Manfred 16. Dr. Süreth, Harald, vertritt Burmester, Wolfgang 17. Weiler, Martin 18. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. VwfW Wolfram 4. VA Gottstein Es fehlen entschuldigt: Burmester, Wolfgang Schroeteler, Rolf Kreuzau, den 13.09.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:15 Uhr Parallel zur 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses findet die 10. Sitzung des Umweltausschusses statt. Beide Sitzungen folgen derselben Tagesordnung. Die gemeinsame Sitzung wird vom Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn Johannes Kaptain, geleitet. Die Abstimmungen zu den Beschlüssen erfolgen getrennt nach den Ausschüssen. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellen Herr Schnitzler und Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird festgestellt, dass versehentlich die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Einladung zum Bau- und Planungsausschuss nicht richtig gewählt wurde. Für die Niederschrift wird die Tagesordnung wie folgt geändert: TOP 5 der Einladung (VL 28/2012, 1. Ergänzung) wird in der Niederschrift unter TOP 3 abgehandelt. TOP 3 der Einladung (VL 43/2012) wird TOP 4 und der bisherige TOP 4 (VL 44/2012) wird TOP 5 der Niederschrift. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung 4. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 43/2012 5. Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 44/2012 6. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 7. Mitteilungen 8. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 8.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Es liegen keine Sachstandsinformationen vor. 3. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung Der Sachverhalt wird von GVOR Schmühl kurz dargestellt und er beantwortet einige Verständnisfragen. AM Heidbüchel führt aus, dass bzgl. des Punktes 4 der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt und die Gutachter zu Lärm- und Geruchsemissionen gehört werden sollen, um weitere Ziele in das Bebauungsplanverfahren aufnehmen zu können. Beschlussvorschlag: Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt: 1. Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen. 2. Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. 3. Gliederung des Plangebietes. 4. Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 43/2012 GOVR Schmühl verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert den allgemeinen Sinn einer Veränderungssperre. Anschließend geben Ausschussmitglied Esser und Ausschussmitglied Böcking für ihre Fraktionen jeweils eine kurze Stellungnahme ab. Beschlussvorschlag: -4Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der Kesselanlagen 1 - 3; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 44/2012 Informationsmaterial den Fraktionen schon sehr früh zur Verfügung gestellt hat. Die CDU stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgende 2 weiteren Punkte zu erweitern: 3. Die Gemeinde Kreuzau beschließt nach §14 (2) BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Fall, dass die im accon-Gutachten ACB 0512-406622-105 vom 25. Juni 2012 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid werden und damit die Durchführung dieser Maßnahmen zur rechtlichen Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens wird. 4. Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wird darüber hinaus gebeten, die Messungen zu tieffrequenten Geräuschemissionen zu veranlassen. Das vom Gutacher accon aktuell zugrunde gelegte Prognosemodell ist angesichts der deutlichen Abweichungen vom im Gutachten ACB 0510-405955-105 zur Errichtung der PM 3 vom 28.06.2010 für den IP 2 mittels einer früheren Modellvariante ermittelten Zielwert von den aktuellen ermittelten Werten einer kritischen Überprüfung hinsichtlich des Modelldatensatzes und der Wirkungsbeziehungen zu unterziehen. Ausschussmitglied Heidbüchel erklärt für seine Fraktion, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wird, Änderungen oder Erweiterungen dieses Beschlussvorschlages aber nicht zustimmen wird. Dem schließt sich Ausschussmitglied Hohn für ihre Fraktion an. AM Eßer erläutert, warum die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung erweitern möchte. Die CDU sieht die Wirkung der im accon-Gutachten aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen als in der Beschlussvorlage nicht ausreichend berücksichtigt an und möchte der Genehmigungsbehörde zum Ausdruck bringen, dass die geforderten Lärmminderungsmaßnahmen als Nebenbedingung in eine mögliche Genehmigung aufgenommen werden sollten. Weiter möchte die CDU, dass den Ursachen der tieffrequenten Töne gutachterlich nachgegangen wird und Auflagen zu deren Abstellen im Genehmigungsverfahren zur Auflage gemacht werden. Weiter betont AM Eßer, dass das Antragsverfahren der Niederauer Mühle zum Parallelbetrieb nicht durch eine Veränderungssperre (gem. § 14 BauGB) gänzlich blockiert werden dürfe. Sollten die von der Genehmigungsbehörde aufgestellten Forderungen erfüllt werden, sollte eine Ausnahmegenehmigung der Veränderungssperre (gem. § 14 (2) BauGB) erlassen werden. Somit würden die Interessen der antragstellenden Firma und der Anwohner gewürdigt und keinerlei Rechte verletzt. AM Dr. Nolten ergänzt, dass die CDU-Fraktion der Auffassung ist, ein Parallelbetrieb der drei Kesselanlagen mit verringertem Einsatz von Braunkohle eher positive als negative Auswirkungen bzgl. der Emissionen hat. Die CDU stimme der Veränderungssperre zu, aber wenn der Antrag keine negativen Effekte erwarten lässt, muss eine Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 (2) BauGB zum Ausdruck gebracht werden. AM Heidbüchel kritisiert, dass nicht zunächst die von der Verwaltung eingeschalteten Gutachter zu -5Geruch- und Lärmemissionen sowie der Rechtsanwalt von den Fachausschüssen gehört werden. Die mögliche Ausnahme zur Veränderungssperre komme zu diesem Zeitpunkt zu früh. AM Hohn trägt ihre Zweifel vor, dass Ausschussmitglieder nicht die Effekte des Parallelbetriebs der Kesselanlagen fachgerecht beurteilen könnten. GVOR Schmühl teilt im Namen des Bürgermeisters Ramm mit, dass dieser davon ausgeht, dass die Niederauer Mühle GmbH einen Antrag auf Ausnahme zur Veränderungssperre stellen wird. Über diesen Antrag soll zeitnah beraten werden, auch wenn kein akuter zeitlicher Druck besteht. Bürgermeister Ramm wird diesen Punkt wieder auf die Tagesordnung setzen und in den Gremien zur Diskussion stellen, sodass es zu einer erneuten Beratungsrunde kommen würde. Der Antrag der CDU-Fraktion wird zur Abstimmung gebracht mit dem Ergebnis, dass sich 9 Ausschussmitglieder für und 9 Ausschussmitglieder gegen den Erweiterungsantrag aussprechen. Somit wird der Antrag abgelehnt. Über die beiden Punkte des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird einzeln abgestimmt. Beschlussvorschlag: 1. Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, 52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltungen Beschlussvorschlag: 2. Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist dies der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen. Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. B. Nichtöffentliche Sitzung