Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
08.10.12, 18:53
Aktualisiert
08.10.12, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 13.09.2012
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Ackers, Heinz Albert
3. Böcking, Paul
4. Boos, Thorsten
5. Braks, Egbert
6. Eßer, Ingo
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Kammer, Jürgen, vertritt
Schroeteler, Rolf
10. Dr. Kranke, Heinrich
11. Macherey, Peter
12. Schnitzler, Josef
13. Schnitzler, Ludwig
14. Servatius, Stephan
15. Stoffels, Manfred
16. Dr. Süreth, Harald, vertritt
Burmester, Wolfgang
17. Weiler, Martin
18. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. VwfW Wolfram
4. VA Gottstein
Es fehlen entschuldigt:
Burmester, Wolfgang
Schroeteler, Rolf
Kreuzau, den 13.09.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:15 Uhr
Parallel zur 16. Sitzung des Bau- und
Planungsausschusses findet die 10. Sitzung
des
Umweltausschusses
statt.
Beide
Sitzungen folgen derselben Tagesordnung.
Die gemeinsame Sitzung wird vom
Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn
Johannes
Kaptain,
geleitet.
Die
Abstimmungen zu den Beschlüssen erfolgen
getrennt nach den Ausschüssen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellen Herr
Schnitzler und Herr Kaptain fest, dass zur
heutigen Sitzung form- und fristgerecht
eingeladen ist. Es wird angefragt, ob
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Vor Eintritt in
die Tagesordnung wird festgestellt, dass
versehentlich
die
Reihenfolge
der
Tagesordnungspunkte in der Einladung zum
Bau- und Planungsausschuss nicht richtig
gewählt wurde. Für die Niederschrift wird die
Tagesordnung wie folgt geändert:
TOP 5 der Einladung (VL 28/2012, 1.
Ergänzung) wird in der Niederschrift unter
TOP 3 abgehandelt. TOP 3 der Einladung
(VL 43/2012) wird TOP 4 und der bisherige
TOP 4 (VL 44/2012) wird TOP 5 der
Niederschrift.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier:
Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes
Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung
4.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier:
Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 43/2012
5.
Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der
Kesselanlagen 1 - 3;
hier:
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 44/2012
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
8.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
8.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Es liegen keine schriftlichen Mitteilungen vor.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Es liegen keine Sachstandsinformationen vor.
3.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier:
Festlegung der Ziele des Bebauungsplanes
Vorlage: 28/2012 1. Ergänzung
Der Sachverhalt wird von GVOR Schmühl kurz dargestellt und er beantwortet einige
Verständnisfragen.
AM Heidbüchel führt aus, dass bzgl. des Punktes 4 der von der Verwaltung beauftragte
Rechtsanwalt und die Gutachter zu Lärm- und Geruchsemissionen gehört werden sollen, um
weitere Ziele in das Bebauungsplanverfahren aufnehmen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die planerischen Ziele für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil
Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, werden wie folgt festgelegt:
1.
Kontingentierung der zulässigen Lärmemissionen.
2.
Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (zum
Beispiel Gerüche) oder zur Vermeidung oder Minderung dieser Einwirkungen im Sinne von
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB.
3.
Gliederung des Plangebietes.
4.
Zusätzliche Ziele können im weiteren Bebauungsplanverfahren noch festgelegt werden.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 43/2012
GOVR Schmühl verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert den allgemeinen Sinn einer
Veränderungssperre. Anschließend geben Ausschussmitglied Esser und Ausschussmitglied
Böcking für ihre Fraktionen jeweils eine kurze Stellungnahme ab.
Beschlussvorschlag:
-4Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über
eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der
Kesselanlagen 1 - 3;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 44/2012
Informationsmaterial den Fraktionen schon sehr früh zur Verfügung gestellt hat.
Die CDU stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgende 2 weiteren
Punkte zu erweitern:
3. Die Gemeinde Kreuzau beschließt nach §14 (2) BauGB eine Ausnahme von der
Veränderungssperre für den Fall, dass die im accon-Gutachten ACB 0512-406622-105
vom 25. Juni 2012 aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen Nebenbestimmungen
zum Genehmigungsbescheid werden und damit die Durchführung dieser Maßnahmen
zur rechtlichen Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens wird.
4. Die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde wird darüber hinaus gebeten, die
Messungen zu tieffrequenten Geräuschemissionen zu veranlassen. Das vom Gutacher
accon aktuell zugrunde gelegte Prognosemodell ist angesichts der deutlichen
Abweichungen vom im Gutachten ACB 0510-405955-105 zur Errichtung der PM 3 vom
28.06.2010 für den IP 2 mittels einer früheren Modellvariante ermittelten Zielwert von
den aktuellen ermittelten Werten einer kritischen Überprüfung hinsichtlich des
Modelldatensatzes und der Wirkungsbeziehungen zu unterziehen.
Ausschussmitglied Heidbüchel erklärt für seine Fraktion, dass man dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung folgen wird, Änderungen oder Erweiterungen dieses Beschlussvorschlages aber nicht
zustimmen wird.
Dem schließt sich Ausschussmitglied Hohn für ihre Fraktion an.
AM Eßer erläutert, warum die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung erweitern
möchte. Die CDU sieht die Wirkung der im accon-Gutachten aufgeführten
Lärmminderungsmaßnahmen als in der Beschlussvorlage nicht ausreichend berücksichtigt an und
möchte der Genehmigungsbehörde zum Ausdruck bringen, dass die geforderten
Lärmminderungsmaßnahmen als Nebenbedingung in eine mögliche Genehmigung aufgenommen
werden sollten.
Weiter möchte die CDU, dass den Ursachen der tieffrequenten Töne gutachterlich nachgegangen
wird und Auflagen zu deren Abstellen im Genehmigungsverfahren zur Auflage gemacht werden.
Weiter betont AM Eßer, dass das Antragsverfahren der Niederauer Mühle zum Parallelbetrieb
nicht durch eine Veränderungssperre (gem. § 14 BauGB) gänzlich blockiert werden dürfe. Sollten
die von der Genehmigungsbehörde aufgestellten Forderungen erfüllt werden, sollte eine
Ausnahmegenehmigung der Veränderungssperre (gem. § 14 (2) BauGB) erlassen werden. Somit
würden die Interessen der antragstellenden Firma und der Anwohner gewürdigt und keinerlei
Rechte verletzt. AM Dr. Nolten ergänzt, dass die CDU-Fraktion der Auffassung ist, ein
Parallelbetrieb der drei Kesselanlagen mit verringertem Einsatz von Braunkohle eher positive als
negative Auswirkungen bzgl. der Emissionen hat. Die CDU stimme der Veränderungssperre zu,
aber wenn der Antrag keine negativen Effekte erwarten lässt, muss eine Ausnahme von der
Veränderungssperre gem. § 14 (2) BauGB zum Ausdruck gebracht werden.
AM Heidbüchel kritisiert, dass nicht zunächst die von der Verwaltung eingeschalteten Gutachter zu
-5Geruch- und Lärmemissionen sowie der Rechtsanwalt von den Fachausschüssen gehört werden.
Die mögliche Ausnahme zur Veränderungssperre komme zu diesem Zeitpunkt zu früh.
AM Hohn trägt ihre Zweifel vor, dass Ausschussmitglieder nicht die Effekte des Parallelbetriebs
der Kesselanlagen fachgerecht beurteilen könnten.
GVOR Schmühl teilt im Namen des Bürgermeisters Ramm mit, dass dieser davon ausgeht, dass
die Niederauer Mühle GmbH einen Antrag auf Ausnahme zur Veränderungssperre stellen wird.
Über diesen Antrag soll zeitnah beraten werden, auch wenn kein akuter zeitlicher Druck besteht.
Bürgermeister Ramm wird diesen Punkt wieder auf die Tagesordnung setzen und in den Gremien
zur Diskussion stellen, sodass es zu einer erneuten Beratungsrunde kommen würde.
Der Antrag der CDU-Fraktion wird zur Abstimmung gebracht mit dem Ergebnis, dass sich 9
Ausschussmitglieder für und 9 Ausschussmitglieder gegen den Erweiterungsantrag aussprechen.
Somit wird der Antrag abgelehnt.
Über die beiden Punkte des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird einzeln abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Entscheidung über den vorliegenden Genehmigungsantrag gemäß § 16
Bundesimmissionsschutzgesetz der Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau,
52372 Kreuzau, auf Parallelbetrieb der Kessel 1 - 3 wird in Anwendung des § 15 Abs. 1
BauGB zurückgestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag auf Zurückstellung bei der Bezirksregierung
Köln als Genehmigungsbehörde fristgerecht einzureichen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
Beschlussvorschlag:
2.
Nach Bekanntmachung der gemäß § 14 BauGB beschlossenen Veränderungssperre zum
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, ist dies
der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
B. Nichtöffentliche Sitzung