Daten
Kommune
Bedburg
Größe
110 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
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Anlage zur Sitzungsvorlage
Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichen-/Aufbahrungshallen
sowie der Kühlkammern
Vom Geschäftsbereich 7 – Hochbau – wurden folgende Aufwendungen für die Unterhaltung
der Leichen- und Aufbahrungshallen für das Jahr 2012 kalkuliert:
Personalkosten für die Reinigung der Hallen
Sachkosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung
o Gebäudekosten
o Bewirtschaftungskosten
o Mieten
o Personal-/Sachkosten Verwaltung GB 7
Kalkulatorische Kosten
o Kalkulatorische Abschreibungen
nach Wiederbeschaffungszeitwert
o kalkulatorische Zinsen
vom Anschaffungswert
Umlagen (Querschnittskosten)
9.200 €
40.954 €
15.700 €
11.070 €
6.000 €
8.184 €
41.803 €
23.890 €
17.913 €
9.542 €
Die Entwicklung der Inanspruchnahmen stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar:
450
400
350
300
406
383
352
323
264
250
200
150
124
100
109
71
103
74
50
Nutzung Leichenkammer
2007
Nutzung Trauerhalle
2008
2009
2010
2011(hochgerechnet)
Sowohl bei den Leichenkammern, als auch bei den Trauerhallen, wurde mit dem hochgerechneten Wert des Jahres 2011 kalkuliert.
Die Gesamtkosten in Höhe von 101.500 € werden über die Äquivalenzziffern zunächst auf
die jeweiligen Gebührentatbestände aufgeteilt.
1
Äquivalenz- Verteilungsziffer
wert
Anzahl
Gebühr
Nutzung Trauerhalle
71
1,00
71
57.285
807
Aufbewahrung von Urnen (je angefangene
Woche)
20
0,10
2
1.614
81
264
0,20
53
42.601
161
Nutzung Kühlkammern (je Tag)
Leichen- und Aufbahrungshallen
Kühlkammern
Aufbewahrung von Urnen
807 €
161 €
81 €
(2011: 648 €)
(2011: 130 €)
(2011: 60 €)
Aufgrund der Berechnungen des zuständigen Fachbereichs ergab sich im Abrechnungsjahr
2010 ein Fehlbetrag in Höhe von 44 T€. Kostenunterdeckungen sollen gemäß § 6 Abs. 2
KAG innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes ausgeglichen werden. Nach der geplanten Änderung des KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages aus 2010 würden sich die Gebührensätze wie folgt
darstellen:
Leichen- und Aufbahrungshallen
Aufbewahrung von Urnen
Kühlkammern
1.157 €
116 €
231 €
Die Verwaltung schlägt vor die Gebühr aufgrund der offensichtlichen Störung des Äquivalenzprinzips wie im Vorjahr festzusetzen:
Leichen- und Aufbahrungshallen
Kühlkammern
Aufbewahrung von Urnen
300 €
60 €
60 €
Hierdurch würde unter Einbeziehung des Fehlbetrags aus 2010 eine Kostendeckung in Höhe
von rd. 26 % erzielt.
Lässt man den Fehlbetrag aus 2010 unberücksichtigt liegt der Kostendeckungsgrad bei
rd. 38 %.
Der städtische Haushalt wird durch die o.g. Festsetzung mit rd. 63 T€ belastet.
Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen
Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (3.547 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (159 Vorgänge) umgelegt, so dass sich eine Gebühr von
22 € je Genehmigung ergibt (bisher 16 €).
2
Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern
Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:
Sachkosten für die Entsorgung
Sachkosten des Friedhofsbaggers (20%)
Kalkulatorische Kosten (Friedhofsbagger; 20%)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung)
Umlagen (Querschnittskosten)
4.624 €
374 €
2.606 €
26.930 €
1.285 €
Die Sachkosten für die Entsorgung der Aufbauten sind gegenüber der Kalkulation 2011 um
8 T€ gesunken. Dies liegt darin begründet, dass bei der Kalkulation für 2011 die Deponiegebühren zu 100 % den Einebnungen zugeordnet wurden. Tatsächlich fallen hier aber deutlich
weniger Deponiegebühren an.
Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene
Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 34.958 €
werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (64,00 € je
Einheit).
Unter Anrechnung von 98 % des Fehlbetrages aus 2010 in Höhe von rd. 14 T€ bleiben die
Sätze konstant.
Fallzahl
A
Einebnung Erdgrab
Äquivalenz- Verteilungsziffer
wert
B
C
Gebühr
D
E
F
B*C
64 € * D
E/B
160,00
1,00
160,00
10291,50
64 €
85,00
2,00
170,00
10934,72
128 €
Entfernung einer Einfassung für eine
Grabstelle
183,00
2,00
366,00
23541,80
128 €
Entfernung einer Einfassung für jede
weitere Grabstelle
57,00
1,00
57,00
3666,35
64 €
1,00
2,00
2,00
128,64
128 €
Berechtigungsscheine
21,00
0,25
5,25
337,69
16 €
Einebnung Urnengrab
1,00
0,50
0,50
32,16
32 €
Entfernung Grabstein
1,00
1,00
1,00
64,32
64 €
Entfernung einer Einfassung für eine
Grabstelle
1,00
1,00
1,00
64,32
64 €
Entfernung einer Einfassung für jede
weitere Grabstelle
1,00
0,50
0,50
32,16
32 €
Entfernung Grabstein
Entfernung einer Abdeckplatte
3
Bemessung der Gebühr für Umbettungen
In den Jahren 2007 und 2009 fand jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 38 € festzusetzen. Der
vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag.
Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung
Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der
sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt,
begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze.
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Grabanfertigung
Erdbestattung
Grabanfertigung
Kindergrab
Grabanfertigung
Urnenbestattung
2007
2008
2009
2010
Zuschlag Erdbestattung
Zuschlag
Urnenbestattung
2011
Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:
Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%)
Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
1.496 €
12.524 €
61.466 €
1.543 €
Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der
Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt.
Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2012 in Höhe von 77.029 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt.
Bei der Gebührenkalkulation 2011 wurden hier rd. 67 T€ (ohne Fehlbetrag 61 T€) angesetzt.
Die Abrechnung 2010 wies Kosten in Höhe von rd. 74 T€ aus.
Die Gebührenkalkulation wurde alternativ ein- bzw. ausschließlich des Abrechnungsbetrages
aus 2010 in Höhe von rd. 34 T€ vorgenommen (s. nachstehende Tabelle).
4
Erdbestattung MontagFreitag 12.00 Uhr
Erbestattung freitags 12.00
Uhr und samstags
Erdbestattung an Sonnund Feiertagen
Erdbestattung Kindergrab
Montag-Freitag 12.00 Uhr
Erdbestattung Kindergrab
freitags 12.00 Uhr und
samstags
Erdbestattung Kindergrab
an Sonn- und Feiertagen
Urnenbestattung MontagFreitag 12.00 Uhr
Urnenbestattung freitags
12.00 Uhr und samstags
Urnenbestattung an Sonnund Feiertagen
Anzahl
Faktor
Arbeitsaufwan
d
Faktor
Aufschlag
Arbeitszeiten
Äquivalenzziffer
91
1,0
1,0
91,00
52.750 €
723 €
1.042 €
490 €
1
1,0
1,5
1,5
1.084 €
1.084 €
1.562 €
735 €
1
1,0
2,0
2
1.445 €
1.445 €
2.083 €
980 €
1
0,5
1,0
0,5
361 €
361 €
521 €
245 €
0
0,5
1,5
0
542 €
781 €
368 €
0
0,5
2,0
0
723 €
1.042 €
490 €
143
0,2
1,0
28,6
19.799 €
145 €
208 €
98 €
6
0,2
1,5
1,8
1.301 €
217 €
312 €
147 €
0
0,2
2,0
0,4
289 €
289 €
417 €
196 €
Gebühr
(ohne Fehlbetrag)
Gebühr
(mit
Fehlbetrag)
2011
Insbesondere aufgrund des neu berechneten Stundensatzes der Mitarbeiter/-innen des Bauhofes und der anhaltenden Tendenz zur Urnenbestattung erhöhen sich die Gebührensätze
um ohne Anrechnung des negativen Abrechnungsergebnisses 2010 um rd. 48 %.
Berücksichtigte man den Fehlbetrag aus 2010 zusätzlich, würden sich die Gebührensätze
mehr als verdoppeln.
Auch hier wird verwaltungsseitig empfohlen aufgrund der offenkundigen Störung des Äquivalenzprinzips auf die Berücksichtigung des Fehlbetrags 2010 bei der Gebührenkalkulation
2012 zu verzichten.
Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung
Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor
Abzug des „grünpolitischen Wertes“ rd. 478 T € (Kalkulation 2011: 382 T€; Abrechnung
2010: 430 T€) und verteilen sich wie folgt:
Sachkosten aufgrund der Kalkulationen des GB 8
Kalkulatorische Kosten
o Kalk. Abschreibungen
17.055 €
o Kalk. Zinsen
42.829 €
Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
Abzüglich dem grünpolitischen Wert
24.420 €
59.884 €
337.022 €
61.839 €
-47.838 €
Die Erhöhung resultiert u. a. aus dem gestiegenen Stundensatz der Bauhofmitarbeiter/-innen
und der sonstigen internen Leistungsverrechnung (s. Anlage zur Abwasserkalkulation).
Die in Ansatz zu bringenden Kosten würden sich um weitere 34 T€ erhöhen, wenn der Fehlbetrag aus 2010 einkalkuliert würde.
5
Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung
bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf,
Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt.
der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden,
allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten
zu ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die
so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6,00 % verzinst.
Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der
Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den
Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung
von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der
Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind
hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung
nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind.
Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig
(Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle
Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen.
Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht.
Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des
Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab.
Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen.
Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der zwischenzeitlich abgeschlossenen Prüfung an.
6
Die Inanspruchnahme der Gräber entwickelte sich wie nachstehend dargestellt:
160
140
120
100
80
60
40
20
Reihenerdgrab
Kindergräber
Erdwahlgräber
2007
2008
2009
2010
Erdwahlgräber (Verlängerung 1/25)
Urnengräber
2011(hochgerechnet)
Durch die Einführung einer „Grundgebühr“ wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht.
Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in diese
„Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die
verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden.
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
Summe
Nutzungsdauer
Grabgröße
Bereitstellungaufwand
B
C
D
E
F
G
B+C
Kosten je
Grabstelle pro
Jahr
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
Neuvergaben/
Fälle
A
Grundgebühr
(Fallzahl +
Nutzungsdauer)
Grabart
Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein.
H
I
D*E
J
K
L
D*E*F*
G
M
N
€
€
Erdreihengrab
8
8 25
1,0
0
1,0
0
188,6
2.997,8
189
11.040
14.038
74
1.850
Anonymes Erdreihengrab
1
1 25
1,0
0
1,2
5
25,0
397,4
31
1.829
2.227
89
2.225
Erdkindergrab (unter 5
Jahre)
1
1 15
0,6
0
1,0
0
15,0
238,4
9
527
765
51
765
112 153 25
1,0
0
1,2
0 3.820,4 60.722,1
4.584 268.350 329.072
86
2.150
40 10
0,0
0
0,2
5
400,0
6.357,7
100
5.854
12.211
31
310
32 25
0,2
5
1,0
0
799,5 12.707,0
200
11.699
24.406
31
775
45 25
0,2
5
1,0
0 1.113,1 17.692,6
278
16.289
33.982
31
775
21 25
0,2
5
1,2
5
166
9.710
18.147
34
850
Erdwahlgrab
Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern
41
Urnenreihengrab
32
Urnenwahlgrab
42
anonymes Urnengrab
21
40
0
0
3
7
530,8
8.437,0
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze für 2012:
Gebühr bei Ersterwerb
Erdreihengrab (25 Jahre)
Erdkindergrab (unter 5 Jahre) (15 Jahre)
anonymes Erdreihengrab (25 Jahre)
Erdwahlgrab (25 Jahre)
Urnenreihengrab (25 Jahre)
Urnenwahlgrab (25 Jahre)
anonymes Urnengrab (25 Jahre)
Gebühr je Jahr bei Wiedererwerb / Verlängerung der Nutzungsdauer
Erdwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
2012
Differenz
2012
(ohne
2011 zu (mit Fehl2012
Fehlbetrag)
betrag)
1.850 €
325 €
1.975 €
765 €
105 €
840 €
2.225 €
2.350 €
2.150 €
375 €
2.275 €
775 €
25 €
875 €
775 €
25 €
875 €
850 €
125 €
975 €
2010
1.388 €
555 €
2011
1.525 €
645 €
1.850 €
463 €
463 €
463 €
1.775 €
725 €
725 €
725 €
2010
74 €
19 €
19 €
2012
Differenz
2012
(ohne
2011 zu (mit Fehl2012
2011 Fehlbetrag)
betrag)
71 €
86 €
15 €
91 €
29 €
31 €
2€
35 €
29 €
31 €
2€
35 €
Die Gebühren für anonyme Erdreihengräber wurden in der Kalkulation 2012 aufgrund der
dauerhaften Pflegetätigkeit mit 25 % mehr Bereitstellungsaufwand angesetzt als ein Erdreihengrab.
Die Erhöhung des Gebührensatzes ist mit rd. 21 % bereits sehr hoch. Auch hier wurde zunächst auf den Ansatz des Fehlbetrages in der Kalkulation 2012 verzichtet.
In der Kalkulation 2012 wurde erstmalig auch eine Gebühr für die vorzeitige Rückgabe von
Erdgräbern ermittelt. Kalkuliert wird lt. Schätzung des zuständigen Fachbereiches mit 40
Fällen. Durchschnittlich liegt die Dauer der Pflege bei 10 Jahren.
Der anteilige Bereitstellungsaufwand wurde auf die Fälle umgelegt. So konnte eine Gebühr
von 31 € je zu pflegendes Jahr ermittelt werden.
Zusätzlich fällt bei einer Rückgabe wie in den Vorjahren die Gebühr für die Einebnung an.
Da Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren angerechnet werden
können, weist die Verwaltung darauf hin, dass der überwiegende Verzicht der Einbeziehung
des Fehlbetrages 2010 nur für die Kalkulation 2012 gelten muss.
8