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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
227 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:44
Aktualisiert
18.12.12, 18:44

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2012 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Es fehlen entschuldigt: 1. Böcking, Paul 2. Prof. Dr. Meurer, Erik 3. Servatius, Stephan Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ramm, Walter 2. Ackers, Elfriede 3. Badur, Krister 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Bühl, Bert 8. Burmester, Wolfgang 9. Eßer, Ingo 10. Gerards, Elmar 11. Gunkel, Dirk 12. Heidbüchel, Rolf 13. Hohn, Astrid 14. Iven, Axel 15. Kammer, Jürgen 16. Kaptain, Johannes 17. Kilian, Manfred 18. Lüttgen, Wolfgang 19. Macherey, Peter 20. Meier, Helga 21. Poensgen, Helmut 22. Pütz, Elisabeth 23. Schmitz, Hermann-Josef 24. Schnitzler, Josef 25. Schröder, Josef 26. Schroif, Thea 27. Seel, Rolf, MdL 28. Stoffels, Manfred 29. Strohpagel, Birgit 30. Dr. Süreth, Harald 31. Tesch, Michael 32. Winter, Heinrich ab TOP 1.1 b) von der Verwaltung: 1. BM Ramm 2. GVD Stolz 3. GOVR Schmühl 4. GOAR Steg 5. VfW Drewes-Janssen Kreuzau, den 11.12.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:25 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Ramm bittet darum, TOP 5 von der Tagesordnung absetzen zu können, da noch eine Abstimmung vorzunehmen sei. Hiermit ist der Rat einvernehmlich einverstanden. Ferner bittet er über die Tischvorlage zur „Umbesetzung in Ausschüssen“ unter TOP 7 zu beschließen, die darauf folgenden Punkte verschieben sich insoweit. Die Mitteilung über die Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau sollte im nichtöffentlichen Teil unter TOP 9.2 behandelt werden. Auch hiermit einverstanden. sind die Ratsmitglieder -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s Generationenbeauftragten 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 71/2012 4. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2011 Vorlage: 73/2012 5. Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW Vorlage: 74/2012 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar: 6.1 Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013 Vorlage: 53/2012 6.2 Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012 Vorlage: 70/2012 6.3 Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau Vorlage: 62/2012 6.4 Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Vorlage: 39/2012 6.5 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 6.6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 6.6.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung -36.7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 6.7.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung 6.8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 6.8.1 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung 6.9 Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss Vorlage: 66/2012 6.10 Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 6.11 Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 6.12 Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 69/2012 6.13 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein; hier: Auswertung des Auswahlverfahrens Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung 7. Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 75/2012 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 9.1 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau (Vorlagen-Nr.: 49/2012) hier: Unterrichtung des Rates gem. § 105 Abs. 5 GO über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis der Ausschussberatungen 9.2 Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau -410. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 10.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 11. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 19.Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar: 11.1 Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zum 01.07.2013 Vorlage: 50/2012 12. Beratung und Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten 12.1 Antrag auf Erwerb einer gemeindlichen Parkplatzfläche im Ortsteil Stockheim, "Mönchweg" Vorlage: 65/2012 12.2 Veräußerung des gemeindeeigenen Bauhofgrundstückes im Ortsteil Kreuzau, Am Kupferscheid Vorlage: 67/2012 12.3 Veräußerung Landhaus Welk Vorlage: 68/2012 13. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012 und 31.12.2013 Vorlage: 45/2012 14. Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 72/2012 15. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen a) BM Ramm erläutert, dass das RM Dr. Harald Süreth aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen ausgetreten sei und ab sofort als fraktionsloses Ratsmitglied fungiere. b) Der Bürgermeister stellt die Mitarbeiterinnen des Vorzimmers, Frau Anja Heiden und Frau Birgit Porschen, den Ratsmitgliedern vor. c) Ferner wird mitgeteilt, dass die Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr komplett geschlossen ist. 1.1 Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s Generationenbeauftragten Zum Entwurf der Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s Generationenbeauftragten wird durch RM Hohn angefragt, ob anfänglich mit einer halben Stelle begonnen werden könne. BM Ramm teilt hierzu mit, dass aus seiner Sicht dies nicht möglich sei. Es stehe viel Arbeit an, auch benötige die Stelle gewisse Qualifikationen. Für eine Teilzeitstelle werden sich kaum geeignete Bewerber finden. Das Aufgabenspektrum sei sehr weit gefasst, insoweit gehe er unbedingt davon aus, dass es sich hierbei um eine Vollzeitstelle handele. RM Braks nimmt die vorliegende Stellenausschreibung zur Kenntnis und merkt an, in der letzten Sitzung des Hauptausschusses sei durch den Bürgermeister ausgesagt worden, dass keine personellen Spielräume für die Beschäftigung eines Controllers bestehen, auch eine Neueinstellung käme nicht in Betracht. Aus seiner Sicht sollte die Stelle des Generationenbeauftragten zunächst auf fünf Jahre begrenzt werden. GVD Stolz führt aus, dass im vorliegenden Fall eine qualifizierte gute Kraft benötigt werde, um die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Eine Befristung der Stelle werde keine qualifizierten Bewerber nach Kreuzau locken. RM Eßer zeigt sich verwundert über die Diskussion, letztlich setze der Bürgermeister mit dieser Stellenausschreibung einen bestehenden Ratsbeschluss um. Im Arbeitskreis „Demografischer Wandel“ wurden die verschiedenen Facetten dieses Prozesses besprochen, hierbei wurde der Bedarf an der Einrichtung einer Stelle für einen Generationenbeauftragten gesehen. Daraufhin habe der Rat mit dem Haushalt für das Jahr 2012 die Einrichtung einer entsprechenden Stelle beschlossen, dies ohne Befristung und als Vollzeitstelle. Die Gemeinde stelle sich hierdurch für die Zukunft auf, auch um den Auswirkungen des demografischen Wandels begegnen zu können. RM Heidbüchel wundert sich, dass es letztlich so lange gedauert habe, die Stellenausschreibung zu erarbeiten. Seit Jahren werde hierüber diskutiert, es gebe offensichtliche Probleme bei den Kindertagesstätten, den Schulen, den Vereinen und den Senioren. Die Verwaltung habe vom Rat den Auftrag erhalten, eine/n Generationenbeauftragten einzustellen. Letztlich werden keine Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Stellenausschreibung erhoben. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 3. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 71/2012 BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Helga Meier, ab -6und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2012 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2010 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 3.235.928,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2011 Vorlage: 73/2012 Beschluss: Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2011 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient, weiter. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW Vorlage: 74/2012 Beratungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar: 6.1 Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband KreuzauNideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013 Vorlage: 53/2012 Beschluss: Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013 auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -76.2 Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Sekundarschule ab dem 01.07.2012 Vorlage: 70/2012 Beschluss: Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt. Beratungsergebnis: 6.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau Vorlage: 62/2012 Beschluss: Der Rat unterstützt das Vorhaben des Gymnasiums Kreuzau und der übrigen Schulen des Schulzentrums Kreuzau, in der Sporthalle am Schulzentrum Kreuzau eine Kletterwand zu bauen. Die Maßnahme wird mit bis zu 5.545,50 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale unterstützt. Die Kletterwand wird nicht nur den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern soll auch durch Sportvereine genutzt werden dürfen, wenn seitens der Übungsleiter entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden können. Der Einbau der Kletterwand wird durch die Verwaltung, Abteilung 2.1 - Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung begleitet. Beratungsergebnis: 6.4 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Vorlage: 39/2012 Beschluss: 1. Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab. Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber entscheidet in jedem Einzelfall der Rat. 2. Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz zu erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen. Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben. 3. Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau. -8Beratungsergebnis: 6.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und Durchführung der Offenlage Vorlage: 56/2012 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass -die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau von bisher 5 Meter auf 6 Meter im WA 5Gebiet zurück versetzt wird. -in den textlichen Festsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang der Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist. -der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet mindestens 3 Meter beträgt. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 6.6 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 57/2012 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 6.6.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -9- 6.7 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 6.7.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6.8 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: 6.8.1 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen - 10 Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6.9 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit; hier: Grundsatzbeschluss Vorlage: 66/2012 RM Hohn teilt mit, dass im Hauptausschuss am 27.11.2012 in Nr. 1 Satz 1 des Beschlussvorschlages festgelegt worden sei, dass das Wort „beschließt“ durch das Wort „erwägt“ ersetzt werden solle. Sie bittet um entsprechende Berücksichtigung und Änderung, dies wird durch BM Ramm zugesagt. Zu den entstehenden Kosten für die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers sowie eines Notares wird durch Herrn Schmühl ausgeführt, dass dies mit Kosten von maximal 2000 € verbunden sei. Es würden nun kurzfristig Gespräche mit der Rurenergie, der REA und der Wasserwerk Concordia GmbH geführt. In der zweiten Sitzungsrunde im nächsten Jahr werde eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Durch RM Heidbüchel wird bekräftigt, dass sein Vorschlag aus dem Hauptausschuss zur Übertragung der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Wasserwerk Concordia GmbH durchaus ernsthaft gewesen sei. Desweiteren bittet er, bei Verhandlungen mit dem Kreis darüber nachzudenken, ob die Kreisanteile an der WWC GmbH von 49% von der Gemeinde zurück gekauft werden können. Durch RM Dr. Süreth wird angefragt, warum die geplante gemeindeeigene Gesellschaft die Aufgaben besser erledigen könne als die Gemeinde selber. GOVR Schmühl führt aus, dass bei der Gründung einer GmbH die Mehrwertsteuer eingespart werden könne, auch dürfe eine GmbH Gewinne erzielen. Diese Gewinne könnten für freiwillige Aufgaben der Gemeinde verwandt werden. Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau erwägt grundsätzlich die Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). Vor Gründung ist der Rat über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagement zu unterrichten. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten. Hierbei sind die Eckpunkte gemäß Sitzungsvorlage zu berücksichtigen. 3. Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Kreuzau über die neue Gesellschaft grundsätzlich an Windkraftanlagen beteiligen will. Beratungsergebnis: 6.10 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 60/2012 RM Dr. Süreth führt aus, das die Vorlage ein gutes Beispiel für zielgerichtetes Handeln der Verwaltung sei, von daher sei es schwer, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen. Er fragt an, ob eine Bürgerbeteiligung in diesem Falle möglich sei. Aus seiner Sicht übernehme der Bürger durch eine Einbeziehung auch Verantwortung. Herr Schmühl stellt fest, dass Bürgerbeteiligung in Kreuzau groß geschrieben werde, bei den anstehenden Kanalbaumaßnahmen in Bergheim und Stockheim sei die Gemeinde aber zum - 11 Handeln gezwungen. Er stellt ferner fest, dass durch diese Kanalbaumaßnahmen die Bürger nicht finanziell belastet werden. Es handele sich hierbei um rentierliche Kosten, die in den Gebührenhaushalt einfließen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies nicht zu Gebührenerhöhungen führen werde. RM Heidbüchel verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des letzten Hauptausschusses und stellt fest, dass die vorgesehenden Maßnahmen in Bergheim und Stockheim zwingend erforderlich seien. Er habe sich vor Ort sachkundig gemacht. Beschluss: 1. Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39, Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 6.11 Einstimmig, bei 1 Enthaltungen Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau; hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme Vorlage: 61/2012 Beschluss: 1. Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 6.12 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 69/2012 Beschluss: „Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt. Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen - 12 6.13 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein; hier: Auswertung des Auswahlverfahrens Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung Beschluss: 1) Eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Internetversorgung auch in den Bereichen Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach wird als dringende Maßnahme der Grundversorgung angesehen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelzuschussantrag zu stellen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2013 einzuplanen. 3) Die Verwaltung prüft alternative technische (Teil-)lösungsmöglichkeiten. 4) Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach erneuter Vorlage und nach Beratung und Beschlussfassung im Rat. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 75/2012 Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss: Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im Sozialausschuss vorgenommen: Sozialausschuss Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger Michael Suhr Beratungsergebnis: 8. Neues Mitglied, sachkundige Bürgerin Bettina Döring Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen a) RM Burmester fragt an, ob es in Kreuzau erlaubt sei, den Bürgersteig mit Salz zu bestreuen und ob es hierzu eine entsprechende Satzung gebe. Herr Schmühl führt aus, dass nach der gültigen Straßenreinigungssatzung alle Streumittel zulässig seien. b) RM Dr. Süreth fragt an, ob die technischen Voraussetzungen zur Durchführung einer Livestream-Übertragung von Sitzungen der gemeindlichen Gremien im Internet für interessierte Bürger vorhanden seien. GVD Stolz führt aus, dass derzeit noch nicht einmal eine funktionierende Mikrofonanlage vorhanden sei. Es werde versucht, eine kostengünstige Lösung für eine neue Mikrofonanlage durch eine Fachfirma zu erhalten. Er führt ferner aus, dass es zwischenzeitlich einschlägige Urteile über Livestream-Übertragungen von Sitzungen gebe, hierzu müsse zunächst geklärt werden, ob dies überhaupt gewollt sei. Es stehe fest, dass alle Ratsmitglieder dieser Übertragung zustimmen müssen, da Persönlichkeitsrechte betroffen sind. c) Im Hinblick auf die neue Sitzordnung des Rates fragt RM Dr. Süreth an, ob technische Möglichkeiten bestehen, den Sitzungssaal mit zusätzlichen Mikrofonen auszustatten, da er manches akustisch nicht verstehen könne. Die Verwaltung sagt zu, die entsprechenden Möglichkeiten zu überprüfen. B. Nichtöffentliche Sitzung