Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
227 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:44
Aktualisiert
18.12.12, 18:44
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NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2012
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Es fehlen entschuldigt:
1. Böcking, Paul
2. Prof. Dr. Meurer, Erik
3. Servatius, Stephan
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Ramm, Walter
2. Ackers, Elfriede
3. Badur, Krister
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Bühl, Bert
8. Burmester, Wolfgang
9. Eßer, Ingo
10. Gerards, Elmar
11. Gunkel, Dirk
12. Heidbüchel, Rolf
13. Hohn, Astrid
14. Iven, Axel
15. Kammer, Jürgen
16. Kaptain, Johannes
17. Kilian, Manfred
18. Lüttgen, Wolfgang
19. Macherey, Peter
20. Meier, Helga
21. Poensgen, Helmut
22. Pütz, Elisabeth
23. Schmitz, Hermann-Josef
24. Schnitzler, Josef
25. Schröder, Josef
26. Schroif, Thea
27. Seel, Rolf, MdL
28. Stoffels, Manfred
29. Strohpagel, Birgit
30. Dr. Süreth, Harald
31. Tesch, Michael
32. Winter, Heinrich ab TOP 1.1
b) von der Verwaltung:
1. BM Ramm
2. GVD Stolz
3. GOVR Schmühl
4. GOAR Steg
5. VfW Drewes-Janssen
Kreuzau, den 11.12.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:25 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Ramm bittet darum, TOP 5 von der
Tagesordnung absetzen zu können, da noch
eine Abstimmung vorzunehmen sei. Hiermit
ist der Rat einvernehmlich einverstanden.
Ferner bittet er über die Tischvorlage zur
„Umbesetzung in Ausschüssen“ unter TOP 7
zu beschließen, die darauf folgenden Punkte
verschieben sich insoweit. Die Mitteilung über
die Grundschulsituation in der Gemeinde
Kreuzau sollte im nichtöffentlichen Teil unter
TOP 9.2 behandelt werden.
Auch hiermit
einverstanden.
sind
die
Ratsmitglieder
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s Generationenbeauftragten
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 71/2012
4.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2011
Vorlage: 73/2012
5.
Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Vorlage: 74/2012
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
19. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar:
6.1
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband Kreuzau-Nideggen
(Gereonschule) ab dem 01.01.2013
Vorlage: 53/2012
6.2
Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband
Sekundarschule ab dem 01.07.2012
Vorlage: 70/2012
6.3
Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer Kletterwand
in der Sporthalle Kreuzau
Vorlage: 62/2012
6.4
Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Vorlage: 39/2012
6.5
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:
Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf und
Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
6.6
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen
entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
6.6.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans Nr.
F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
-36.7
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
6.7.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
6.8
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
6.8.1
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
6.9
Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer wirtschaftlichen
Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage: 66/2012
6.10
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
6.11
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
6.12
Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 69/2012
6.13
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich
Obermaubach und Schlagstein;
hier: Auswertung des Auswahlverfahrens
Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung
7.
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 75/2012
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
9.1
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die überörtliche Prüfung der
Gemeinde Kreuzau (Vorlagen-Nr.: 49/2012)
hier: Unterrichtung des Rates gem. § 105 Abs. 5 GO über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis der Ausschussberatungen
9.2
Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau
-410.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
10.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
11.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
19.Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar:
11.1
Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zum 01.07.2013
Vorlage: 50/2012
12.
Beratung und Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten
12.1
Antrag auf Erwerb einer gemeindlichen Parkplatzfläche im Ortsteil Stockheim,
"Mönchweg"
Vorlage: 65/2012
12.2
Veräußerung des gemeindeeigenen Bauhofgrundstückes im Ortsteil Kreuzau,
Am Kupferscheid
Vorlage: 67/2012
12.3
Veräußerung Landhaus Welk
Vorlage: 68/2012
13.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der
Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012 und 31.12.2013
Vorlage: 45/2012
14.
Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 72/2012
15.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
a) BM Ramm erläutert, dass das RM Dr. Harald Süreth aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen
ausgetreten sei und ab sofort als fraktionsloses Ratsmitglied fungiere.
b) Der Bürgermeister stellt die Mitarbeiterinnen des Vorzimmers, Frau Anja Heiden und Frau Birgit
Porschen, den Ratsmitgliedern vor.
c) Ferner wird mitgeteilt, dass die Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr komplett
geschlossen ist.
1.1
Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s
Generationenbeauftragten
Zum Entwurf der Stellenausschreibung für die neu zu schaffende Stelle einer/s
Generationenbeauftragten wird durch RM Hohn angefragt, ob anfänglich mit einer halben Stelle
begonnen werden könne. BM Ramm teilt hierzu mit, dass aus seiner Sicht dies nicht möglich sei.
Es stehe viel Arbeit an, auch benötige die Stelle gewisse Qualifikationen. Für eine Teilzeitstelle
werden sich kaum geeignete Bewerber finden. Das Aufgabenspektrum sei sehr weit gefasst,
insoweit gehe er unbedingt davon aus, dass es sich hierbei um eine Vollzeitstelle handele.
RM Braks nimmt die vorliegende Stellenausschreibung zur Kenntnis und merkt an, in der letzten
Sitzung des Hauptausschusses sei durch den Bürgermeister ausgesagt worden, dass keine
personellen Spielräume für die Beschäftigung eines Controllers bestehen, auch eine
Neueinstellung käme nicht in Betracht. Aus seiner Sicht sollte die Stelle des
Generationenbeauftragten zunächst auf fünf Jahre begrenzt werden.
GVD Stolz führt aus, dass im vorliegenden Fall eine qualifizierte gute Kraft benötigt werde, um die
vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Eine Befristung der Stelle werde keine qualifizierten Bewerber
nach Kreuzau locken.
RM Eßer zeigt sich verwundert über die Diskussion, letztlich setze der Bürgermeister mit dieser
Stellenausschreibung einen bestehenden Ratsbeschluss um. Im Arbeitskreis „Demografischer
Wandel“ wurden die verschiedenen Facetten dieses Prozesses besprochen, hierbei wurde der
Bedarf an der Einrichtung einer Stelle für einen Generationenbeauftragten gesehen. Daraufhin
habe der Rat mit dem Haushalt für das Jahr 2012 die Einrichtung einer entsprechenden Stelle
beschlossen, dies ohne Befristung und als Vollzeitstelle. Die Gemeinde stelle sich hierdurch für
die Zukunft auf, auch um den Auswirkungen des demografischen Wandels begegnen zu können.
RM Heidbüchel wundert sich, dass es letztlich so lange gedauert habe, die Stellenausschreibung
zu erarbeiten. Seit Jahren werde hierüber diskutiert, es gebe offensichtliche Probleme bei den
Kindertagesstätten, den Schulen, den Vereinen und den Senioren. Die Verwaltung habe vom Rat
den Auftrag erhalten, eine/n Generationenbeauftragten einzustellen.
Letztlich werden keine Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Stellenausschreibung
erhoben.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
3.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2010 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 71/2012
BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Helga Meier, ab
-6und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2012 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2010 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
3.235.928,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum
31.12.2011
Vorlage: 73/2012
Beschluss:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2011 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Vorlage: 74/2012
Beratungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2012, und zwar:
6.1
Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband KreuzauNideggen (Gereonschule) ab dem 01.01.2013
Vorlage: 53/2012
Beschluss:
Der Verwaltungskostenbeitrag des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wird ab dem 01.01.2013
auf 12.600,00 € jährlich festgesetzt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-76.2
Erstmalige Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages für den Schulverband
Sekundarschule ab dem 01.07.2012
Vorlage: 70/2012
Beschluss:
Der Verwaltungskostenbeitrag für den Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen wird ab
dem 01.07.2012 auf vorläufig 7.690 € jährlich festgesetzt.
Beratungsergebnis:
6.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag des Gymnasiums Kreuzau auf Bezuschussung der Baukosten einer
Kletterwand in der Sporthalle Kreuzau
Vorlage: 62/2012
Beschluss:
Der Rat unterstützt das Vorhaben des Gymnasiums Kreuzau und der übrigen Schulen des
Schulzentrums Kreuzau, in der Sporthalle am Schulzentrum Kreuzau eine Kletterwand zu bauen.
Die Maßnahme wird mit bis zu 5.545,50 Euro aus der Schul- und Bildungspauschale unterstützt.
Die Kletterwand wird nicht nur den Schulen zur Verfügung gestellt, sondern soll auch durch
Sportvereine genutzt werden dürfen, wenn seitens der Übungsleiter entsprechende
Qualifikationen nachgewiesen werden können.
Der Einbau der Kletterwand wird durch die Verwaltung, Abteilung 2.1 - Bauleitplanung,
Wirtschaftsförderung begleitet.
Beratungsergebnis:
6.4
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des
Gemeindewaldes
Vorlage: 39/2012
Beschluss:
1.
Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten
Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab.
Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender
Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist
anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber
entscheidet in jedem Einzelfall der Rat.
2.
Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von
Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz zu
erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen.
Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben.
3.
Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im
Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im
Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau.
-8Beratungsergebnis:
6.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:
Aufstellungsbeschluss, Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf
und Durchführung der Offenlage
Vorlage: 56/2012
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau „Friedenau“, 1. Änderung, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass
-die überbaubare Fläche entlang der Strasse Friedenau von bisher 5 Meter auf 6 Meter im WA 5Gebiet zurück versetzt wird.
-in den textlichen Festsetzungen die Errichtung von Garagen/überdachten Stellplätzen entlang der
Strasse Friedenau (WA 5) nicht zulässig ist.
-der Abstand der überbaubaren Fläche zur Grenze des Mühlenteiches im WA 8-Gebiet
mindestens 3 Meter beträgt.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.6
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 57/2012
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang
Ellebach“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.6.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplans
Nr. F 15, Ortsteil Stockheim, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 57/2012 1. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 15, Ortsteil Stockheim,
„Windenergieanlagen entlang Ellebach“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB
eine Satzung über eine Veränderungssperre in der Vorlage Nr. 57/2012, 1. Ergänzung, als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-9-
6.7
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.7.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 58/2012 1. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 58/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.8
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.8.1
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB
Vorlage: 59/2012 1. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
- 10 Steinkaul“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine
Veränderungssperre in der der Vorlage Nr. 59/2012, 1. Ergänzung, als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.9
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft zur Aufnahme einer
wirtschaftlichen Tätigkeit;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage: 66/2012
RM Hohn teilt mit, dass im Hauptausschuss am 27.11.2012 in Nr. 1 Satz 1 des
Beschlussvorschlages festgelegt worden sei, dass das Wort „beschließt“ durch das Wort „erwägt“
ersetzt werden solle. Sie bittet um entsprechende Berücksichtigung und Änderung, dies wird durch
BM Ramm zugesagt. Zu den entstehenden Kosten für die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers
sowie eines Notares wird durch Herrn Schmühl ausgeführt, dass dies mit Kosten von maximal
2000 € verbunden sei. Es würden nun kurzfristig Gespräche mit der Rurenergie, der REA und der
Wasserwerk Concordia GmbH geführt. In der zweiten Sitzungsrunde im nächsten Jahr werde eine
entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.
Durch RM Heidbüchel wird bekräftigt, dass sein Vorschlag aus dem Hauptausschuss zur
Übertragung der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf die Wasserwerk Concordia GmbH durchaus
ernsthaft gewesen sei. Desweiteren bittet er, bei Verhandlungen mit dem Kreis darüber
nachzudenken, ob die Kreisanteile an der WWC GmbH von 49% von der Gemeinde zurück
gekauft werden können. Durch RM Dr. Süreth wird angefragt, warum die geplante
gemeindeeigene Gesellschaft die Aufgaben besser erledigen könne als die Gemeinde selber.
GOVR Schmühl führt aus, dass bei der Gründung einer GmbH die Mehrwertsteuer eingespart
werden könne, auch dürfe eine GmbH Gewinne erzielen. Diese Gewinne könnten für freiwillige
Aufgaben der Gemeinde verwandt werden.
Beschluss:
1.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau erwägt grundsätzlich die Gründung einer
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Kreuzau mbH (GDK). Vor
Gründung ist der Rat über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen
Engagement zu unterrichten.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag
vorzubereiten. Hierbei sind die Eckpunkte gemäß Sitzungsvorlage zu berücksichtigen.
3.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau äußert die Absicht, dass sich die Gemeinde Kreuzau über
die neue Gesellschaft grundsätzlich an Windkraftanlagen beteiligen will.
Beratungsergebnis:
6.10
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bau eines Entlastungskanals im Ortsteil Bergheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 60/2012
RM Dr. Süreth führt aus, das die Vorlage ein gutes Beispiel für zielgerichtetes Handeln der
Verwaltung sei, von daher sei es schwer, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen. Er fragt an, ob
eine Bürgerbeteiligung in diesem Falle möglich sei. Aus seiner Sicht übernehme der Bürger durch
eine Einbeziehung auch Verantwortung.
Herr Schmühl stellt fest, dass Bürgerbeteiligung in Kreuzau groß geschrieben werde, bei den
anstehenden Kanalbaumaßnahmen in Bergheim und Stockheim sei die Gemeinde aber zum
- 11 Handeln gezwungen. Er stellt ferner fest, dass durch diese Kanalbaumaßnahmen die Bürger nicht
finanziell belastet werden. Es handele sich hierbei um rentierliche Kosten, die in den
Gebührenhaushalt einfließen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies nicht zu
Gebührenerhöhungen führen werde.
RM Heidbüchel verweist auf seine Ausführungen in der Sitzung des letzten Hauptausschusses
und stellt fest, dass die vorgesehenden Maßnahmen in Bergheim und Stockheim zwingend
erforderlich seien. Er habe sich vor Ort sachkundig gemacht.
Beschluss:
1.
Dem Bau eines Entlastungskanals in den Wirtschaftswegen Gemarkung Winden, Flur 39,
Parz.-Nr. 17 und Flur 40, Parz.-Nr. 12 ab der Einmündung „Langenbroicher
Straße/Weidchen“ bis zur ehemaligen Kläranlage in Bergheim im Jahre 2013 wird
zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
6.11
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
Bau eines Stauraumkanals im Ortsteil Stockheim der Gemeinde Kreuzau;
hier: Zustimmung zu der erforderlichen Baumaßnahme
Vorlage: 61/2012
Beschluss:
1.
Dem Bau von zusammenhängenden Stauraumkanälen im Bereich der Andreasstraße ab
der Einmündung „Im Kleinenfeld“ bis zur Einmündung „Am Pfarrgarten“ und der Straße „An
der Tränke“ im Jahre 2013 wird zugestimmt.
2.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahre 2013 bereitgestellt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und
nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
6.12
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Einsatzleitdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
Vorlage: 69/2012
Beschluss:
„Der Einrichtung eines Einsatzleitdienstes der Freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden ab 2013 zur Verfügung gestellt.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
- 12 6.13
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im
Bereich Obermaubach und Schlagstein;
hier: Auswertung des Auswahlverfahrens
Vorlage: 42/2011 1. Ergänzung
Beschluss:
1) Eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Internetversorgung auch in den
Bereichen Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach wird als dringende
Maßnahme der Grundversorgung angesehen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelzuschussantrag zu stellen und
entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2013 einzuplanen.
3) Die Verwaltung prüft alternative technische (Teil-)lösungsmöglichkeiten.
4) Eine Auftragserteilung erfolgt erst nach erneuter Vorlage und nach Beratung und
Beschlussfassung im Rat.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 75/2012
Die Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im
Sozialausschuss vorgenommen:
Sozialausschuss
Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger
Michael Suhr
Beratungsergebnis:
8.
Neues Mitglied, sachkundige Bürgerin
Bettina Döring
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a) RM Burmester fragt an, ob es in Kreuzau erlaubt sei, den Bürgersteig mit Salz zu bestreuen
und ob es hierzu eine entsprechende Satzung gebe. Herr Schmühl führt aus, dass nach der
gültigen Straßenreinigungssatzung alle Streumittel zulässig seien.
b) RM Dr. Süreth fragt an, ob die technischen Voraussetzungen zur Durchführung einer
Livestream-Übertragung von Sitzungen der gemeindlichen Gremien im Internet für interessierte
Bürger vorhanden seien.
GVD Stolz führt aus, dass derzeit noch nicht einmal eine funktionierende Mikrofonanlage
vorhanden sei. Es werde versucht, eine kostengünstige Lösung für eine neue Mikrofonanlage
durch eine Fachfirma zu erhalten. Er führt ferner aus, dass es zwischenzeitlich einschlägige
Urteile über Livestream-Übertragungen von Sitzungen gebe, hierzu müsse zunächst geklärt
werden, ob dies überhaupt gewollt sei. Es stehe fest, dass alle Ratsmitglieder dieser
Übertragung zustimmen müssen, da Persönlichkeitsrechte betroffen sind.
c) Im Hinblick auf die neue Sitzordnung des Rates fragt RM Dr. Süreth an, ob technische
Möglichkeiten bestehen, den Sitzungssaal mit zusätzlichen Mikrofonen auszustatten, da er
manches akustisch nicht verstehen könne. Die Verwaltung sagt zu, die entsprechenden
Möglichkeiten zu überprüfen.
B. Nichtöffentliche Sitzung