Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-27/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.02.2012
Betreff:
Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Anlage 1 beigefügte neue Gebührensatzung
für die Benutzung des Freibades Bedburg:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat im Rahmen der Haushaltsberatungen
2012 in seiner Sitzung am 31. Januar 2012 einstimmig bei vier Enthaltungen angeregt, die
Benutzungsgebühren des Freibades Bedburg denen des Hallenbades in der monte-mare-Anlage
in Bedburg anzugleichen.
Dieser Anregung sind insbesondere folgende Überlegungen vorausgegangen:
Der letzte Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen klassifiziert die Vorhaltung
sowohl eines Hallenbades als auch eines Freibades für eine Kommune von der Größe Bedburgs
als untypisch.
Im Rahmen ihrer Schulträgeraufgaben ist die Stadt Bedburg bekanntermaßen rechtlich dazu
verpflichtet, das Schulschwimmen sicherzustellen. Hierdurch ist die Vorhaltung eines Hallenbades,
welches ganzjährig das Schulschwimmen sicherstellt, als tendenziell verpflichtend anzusehen.
Anders ist es bei der Vorhaltung eines Freibades: Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine
freiwillige Aufgabe, deren Wahrnehmung in wirtschaftlich guten Zeiten sicherlich eine angenehme
Sache ist, die man „sich als Kommune leistet“. Da es sich jedoch um eine der wenigen
ausschließlich freiwilligen Aufgaben handelt, muss die Aufgabenkritik zum Zweck der
Haushalskonsolidierung hier zuvorderst ansetzen.
Der nunmehr vorgelegte Beschlussvorschlag der Verwaltung stellt einen Kompromiss dar. Die
Maximalforderung, welche aus dem politischen Raum in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 31. Januar 2012 erhoben wurde, und die letztlich dem Ziel geschuldet war,
sobald als möglich und dauerhaft einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, sah die
komplette Schließung des Freibades – schon ab der Saison 2012 - vor.
Die o. g. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, welcher sich in dem hiermit vorgelegten
Beschlussvorschlag manifestiert, entspricht in diesem Kontext zumindest der Anpassung der
Freibadgebühren an eine offensichtlich marktgängigen Preisstruktur, auch mit Blick auf die
sonstigen alltäglichen Freizeitangebote.
Im Spannungsfeld zwischen Generationengerechtigkeit einerseits und Familien- und
Kinderfreundlichkeit andererseits unterstützt die Verwaltung den hiermit gefundenen Kompromiss.
Dies wird auch von der Überzeugung getragen, dass (Resourcen-)Generationengerechtigkeit eine
unabdingbare Voraussetzung für auch zukünftige Familien- und Kinderfreundlichkeit ist.
Die aktuell gültige Gebührenstruktur für das Freibad Bedburg ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die
für das Hallenbad in der monte-mare-Anlage gültigen Eintrittspreise sind in der Anlage 3
dargestellt.
Die neue Gebührenstruktur für das Freibad Bedburg gemäß dem Beschlussvorschlag - Anlage 1 –
entspricht, soweit technisch möglich, eins zu eins der Übernahme der Gebührenstruktur für das
Hallenbad in der monte-mare-Anlage.
Eine stundenweise Staffelung der Eintrittspreise im Freibad ist jedoch aus technischen Gründen
nicht ohne weiteres möglich. Hierfür müssten ansonsten aufwändige bauliche Veränderungen
sowie die kostenaufwändige Installation eines neuen Kassen- und Zutrittssystems erfolgen.
Es wird von Seiten der Verwaltung mit – konservativ geschätzten - Mehreinnahmen in Höhe von
ca. 30.000 € gerechnet. Hierbei ist der Effekt eines evtl. Besucherrückgangs wegen der Erhöhung
der Benutzungsgebühren jedoch nicht wirklich seriös abschätzbar.
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Die Vorberatung der Gebührensatzung für das Freibad obliegt gemäß der „Zuständigkeitsregelung
für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 02.03.2010“ grundsätzlich dem
Bauausschuss der Stadt Bedburg.
Gemäß Ziff. 3.3 dieser Zuständigkeitsverordnung kann jedoch auf die Vorbereitung durch den
zuständigen oder federführenden Ausschuss verzichtet werden, wenn die Vorbereitung sachlich
nicht notwendig oder die Entscheidung in einer Angelegenheit dringlich ist. Auch obliegen dem Rat
der Stadt Bedburg gem. Ziff. 4.1 e der Zuständigkeitsregelung alle Grundsatzentscheidungen.
In diesem Kontext sieht die Verwaltung keine zwingende Notwendigkeit der Vorberatung durch
den Bauausschuss der Stadt Bedburg.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Über die in der Beschlussvorlage genannten Zusammenhänge hinaus werden hier keine weiteren besonderen,
demographie-spezifische Aspekte gesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X mit textlicher Erläuterung:
Es wird mit Mehreinnahmen / Mehrerträgen von rd. 30.000 € gerechnet.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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