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Beschlussvorlage (Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-27/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.02.2012 Betreff: Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die als Anlage 1 beigefügte neue Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 in seiner Sitzung am 31. Januar 2012 einstimmig bei vier Enthaltungen angeregt, die Benutzungsgebühren des Freibades Bedburg denen des Hallenbades in der monte-mare-Anlage in Bedburg anzugleichen. Dieser Anregung sind insbesondere folgende Überlegungen vorausgegangen: Der letzte Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen klassifiziert die Vorhaltung sowohl eines Hallenbades als auch eines Freibades für eine Kommune von der Größe Bedburgs als untypisch. Im Rahmen ihrer Schulträgeraufgaben ist die Stadt Bedburg bekanntermaßen rechtlich dazu verpflichtet, das Schulschwimmen sicherzustellen. Hierdurch ist die Vorhaltung eines Hallenbades, welches ganzjährig das Schulschwimmen sicherstellt, als tendenziell verpflichtend anzusehen. Anders ist es bei der Vorhaltung eines Freibades: Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Aufgabe, deren Wahrnehmung in wirtschaftlich guten Zeiten sicherlich eine angenehme Sache ist, die man „sich als Kommune leistet“. Da es sich jedoch um eine der wenigen ausschließlich freiwilligen Aufgaben handelt, muss die Aufgabenkritik zum Zweck der Haushalskonsolidierung hier zuvorderst ansetzen. Der nunmehr vorgelegte Beschlussvorschlag der Verwaltung stellt einen Kompromiss dar. Die Maximalforderung, welche aus dem politischen Raum in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Januar 2012 erhoben wurde, und die letztlich dem Ziel geschuldet war, sobald als möglich und dauerhaft einen tatsächlich ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, sah die komplette Schließung des Freibades – schon ab der Saison 2012 - vor. Die o. g. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, welcher sich in dem hiermit vorgelegten Beschlussvorschlag manifestiert, entspricht in diesem Kontext zumindest der Anpassung der Freibadgebühren an eine offensichtlich marktgängigen Preisstruktur, auch mit Blick auf die sonstigen alltäglichen Freizeitangebote. Im Spannungsfeld zwischen Generationengerechtigkeit einerseits und Familien- und Kinderfreundlichkeit andererseits unterstützt die Verwaltung den hiermit gefundenen Kompromiss. Dies wird auch von der Überzeugung getragen, dass (Resourcen-)Generationengerechtigkeit eine unabdingbare Voraussetzung für auch zukünftige Familien- und Kinderfreundlichkeit ist. Die aktuell gültige Gebührenstruktur für das Freibad Bedburg ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die für das Hallenbad in der monte-mare-Anlage gültigen Eintrittspreise sind in der Anlage 3 dargestellt. Die neue Gebührenstruktur für das Freibad Bedburg gemäß dem Beschlussvorschlag - Anlage 1 – entspricht, soweit technisch möglich, eins zu eins der Übernahme der Gebührenstruktur für das Hallenbad in der monte-mare-Anlage. Eine stundenweise Staffelung der Eintrittspreise im Freibad ist jedoch aus technischen Gründen nicht ohne weiteres möglich. Hierfür müssten ansonsten aufwändige bauliche Veränderungen sowie die kostenaufwändige Installation eines neuen Kassen- und Zutrittssystems erfolgen. Es wird von Seiten der Verwaltung mit – konservativ geschätzten - Mehreinnahmen in Höhe von ca. 30.000 € gerechnet. Hierbei ist der Effekt eines evtl. Besucherrückgangs wegen der Erhöhung der Benutzungsgebühren jedoch nicht wirklich seriös abschätzbar. Beschlussvorlage WP8-27/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Vorberatung der Gebührensatzung für das Freibad obliegt gemäß der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 02.03.2010“ grundsätzlich dem Bauausschuss der Stadt Bedburg. Gemäß Ziff. 3.3 dieser Zuständigkeitsverordnung kann jedoch auf die Vorbereitung durch den zuständigen oder federführenden Ausschuss verzichtet werden, wenn die Vorbereitung sachlich nicht notwendig oder die Entscheidung in einer Angelegenheit dringlich ist. Auch obliegen dem Rat der Stadt Bedburg gem. Ziff. 4.1 e der Zuständigkeitsregelung alle Grundsatzentscheidungen. In diesem Kontext sieht die Verwaltung keine zwingende Notwendigkeit der Vorberatung durch den Bauausschuss der Stadt Bedburg. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Über die in der Beschlussvorlage genannten Zusammenhänge hinaus werden hier keine weiteren besonderen, demographie-spezifische Aspekte gesehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Es wird mit Mehreinnahmen / Mehrerträgen von rd. 30.000 € gerechnet. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-27/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-27/2012 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4