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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2012 TOP Betreff 3. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 71/2012 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2012 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2010 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 3.235.928,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen