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Beschlusstext (Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gemeindeeigener Waldbesitz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2012 TOP Betreff 6.4 Gemeindeeigener Waldbesitz; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur zukünftigen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Vorlage: 39/2012 Beschluss: 1. Die Gemeinde Kreuzau betrachtet ihren Gemeindewald als wirtschaftlich genutzten Erholungswald und lehnt einen Verkauf größerer zusammenhängender Flächen ab. Die Arrondierung des Gemeindewaldes über den Kauf oder den Tausch angrenzender Flächen zum Zwecke einer wirtschaftlicheren Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist anzustreben. Kleinere verstreut liegende Flächen können veräußert werden. Hierüber entscheidet in jedem Einzelfall der Rat. 2. Die Bewirtschaftung des Waldbesitzes erfolgt unter weitgehender Vermeidung von Kahlschlägen naturnah und sucht ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- zu Nadelholz zu erreichen. Durchforstungen der Teilflächen sind alle 6 – 10 Jahre vorzunehmen. Anfallendes Brennholz wird bevorzugt an Bürger der Gemeinde Kreuzau abgegeben. 3. Alle der Waldbewirtschaftung zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben werden im Forstwirtschaftsplan aufgeführt. Ziel ist eine zumindest ausgeglichene Kostenstelle im Haushaltsplan der Gemeinde Kreuzau. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen