Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 01.09.2010
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-100/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Erhöhung der Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Erlass der
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom 21.02.2000
Begründung:
Die Städte Heimbach und Nideggen, sowie die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau,
Merzenich, Nörvenich und Vettweiß haben mit der Stadt Düren eine öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 des
Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) abgeschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 dieser
Vereinbarung verpflichten sich die Vertragspartner, Satzungen zur Erhebung von
kostendeckenden Gebühren nach § 41 Abs.4 Satz 1 FSHG zu erlassen und die
Gebühren im eigenen Namen bei den Eigentümern der brandschaupflichtigen
Objekte per Bescheid geltend zu machen. Gemäß § 3 Abs.2 zahlen die
Vertragspartner der Stadt Düren für jede angefangene halbe Stunde, in denen der
Brandschutztechniker der Stadt Düren tätig wird, eine Gebühr. Diese beträgt seit
dem 01.01.2002 unverändert 24,87 €.
Mit Schreiben vom 23.08.2010 bittet die Stadt Düren, ab Dezember 2010 den
Halbstundensatz um 2,74 € zu erhöhen, da die Beamtenbesoldung in den Jahren
2003 bis 2010 um 11,02 % angestiegen ist. Nach den in der Verwaltung getroffenen
Feststellungen, ist die Beamtenbesoldung in dem genannten Zeitraum nicht um
11,02 %, sondern sogar um 11,5 % erhöht worden. Nach Rücksprache mit der Stadt
Düren möchte sie es aber bei einer Erhöhung von 11,02 % belassen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß,
a) der Erhöhung des Halbstundensatzes um 11,02 % von 24,87 Euro auf 27,61 Euro
und
b) dem Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom
21.02.2000
zuzustimmen.