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Vorlage (Erhöhung der Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom 21.02.2000)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 23:15
Vorlage (Erhöhung der Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom 21.02.2000)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 01.09.2010 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-100/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Erhöhung der Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom 21.02.2000 Begründung: Die Städte Heimbach und Nideggen, sowie die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß haben mit der Stadt Düren eine öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) abgeschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Vertragspartner, Satzungen zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren nach § 41 Abs.4 Satz 1 FSHG zu erlassen und die Gebühren im eigenen Namen bei den Eigentümern der brandschaupflichtigen Objekte per Bescheid geltend zu machen. Gemäß § 3 Abs.2 zahlen die Vertragspartner der Stadt Düren für jede angefangene halbe Stunde, in denen der Brandschutztechniker der Stadt Düren tätig wird, eine Gebühr. Diese beträgt seit dem 01.01.2002 unverändert 24,87 €. Mit Schreiben vom 23.08.2010 bittet die Stadt Düren, ab Dezember 2010 den Halbstundensatz um 2,74 € zu erhöhen, da die Beamtenbesoldung in den Jahren 2003 bis 2010 um 11,02 % angestiegen ist. Nach den in der Verwaltung getroffenen Feststellungen, ist die Beamtenbesoldung in dem genannten Zeitraum nicht um 11,02 %, sondern sogar um 11,5 % erhöht worden. Nach Rücksprache mit der Stadt Düren möchte sie es aber bei einer Erhöhung von 11,02 % belassen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, a) der Erhöhung des Halbstundensatzes um 11,02 % von 24,87 Euro auf 27,61 Euro und b) dem Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Vettweiß vom 21.02.2000 zuzustimmen.