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Vorlage (Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Vorlage (Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.11.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-139/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 Gemeinderat am 09.12.2010 - öffentlich - Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Begründung: Das Bundesumweltministerium hat mit Datum vom 06.08.2010 den Referentenentwurf zur Änderung des bestehenden Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes herausgegeben. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 17.9.2010 eine Stellungnahme hierzu abgegeben (Anlage). An der Erarbeitung dieser Stellungnahme hat auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) mitgewirkt. In der Stellungnahme vom 17.9.2010 wird insbesondere darauf hingewiesen, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums die kommunale Abfallentsorgung massiv gefährdet wird. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat die ebenfalls als Anlage beigefügte Resolution entworfen und empfiehlt, diese Resolution im Gemeinderat zu verabschieden und sie dann dem Bundesumweltminister, dem Landesumweltminister sowie den örtlichen Bundestags-Abgeordneten gewissermaßen als „Protestnote“ zu übersenden. Es wird als sinnvoll angesehen, in dieser Art und Weise deutlich zu machen, dass der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vom 6.8.2010 dem Geist des LissabonVertrages auf europäischer Ebene nicht gerecht wird und die kommunale Abfallentsorgung durch den Entwurf massiv gefährdet wird. Mit Datum vom 26.10.2010 stellt die SPD-Fraktion den Antrag (Anlage), die anliegende Resolution zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Schnellbrief 126/2010 des StGB NRW sowie die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die anliegende Resolution zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: