Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
31 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 03.09.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-105/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 05.10.2010
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Prioritätenliste für Investitionen für das Haushaltsjahr 2011 und Feststellung
der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW
Begründung:
Die Gemeinde Vettweiß wird aufgrund der Inanspruchnahme der Allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich der Defizite in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 und in
der Finanzplanung 2012, 2013 u. 2014 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen
müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Haushaltssicherungskonzept nicht
genehmigungsfähig.
Dies bedeutet, dass Investitionen nur mit Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde
möglich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Sinne von § 82
GO NRW unabweisbar sind. Hierzu hat die Gemeinde eine nach Dringlichkeit
geordnete Aufstellung (Prioritäten- bzw. Dringlichkeitsliste) über die
unaufschiebbaren Maßnahmen zu erstellen, welche vom Rat zu beschließen und der
Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Die Maßnahmen- und Dringlichkeitslisten 2010
wurden bereits von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Nunmehr steht der Beschluss der Dringlichkeitsliste für das Haushaltsjahr 2011 an,
die anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wird.
A:
Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Investitionsmaßnahmen –
kostenrechnende Einrichtungen –
Im Bereich der rentierlichen Maßnahmen (Gebührenhaushalte) sind im Jahr 2011
folgende Investitionen vorgesehen:
1)
Für Ersatzbeschaffungen im Friedhofs- und Bestattungswesen wird ein
pauschaler Betrag in Höhe von 250,00 € eingesetzt.
B:
Dringlichkeitsliste 2011 (teil- u. unrentierliche Investitionsmaßnahmen)
- Dringlichkeit der Kategorien 1 – 3, Feststellung der Unabweisbarkeit
nach § 82 GO NRW
Die Kategorien unterscheiden sich wie folgt:
Kategorie 1
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der
Zwang zum Handeln ergibt, z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2
Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder ein
zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3
Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des
Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden.
1)
Anschaffung HLF 20/16 für die LG Vettweiß
Hierbei handelt es sich um die Schlusszahlung für das in 2010 bestellte und bereits
angezahlte Feuerwehrfahrzeug.
2)
Auf dem Spielplatz Froitzheim muss ein Großspielgerät ersetzt werden. Außerdem
sind Ersatzbeschaffungen aufgrund der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht
vorgesehen.
3)
Augrund der vorliegenden Angebote war es mit dem angesetzten Ansatz im
Haushaltsjahr 2010 nicht möglich, die Maßnahme umzusetzen. Der Ansatz wurde
deshalb in 2011 neu veranschlagt.
4 – 9 und 10 – 17
Hier werden pauschale Ersatzbeschaffungsmaßnahmen veranschlagt mit
Anschaffungswerten </> 410,00 €. Auch diese Ersatzbeschaffungen sind
unabweisbar, damit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
18)
In 2010 konnte mangels nicht realisierter Grundstücksverkäufe die Erweiterung des
Raumangebots des Standort Kelz für die Betreuung 8.00 – 13.00 Uhr nicht
umgesetzt werden. Der Ansatz wird deshalb in 2011 neu gebildet.
19)
Vorsorglicher Ansatz für kleinere Grundstücksgeschäfte im Rahmen des
Straßenbaus.
20
Im Rahmen der Einführung des beleglosen Sitzungsdienstes sind Lizenzen
anzuschaffen. Kosten hierfür 2.800,00 €.
21)
Die Erschließung des Gewerbegebietes wird nur durchgeführt, wenn das
Grundstücksgeschäft im Zusammenhang mit der Biogasanlage zum tragen kommt.
Außerdem werden hierzu ebenfalls Beiträge Dritter erwartet. Der Ansatz wurde von
2010 nach 2011 verschoben.
22)
Erwerb Grundstücke/Gebäude/Liegenschaften
In 2011 wurde ein Ansatz von 50.000,00 € für den Erwerb von Grundstücken
veranschlagt. Konkrete Maßnahmen stehen noch nicht im Raume.
Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen:
Den investiven Auszahlungen in Höhe von 625.150,00 € stehen investive
Einzahlungen (Investitionspauschale 405.500,00 €, Feuerschutzpauschale 47.800,00
€, Beiträge für Investitionsmaßnahmen von 67.000,00 € sowie Grundstücksverkäufe
in Höhe von 470.250,00 €, Gesamt 990.550,00 €,) gegenüber.
Eine Kreditaufnahme ist somit nicht erforderlich. Alle vorgenannten Maßnahmen sind
im Sinne des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) unabweisbar und
entsprechend der Kategorie der beigefügten Dringlichkeitslisten nicht auffschiebbar.
Sollten im laufenden Haushaltsjahr weitere Investitionen erforderlich sein, ist die
Prioritätenliste fortzuschreiben und der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß:
1.
Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2011 – rentierliche Maßnahmen/kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar
und können nicht verschoben werden.
2.
Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2011 – unter lfd. Nr.: 1 – 22 beschriebenen
Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden.
3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2011 der Gemeinde Vettweiß
aufgenommen und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.