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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8163/2011 2. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.10.2011 Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den Jahresabschluss 2010 auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fest und beschließt den Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 26.09.2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 18.10.2011 zugeleitet. Der Jahresabschluss 2010 wurde zum zweiten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Insbesondere aufgrund der Übernahme der neuen Aufgaben (Jugendamt und untere Bauaufsicht) verzögerten sich die Jahresabschlussarbeiten. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 4.284.036 € vor. Das Defizit minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage. Die Gesamtergebnisrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Die Ausgleichsrücklage kann teilweise wieder aufgefüllt werden. Der positive Jahresabschluss resultiert vorwiegend aus in der Haushaltsplanung 2010 nicht berücksichtigten einmaligen Effekten. Zum einen ist das positive Jahresergebnis durch eine hohe Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 geprägt. Weiterhin wurde Infrastrukturvermögen des Baugebietes „Im Spless“ bilanziell aktiviert. Bei der Aktivierung wurde ein größerer Betrag nach Abstimmung beitragsrechtlicher Fragestellungen mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG als Ertrag gebucht. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen und den bereits oben angesprochenen positiven Veränderungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2010 von Mai 2011 bis September 2011 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2010 über 90.343.397,90 € Eigenkapital/Quote: 37,4% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%). Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 18.10.2011 vorgelegt. Aus Kostengründen wird der Bericht zum Jahresabschluss 2010 im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt. Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. 50181 Bedburg, 11.11.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung Seite 3