Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8163/2011 2.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.10.2011
Rechnungsprüfungsausschuss
08.11.2011
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den Jahresabschluss 2010 auf einstimmige Empfehlung
des Rechnungsprüfungsausschusses fest und beschließt den Jahresüberschuss in Höhe
von 5.852.565,83 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wurde am 26.09.2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 18.10.2011 zugeleitet.
Der Jahresabschluss 2010 wurde zum zweiten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt.
Insbesondere aufgrund der Übernahme der neuen Aufgaben (Jugendamt und untere Bauaufsicht)
verzögerten sich die Jahresabschlussarbeiten.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 4.284.036 € vor. Das Defizit minderte planerisch in voller Höhe die
allgemeine Rücklage.
Die Gesamtergebnisrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 €
aus. Die Ausgleichsrücklage kann teilweise wieder aufgefüllt werden.
Der positive Jahresabschluss resultiert vorwiegend aus in der Haushaltsplanung 2010 nicht
berücksichtigten einmaligen Effekten. Zum einen ist das positive Jahresergebnis durch eine hohe
Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 geprägt. Weiterhin wurde
Infrastrukturvermögen des Baugebietes „Im Spless“ bilanziell aktiviert. Bei der Aktivierung wurde
ein größerer Betrag nach Abstimmung beitragsrechtlicher Fragestellungen mit der BDO Deutsche
Warentreuhand AG als Ertrag gebucht. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen
Planabweichungen und den bereits oben angesprochenen positiven Veränderungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2010 von Mai 2011 bis September 2011 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 €
ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2010 über
90.343.397,90 € Eigenkapital/Quote: 37,4% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%).
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem
Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 18.10.2011 vorgelegt. Aus Kostengründen wird der Bericht zum Jahresabschluss
2010 im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt.
Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
50181 Bedburg, 11.11.2011
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung
Seite 3