Daten
Kommune
Bedburg
Größe
761 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Uneingeschrankter Bestatigungsvermerk
des Rechnungspriifungsausschusses
hinsichtlich der Prufung des Jahresabschlusses 2010
gemali § 101 Abs.7GO
Der Jahresabschluss der Stadt Bedburgfur das Haushaltsjahr 2010- bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde unterEinbeziehungder Buchfuhrung, der Inventur,des Inventars undder Ubersicht uber drtlich festgelegte
Restnutzungsdauern der Vermdgensgegenstande sowie des Lageberichtes gepruft. Die
Buchfuhrung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, den erganzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Burgermeisters der
Stadt Bedburg.
Aufgabe des Rechnungspriifungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgefuhrten
Prufung eine Beurteilung uber den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der
Buchfuhrung, der Inventur, des Inventars und der Ubersicht uber ortlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermdgensgegenstande sowie des Lageberichtes abzugeben.
Die Prufung des Jahresabschlussesfur das Haushaltsjahr 2010 nebst Anhang und Lageberichterfolgte nach § 101Abs.1 GO NW i.V.m. §317HGB.
Die Prufung ist sozu planen und durchzufuhren, dass Unrichtigkeiten und Verstdfte, die sich
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgemafcer Buchfuhrung und durch den Lagebericht vermittelten Bildesder Vermdgens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prufungshandlungen werden die Kenntnisse uber die
Tatigkeit und uber das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die
Erwartungen uber mdgliche Fehler beriicksichtigt. ImRahmen der Prufung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise fur
die Angaben in Buchfuhrung, Inventar, Ubersicht uber drtliche festgelegte Nutzungsdauern
der Vermdgensgegenstande, Jahresabschluss und Lagebericht uberwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prufung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsatze und der wesentlichen Einschatzungen des Burgermeisters der Stadt Bedburg sowie die Wurdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlussesund des Lageberichtes.
Die Prufung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt:
Aufgrund der durch den Rechnungspriifungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgemafier Buchfuhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen
entsprechendes Bild der Vermdgens-, Schulden,Ertrags- und Finanzlageder Stadt Bedburg.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermdgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg und
stelltdie Chancenund Risikender kunftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bedburg, den 08.11.2011
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Vogelsang
Ausschussvorsitzender