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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
761 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-163/2011 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Uneingeschrankter Bestatigungsvermerk des Rechnungspriifungsausschusses hinsichtlich der Prufung des Jahresabschlusses 2010 gemali § 101 Abs.7GO Der Jahresabschluss der Stadt Bedburgfur das Haushaltsjahr 2010- bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde unterEinbeziehungder Buchfuhrung, der Inventur,des Inventars undder Ubersicht uber drtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermdgensgegenstande sowie des Lageberichtes gepruft. Die Buchfuhrung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, den erganzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Burgermeisters der Stadt Bedburg. Aufgabe des Rechnungspriifungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgefuhrten Prufung eine Beurteilung uber den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchfuhrung, der Inventur, des Inventars und der Ubersicht uber ortlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermdgensgegenstande sowie des Lageberichtes abzugeben. Die Prufung des Jahresabschlussesfur das Haushaltsjahr 2010 nebst Anhang und Lageberichterfolgte nach § 101Abs.1 GO NW i.V.m. §317HGB. Die Prufung ist sozu planen und durchzufuhren, dass Unrichtigkeiten und Verstdfte, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgemafcer Buchfuhrung und durch den Lagebericht vermittelten Bildesder Vermdgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prufungshandlungen werden die Kenntnisse uber die Tatigkeit und uber das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die Erwartungen uber mdgliche Fehler beriicksichtigt. ImRahmen der Prufung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise fur die Angaben in Buchfuhrung, Inventar, Ubersicht uber drtliche festgelegte Nutzungsdauern der Vermdgensgegenstande, Jahresabschluss und Lagebericht uberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prufung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsatze und der wesentlichen Einschatzungen des Burgermeisters der Stadt Bedburg sowie die Wurdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlussesund des Lageberichtes. Die Prufung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt: Aufgrund der durch den Rechnungspriifungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsgemafier Buchfuhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermdgens-, Schulden,Ertrags- und Finanzlageder Stadt Bedburg. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermdgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg und stelltdie Chancenund Risikender kunftigen Entwicklung zutreffend dar. Bedburg, den 08.11.2011 ^ ^ ^ ^ Vogelsang Ausschussvorsitzender