Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
19.03.12, 18:03
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-60/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 10 09
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
20.03.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Einführung eines Sozialtickets
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Nachdem die Einführung von Sozialtickets durch alle politischen Gremien in den Kreisen und
kreisfreien Städten des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) beschlossen wurde, hat der VRS
zum 01.03.2012 die Nutzung von Mobilpass-Tickets (4erTicket Mobilpass und Monatsticket
Mobilpass) für Berechtigte aus folgenden Personenkreisen eingeführt:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII)
- Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Empfänger
von
Laufenden
Leistungen
der
Kriegsopferfürsorge
nach
dem
Bundesversorgungsgesetz
Dabei wird den betreffenden Personen ein Berechtigungsausweis in Chipkartenformat, der sog.
„Mobilpass“ durch die Stelle, von welcher sie die o. g. Leistungen erhalten (Jobcenter, Sozialamt
bzw. Landschaftsverband Rheinland) ausgestellt, der zum Kauf von rabattierten Tickets und als
Nachweis zur Nutzung dient. Als Sonderregelung für die Städte Köln und Bonn werden seitens des
VRS auch KölnPass und Bonn-Ausweis als Berechtigungsausweise akzeptiert.
Die Mobilpässe werden für die Dauer der Leistungsberechtigung nach den o. g. Gesetzen bis zum
Ende eines Monats (maximal für 6 Monate) ausgestellt. Ein schriftliches Antragsverfahren zur
Ausstellung eines Mobilpasses ist nicht notwendig. Der Berechtigte kann durch persönliche
Vorsprache, Telefonanruf oder auch per E-Mail einen Mobilpass anfordern. Ob ein Mobilpass auch
auf postalischem Wege zugestellt wird, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Behörde.
Der Mobilpass berechtigt die betreffende Person, 4erTickets Mobilpass und Monatstickets
Mobilpass als Fahrausweis im VRS-Verbundraum für alle Fahrten zu nutzen. Zum VRSVerbundraum gehören die 5 Kreise Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Rhein-Berg, Oberberg und Euskirchen,
die drei kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen sowie die dem Kreis Mettmann angehörige
Stadt Monheim.
Der Mobilpass ist auf Nachfrage bei Kontrollen des VRS auszuhändigen. Er ist nicht übertragbar
und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
Erworben werden können die Tickets zu den nachfolgend aufgeführten Preisen:
Preisstufe
4er Ticket
Mobilpass
Monatsticket
Mobilpass
1a
1b
2a
2b
3
4
5
4,60 €
5,60 €
5,60 €
7,70 €
9,90 €
15,20 €
22,40 €
25,70 €
34,50 €
34,50 €
39,50 €
48,20 €
57,20 €
69,10 €
Die Tickets können auf andere Berechtigte mit Mobilpass übertragen werden. Kinder bis
einschließlich dem 5. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.
Das Monatsticket Mobilpass ist rund um die Uhr gültig. Außerdem können werktags ab 19 Uhr bis
3 Uhr des Folgetages bzw. ganztags an Wochenenden und Feiertagen eine Person über 14 Jahre
und bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren (alle ausschließlich Mobilpass-Berechtigte) sowie ein
Fahrrad mitgenommen werden.
Der Verkauf der rabattierten Mobilpasstickets soll bei den bekannten Vertriebsstellen der VRSVerkehrsunternehmen, an den meisten Ticketautomaten sowie bei vielen Busfahrern erfolgen, wo
auch die „regulären“ Tickets erworben werden können. Intern wurde mitgeteilt, dass Tickets bei
der Deutschen Bahn AG aus technischen Gründen erst ab dem 01.04.2012 gezogen werden
können.
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Sitzungsvorlage
Für die Mobilpasstickets stehen Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung, welche durch die
örtlich zuständige Bezirksregierung bewilligt werden. Die „Richtlinien Sozialticket 2011“ wurden mit
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr – VI B 4 – vom
08.08.2011 bekanntgegeben. Danach ist eine Erstattung von Personal- und Sachausgaben
ausgeschlossen. Die Fördermittel müssen vollständig tarifabsenkend verwendet werden und
dürfen außerdem nur für Berechtigte im Sinne der Landesrichtlinie eingesetzt werden (der Kreis
der vom VRS festgelegten Berechtigten ist mit diesem identisch). Demnach wird die Stadt Bedburg
für den ihr entstehenden Verwaltungs- und Sachkostenaufwand keinerlei Mittel erhalten.
Ausschließlich der VRS wird Fördermittel für die entstandenen Fahrpreismindereinnahmen
erhalten.
Durch den VRS erfolgte in der 7. KW. die erste Lieferung von Mobilpässen an den Rhein-Erft-Kreis
als zentrale Stelle, wo sie von den einzelnen Kommunen abgeholt werden müssen. Da die
Mobilpässe spätestens halbjährlich neu ausgestellt werden müssen, sind Folgelieferungen
ebenfalls zentral über den Rhein-Erft-Kreis zu bestellen und dort abzuholen. Kundenflyer, in denen
alle Informationen rund um den Mobilpass (Berechtigungsgruppen, Preise, Geltungsbereich,
Geltungsdauer, Ausstellung) enthalten sind, wurden durch den VRS erst verspätet in der 9. KW
den Kommunen zur Auslage zur Verfügung gestellt.
Seitens der Stadtverwaltung wurde mit der Bedburger Tafel vereinbart, dass die Mobilpässe auch
dort als Berechtigungsausweis akzeptiert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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