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Beschlussvorlage (Einführung eines Sozialtickets)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
19.03.12, 18:03
Aktualisiert
19.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Einführung eines Sozialtickets) Beschlussvorlage (Einführung eines Sozialtickets) Beschlussvorlage (Einführung eines Sozialtickets)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-60/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 10 09 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 20.03.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Einführung eines Sozialtickets Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nachdem die Einführung von Sozialtickets durch alle politischen Gremien in den Kreisen und kreisfreien Städten des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) beschlossen wurde, hat der VRS zum 01.03.2012 die Nutzung von Mobilpass-Tickets (4erTicket Mobilpass und Monatsticket Mobilpass) für Berechtigte aus folgenden Personenkreisen eingeführt: - Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) - Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) - Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz - Empfänger von Laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz Dabei wird den betreffenden Personen ein Berechtigungsausweis in Chipkartenformat, der sog. „Mobilpass“ durch die Stelle, von welcher sie die o. g. Leistungen erhalten (Jobcenter, Sozialamt bzw. Landschaftsverband Rheinland) ausgestellt, der zum Kauf von rabattierten Tickets und als Nachweis zur Nutzung dient. Als Sonderregelung für die Städte Köln und Bonn werden seitens des VRS auch KölnPass und Bonn-Ausweis als Berechtigungsausweise akzeptiert. Die Mobilpässe werden für die Dauer der Leistungsberechtigung nach den o. g. Gesetzen bis zum Ende eines Monats (maximal für 6 Monate) ausgestellt. Ein schriftliches Antragsverfahren zur Ausstellung eines Mobilpasses ist nicht notwendig. Der Berechtigte kann durch persönliche Vorsprache, Telefonanruf oder auch per E-Mail einen Mobilpass anfordern. Ob ein Mobilpass auch auf postalischem Wege zugestellt wird, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Behörde. Der Mobilpass berechtigt die betreffende Person, 4erTickets Mobilpass und Monatstickets Mobilpass als Fahrausweis im VRS-Verbundraum für alle Fahrten zu nutzen. Zum VRSVerbundraum gehören die 5 Kreise Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Rhein-Berg, Oberberg und Euskirchen, die drei kreisfreien Städte Bonn, Köln und Leverkusen sowie die dem Kreis Mettmann angehörige Stadt Monheim. Der Mobilpass ist auf Nachfrage bei Kontrollen des VRS auszuhändigen. Er ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis Erworben werden können die Tickets zu den nachfolgend aufgeführten Preisen: Preisstufe 4er Ticket Mobilpass Monatsticket Mobilpass 1a 1b 2a 2b 3 4 5 4,60 € 5,60 € 5,60 € 7,70 € 9,90 € 15,20 € 22,40 € 25,70 € 34,50 € 34,50 € 39,50 € 48,20 € 57,20 € 69,10 € Die Tickets können auf andere Berechtigte mit Mobilpass übertragen werden. Kinder bis einschließlich dem 5. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. Das Monatsticket Mobilpass ist rund um die Uhr gültig. Außerdem können werktags ab 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages bzw. ganztags an Wochenenden und Feiertagen eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder von 6 bis 14 Jahren (alle ausschließlich Mobilpass-Berechtigte) sowie ein Fahrrad mitgenommen werden. Der Verkauf der rabattierten Mobilpasstickets soll bei den bekannten Vertriebsstellen der VRSVerkehrsunternehmen, an den meisten Ticketautomaten sowie bei vielen Busfahrern erfolgen, wo auch die „regulären“ Tickets erworben werden können. Intern wurde mitgeteilt, dass Tickets bei der Deutschen Bahn AG aus technischen Gründen erst ab dem 01.04.2012 gezogen werden können. Beschlussvorlage WP8-60/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Für die Mobilpasstickets stehen Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung, welche durch die örtlich zuständige Bezirksregierung bewilligt werden. Die „Richtlinien Sozialticket 2011“ wurden mit Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr – VI B 4 – vom 08.08.2011 bekanntgegeben. Danach ist eine Erstattung von Personal- und Sachausgaben ausgeschlossen. Die Fördermittel müssen vollständig tarifabsenkend verwendet werden und dürfen außerdem nur für Berechtigte im Sinne der Landesrichtlinie eingesetzt werden (der Kreis der vom VRS festgelegten Berechtigten ist mit diesem identisch). Demnach wird die Stadt Bedburg für den ihr entstehenden Verwaltungs- und Sachkostenaufwand keinerlei Mittel erhalten. Ausschließlich der VRS wird Fördermittel für die entstandenen Fahrpreismindereinnahmen erhalten. Durch den VRS erfolgte in der 7. KW. die erste Lieferung von Mobilpässen an den Rhein-Erft-Kreis als zentrale Stelle, wo sie von den einzelnen Kommunen abgeholt werden müssen. Da die Mobilpässe spätestens halbjährlich neu ausgestellt werden müssen, sind Folgelieferungen ebenfalls zentral über den Rhein-Erft-Kreis zu bestellen und dort abzuholen. Kundenflyer, in denen alle Informationen rund um den Mobilpass (Berechtigungsgruppen, Preise, Geltungsbereich, Geltungsdauer, Ausstellung) enthalten sind, wurden durch den VRS erst verspätet in der 9. KW den Kommunen zur Auslage zur Verfügung gestellt. Seitens der Stadtverwaltung wurde mit der Bedburger Tafel vereinbart, dass die Mobilpässe auch dort als Berechtigungsausweis akzeptiert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-60/2012 Seite 3