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Vorlage (Änderung der Realsteuerhebesätze)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
26 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
Vorlage (Änderung der Realsteuerhebesätze)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.11.2011 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-89/2011 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 Gemeinderat am 08.12.2011 - öffentlich - Änderung der Realsteuerhebesätze Begründung: Wie bekannt, ist die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010-2014 und der Haushaltssatzungen 2010 und 2011 durch die Kommunalaufsicht versagt worden. In der Begründung wird der Gemeinde Vettweiß unter anderem aufgegeben, die Hebesätze der Realsteuern gemäß Ziffer 3.3.1 Buchstabe I des IM-Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 auf mindestens der Höhe des jeweiligen gewogenen Landesdurchschnitts, bezogen auf die Größenklasse, festzusetzen. Es wird von der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der Runderlass vom 06.03.2009 zwar keinen Gesetzescharakter entfalte, dass Erlasse als Verwaltungsvorschriften jedoch rechtliche Normen und Regeln aufstellen. Diese Vorschriften sind für alle nachgeordneten Behörden verbindlich und damit zwingend umzusetzen. Da zwischenzeitlich im GFG 2011 die fiktiven Hebesätze erhöht und jetzt auch im Entwurf des GFG 2012 in gleicher Höhe angesetzt wurden, ist der Hebesatz der Gemeinde in diesen Fällen an den Hebesatz des GFG auzugleichen. Da lt. Verfügung des Kreises die Steuerhebesätze aber mindestens auf den gewogenen Durchschnitt der Hebesätze anzuheben sind, ist im Bereich Grundsteuer A der Hebesatz von jetzt 210 auf 230 anzuheben. Im Bereich Grundsteuer B ist eine Anhebung auf von 381 auf 413 und im Bereich Gewerbesteuer der Hebesatz von 390 auf 411 vorzunehmen. Vergleich Hebesätze Grundsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer Hebesatz der Gemeinde A B 210 381 390 Fiktiver Hebesatz GFG 209 413 411 Gewogener Landesurchschnitt lt. IT NRW 230 398 410 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß a) Die Erhöhung der Hebesätze 2012 wie folgt zu beschließen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer b) 230 v.H. 413 v.H, 411 v.H. Die anliegende Hebesatzung 2012 zu beschließen bisher 210 v.H. bisher 381 v.H. bisher 390 v.H.