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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-89/2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
32 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
15.11.11, 14:42
Aktualisiert
13.12.11, 13:56
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Inhalt der Datei

Steueraufkommen der Realsteuern der Gemeinde Vettweiß voraussichtliche Erträge 2011 aktuell nach Änderung Grundsteuer A 210% 230% Erträge 2011 Erträge Mehr/Weniger 136.084,66 € 149.045,10 € 12.960,44 € Grundsteuer B 381% 413% Erträge 2011 Erträge Mehr/Weniger 903.590,05 € 979.482,13 € 75.892,08 € Gewerbesteuer 390% 411% Erträge 2011 (nur Vorauszahlung) Erträge Mehr/Weniger 614.584,00 € 647.676,98 € 33.092,98 € Die Berechnung wurde anhand tatsächlich veranlagten Steuern für das Jahr 2011 vorgenommen, da die Zahlen für 2012 noch nicht feststehen. Die Beträge für die Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuern 2012 dürften jedoch etwa in dieser Höhe liegen. Bei Gewerbesteuer ist nur die Vorauszahlung 2011 berechnet worden, da sich eine Änderung des Hebesatzes nur auf die Veranlagungen ab Veranlagungsjahr 2011auswirkt und nicht auf die endgültigen Veranlagungen aus Vorjahren. Der gesamte Ertrag 2011 setzt sich jedoch aus Vorauszahlungen für das Jahr 2011 und endgültigen Veranlagungen für Vorjahre zusammen. Die endgültigen Veranlagungen für das Jahr 2011 fliessen erst in den folgenden Jahren in die Erträge ein. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Vettweiß (Hebesatzsatzung) vom _________ Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ________ die folgende Satzung beschlossen: §1 Die Steuersätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Vettweiß wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grunsteuer A) auf 230 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grunsteuer B) auf 413 v.H. 2. Gewerbesteuer 411 v. H. §2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2012. §3 Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. -1-