Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 480/2008
29.10.2008
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert.
Begründung:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
2
a) Beteiligungsverfahren
In 6 Sitzungen des Arbeitskreises „Modifizierung der ÖPNV-Umlage“ und in 3 Sondersitzungen der
Bürgermeisterkonferenz sowie in 8 kommunalen Ausschusssitzungen wurden Vorschläge für eine
Modifizierung der ÖPNV-Umlage erörtert. In der nachfolgenden Tabelle sind die Vorschläge der
kreisangehörigen Kommunen dargestellt.
Kommune
Bad
Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Eingangs- ÖPNV-Umlage
datum
11.09.08
Der Umlageschlüssel soll das großflächige Stadtgebiet
berücksichtigen, aber die Solidargemeinschaft nicht überlasten.
Daher:
50% Kreisumlage
50% Nutz-KM
01.10.08
100% Kreisumlage
01.10.08
Vorbehaltlich des Ausschusses am 16.10.08 wird 50% Kreisumlage
und 50% Nutz-KM favorisiert.
01.10.08
1. jetzige Umlage sollte bis 2011 beibehalten werden
2. Falls Modifizierung, dann 100% über Nutz-Kilometer
3. Eine Umlage über 100% Kreisumlage wird als sachwidrig
abgelehnt.
29.08.08
Die besondere Rolle der Flächenkommunen muss beim
verkehrsleistungsunabhängigen Anteil stärker Rechnung getragen
werden, daher 100% nach Kreisumlage. Bei einer prozentualen
Verteilung wird im Interesse der Mehrheit der Kommunen
50% Kreisumlage
50% Nutz-KM gefordert.
Kilometerleistung der Linie 829 sollte wegen fehlendem SPNV nur zu
max. 40% einfließen.
19.09.08
Zustimmung für
100% über Nutz-KM,
15% Kreisumlage und 85% Nutz-KM oder
50% Kreisumlage und 50% Nutz-KM
Einer Verteilung über 100% Kreisumlage oder 15% Einwohnerdichte
und 85% Nutz-Kilometer wird nicht zugestimmt.
Einer Verschiebung der Modifizierung über den 01.01.2009 hinaus
wird ausdrücklich widersprochen.
08.09.08
15% Kreisumlage
85% Nutz-Kilometer
29.07.08
100% Kreisumlage
19.09.08
100% über differenzierte Umlage, bei Mehrheit der Kommunen für
eine prozentuale Verteilung Kreisumlage und Nutz-Kilometer, dann:
50% Kreisumlage
50% Nutz-KM
Kilometerleistung der Linie 829 sollte wegen fehlendem SPNV nur zu
max. 40% einfließen.
17.09.08
15% Kreisumlage
85% Nutz-KM
17.09.08
15% Kreisumlage
85% Nutz-KM
b) Ergebnis rechtliche Prüfung
3
Parallel dazu wurden die vorgeschlagen Varianten einer rechtlichen Prüfung durch eine externe
juristische Beratung unterzogen.
Der abschließende Vermerk ist als Anlage 1 beigefügt. Danach sind die Varianten
- 100% nach allg. Kreisumlage
- 100% nach Nutzkilometern
- 50% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 50% gemäß Nutzkilometer
- 15% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 85% gemäß Nutzkilometer
rechtlich umsetzbar.
Bei der Variante „100% nach Nutzkilometern“ wäre allerdings eine kritische Betrachtung der Kosten
erforderlich, da der BgA zu einem gewissen Anteil dem Kreisgebiet insgesamt dient und
insbesondere auch Aktivitäten durchführt, die nicht in vom Kreis finanzierten Linien begründet sind.
c) Entwurf neuer Umlageschlüssel
Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die wesentlichen Parameter des Umlageschlüssels, die bei
allen Varianten gelten würden:
+ Erträge aus KEV-Beteiligung
+ Anteile der ÖPNV-Pauschale
- RVK allg. Verlustausgleich,
TaxiBus sowie Verkehrsdurchführungsvert räge
- Personal- und Sachkost en des
BgA
Kreisumlagegrundlage
X%
Umlagebetrag
X%
Verteilung über
Nutzkilometer
(Kilometerleistung der
§42- und §43,2-Verkehre,
TaxiBus, AST, wenn diese
beim Kreis Euskirchen
kosten-wirksam werden)
Umlageanteil je
Kommune
d) Berechnungsgrundlagen und Besonderheiten
Die Kreisumlagegrundlagen werden jährlich angepasst. Die Nutz-Kilometer gehen unter folgenden
Voraussetzungen in die ÖPNV-Umlage ein:
-
§42 PBefG (Linienverkehr und nachgefragter TaxiBus),
§43 Abs. 2 PBefG, Sonderform des Linienverkehrs (Schüler), sofern diese beim Kreis
Euskirchen kostenwirksam werden
Eine
Unterscheidung
nach
ÖPNV-Produkten
Verkehrsunternehmen erfolgt somit nicht.
-
(Linienverkehr,
TaxiBus,
AST)
oder
AST-Kilometer im Rahmen des TaxiBus-Zeitfensters für die Verkehre, für die der Kreis
Euskirchen die Genehmigungen hält bzw. die beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden
Von den Kommunen Schleiden und Hellenthal wurde im Rahmen der Stellungnahmen angeregt, dass
die Linie 829 als Schienenersatzverkehr nur zu max. 40% im Rahmen der Nutz-Kilometerleistung
berücksichtigt werden soll.
4
Die juristische Prüfung hat folgendes ergeben: Eine differenzierte Betrachtung und Umlegung
einzelner Linien ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch eine Begründung erforderlich, warum in
diesem Einzelfall die Umstände von den im übrigen ÖPNV herrschenden Umständen abweichen.
Solidarfaktoren, wie strukturelle Nachteile aufgrund fehlendem SPNV-Halt, sind nicht als Begründung
geeignet; in der differenzierten Umlage dürfen keine Solidarfaktoren enthalten sein.
Die Begründung müsste somit verdeutlichen, dass die Linie 829 wegen ihrer besonderen Funktion in
überwiegendem Maß nicht nur bzw. nicht besonders den Anrainerkommunen (Kall, Schleiden,
Hellenthal) zustatten kommt, sondern für den Kreis in seiner Gesamtheit bedeutend ist.
Für diese Begründung wären Fahrgastzählungen und vor allem Fahrgastbefragungen durchzuführen.
Je höher der Anteil der Fremdnutzer (Fahrgäste von außerhalb der Anrainerkommunen) wäre, desto
höher wäre der Anteil, der über die allgemeinen Kreisumlagegrundlagen verteilt würde.
Detaillierte Daten liegen dazu nicht vor. Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte der Anteil der
Fremdnutzer auf der Linie 829 relativ gering bzw. nicht höher als „kreisüblich“ sein (z.B. im Vergleich
zur SB82, die fast ausschließlich Fremdnutzer umfasst).
Daher lautet die Empfehlung, die Linie 829 nicht gesondert zu berücksichtigen.
e) Höhe des Betrags und Verteilung gemäß Modifizierungsvarianten
Nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung wird der ÖPNV-Umlagebetrag im Jahr 2009
voraussichtlich 2.540.200 Euro betragen. Bei den nachfolgend dargestellten Berechnungsvarianten
wird der oben genannte Betrag zuzüglich der berücksichtigungsfähigen AST-Aufwendungen auf die
kreisangehörigen Kommunen verteilt. Zu berücksichtigen ist, dass im Jahr 2009 die Guthaben der
Kommunen aus Vorjahren gegen gerechnet werden, so dass die tatsächlichen Umlageanteile
erheblich niedriger sind.
In Anlage 2 sind die Berechnungsvarianten für einen Umlageschlüssel zu
a) 100% nach allg. Kreisumlage
b) 100% nach Nutzkilometern
c) 50% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 50% gemäß Nutzkilometer
d) 15% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 85% gemäß Nutzkilometer
auf Basis des derzeit prognostizierten Umlagebetrages 2009 und der in 2007 erbrachten
Nutzkilometer dargestellt.
Dabei sind folgende Berechnungsgrundlagen bei der Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrags
berücksichtigt worden:
bei a):
- allg. Kreisumlagegrundlagen 2009 (1. Modellrechnung LDS)
bei b):
- Nutz-Kilometer der Verkehre nach § 42 (Linienverkehr und abgerufene TaxiBus-Nutzkilometer)
und § 43 Abs. 2 (Sonderform des Linienverkehrs für Schüler) PBefG, sofern diese beim Kreis
Euskirchen kostenwirksam werden
- AST-Kilometer im Rahmen des TaxiBus-Zeitfensters für die Verkehre, für die der
Kreis Euskirchen die Genehmigungen trägt bzw. die beim Kreis Euskirchen kostenwirksam
werden
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bei c) und d):
- alle Grundlagen aus a) und b)
Sofern im Vergleich zu heute zukünftig weitere Verkehre beim Kreis Euskirchen kostenwirksam
werden (z.B. durch Abschluss von Verkehrsverträgen oder nicht mehr auskömmliche Verkehre)
fließen die durch diese Verkehre erbrachten Nutzkilometer gemeindescharf als Verteilungsbasis in
den Umlageschlüssel ein.
f) Ergebnis der letzten Bürgermeisterkonferenz am 15.10.2008
Euskirchen trägt vor, dass der Veränderung des ÖPNVG NRW ab dem Jahr 2011 Rechnung
getragen werden müsse. Die Kommunen sollten daher über den Umlageschlüssel erst 2011 in
Kenntnis der dann vorliegenden Situation abstimmen.
Sollte die Variante „100% Kreisumlage“ vom Kreistag beschlossen werden, werde die Stadt
Euskirchen klagen. Diese Variante ist nach Auffassung der Stadt Euskirchen wegen der besonderen
Rolle als eigener ÖPNV-Aufgabenträger rechtlich nicht zulässig.
Kompromissbereitschaft besteht für die Variante „15% nach allg. Kreisumlagegrundlagen und 85%
nach Nutz-Kilometern“.
Mechernich und Kall sprechen sich gegen eine Verschiebung des Beschlusses aus und fordern einen
neuen Umlageschlüssel mit Gültigkeit ab 01.01.2009.
Mechernich führt aus, dass sich an den Grundpositionen, die für eine Veränderung der ÖPNVUmlage sprechen, durch die Veränderungen resultierend aus dem ÖPNVG NRW nichts ändert.
Kall will im Falle einer vom Kreistag beschlossenen Vertagung bis 2011 gegen die bisherige Umlage
klagen und weist darauf hin, dass der Schlüssel von der Gemeinde bereits mehrfach in der
Vergangenheit kritisiert worden sei.
Blankenheim
signalisiert
Kompromissbereitschaft
in
Richtung
„50%
nach
allg.
Kreisumlagegrundlagen und 50% nach Nutz-Kilometern“
Nettersheim zeigt sich ausschließlich kompromissbereit für eine Verschiebung.
Die diskutierten Veränderungen ab dem Jahr 2011 stellen sich wie folgt dar: Es wird sich – nach
derzeitigem Kenntnisstand - nicht das ÖPNVG NRW ändern, sondern die Finanzierung der
Verkehrsunternehmen. Bisher direkt an die Verkehrsunternehmen gerichtete Ausgleichszahlungen für
die Schülerbeförderung (§ 45 a PBefG) werden ab 2011 den Aufgabenträgern zugeleitet mit der
Auflage, diese an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Damit werde es eine rechtliche
Beziehung zwischen dem Kreis und allen im Kreis Euskirchen tätigen Konzessionären (RVK, Schäfer,
Bank, RVE, DKB) geben. Dies kann ggfls. dazu führen, dass auch die Kilometerleistungen der bisher
in der Umlage nicht mehr berücksichtigten Verkehrsunternehmen in der Umlage zu berücksichtigen
seien. Die vorgeschlagenen Varianten eines neuen Umlageschlüssels seien nach derzeitigem
Kenntnisstand auch ab 2011 weiter anwendbar. Die Aufteilung des Umlagebetrages würde sich durch
die Berücksichtigung der bisher ausgeklammerten Kilometer aber verändern.
Die übrigen Kommunen bleiben bei ihren getroffenen Aussagen, würden aber auch einer
Verschiebung auf 2011 zustimmen. Somit liegt folgende Situation vor:
9 Kommunen könnten sich mit einer Verschiebung einverstanden erklären,
Mechernich und Kall sprechen sich dagegen aus. Kall droht im Falle der Verschiebung den Klageweg
an.
e) Ergebnis der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Modifizierung der ÖPNV-Umlage“ am
28.10.2008
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SPD, FDP, UWV, Bündnis90/Grüne sprechen sich gegen eine Verschiebung und für eine umgehende
endgültige Entscheidung in Richtung 15% nach Kreisumlage und 85% nach Nutz-Kilometern aus (für
die FDP ist auch eine Verteilung 30%/70% denkbar).
Die CDU sieht die Bearbeitung des Punktes Schienenersatzverkehr in Bezug auf die Linien 829 und
SB98 noch nicht als abschließend geklärt an, so dass jetzt noch kein Beschluss gefasst werden
könne. Aus Sicht der CDU muss der Punkt Schienenersatzverkehr im Rahmen der Modifizierung der
ÖPNV-Umlage eingearbeitet werden. Die Argumentation bzgl. der Fremdnutzerfrequentierung ist aus
Sicht der CDU unbefriedigend. Es wird der Prüfauftrag formuliert, dass für den Bereich KallSchleiden-Hellenthal und Euskirchen-Zülpich die Einrechnung des Schienenersatzverkehrs erneut
geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen. Sobald hierzu ein befriedigendes Ergebnis
vorliege, könne die Entscheidung über die Modifizierung der ÖPNV-Umlage gefällt werden.
Grundsätzlich unterstützt die CDU die Variante 15%/85%.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)