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Beschlussvorlage GB (ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
05.11.08, 04:20
Aktualisiert
05.11.08, 04:20
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 480/2008 29.10.2008 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 ÖPNV-Umlage im Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung formuliert. Begründung: Kreiskämmerer um um € € 2 a) Beteiligungsverfahren In 6 Sitzungen des Arbeitskreises „Modifizierung der ÖPNV-Umlage“ und in 3 Sondersitzungen der Bürgermeisterkonferenz sowie in 8 kommunalen Ausschusssitzungen wurden Vorschläge für eine Modifizierung der ÖPNV-Umlage erörtert. In der nachfolgenden Tabelle sind die Vorschläge der kreisangehörigen Kommunen dargestellt. Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Eingangs- ÖPNV-Umlage datum 11.09.08 Der Umlageschlüssel soll das großflächige Stadtgebiet berücksichtigen, aber die Solidargemeinschaft nicht überlasten. Daher: 50% Kreisumlage 50% Nutz-KM 01.10.08 100% Kreisumlage 01.10.08 Vorbehaltlich des Ausschusses am 16.10.08 wird 50% Kreisumlage und 50% Nutz-KM favorisiert. 01.10.08 1. jetzige Umlage sollte bis 2011 beibehalten werden 2. Falls Modifizierung, dann 100% über Nutz-Kilometer 3. Eine Umlage über 100% Kreisumlage wird als sachwidrig abgelehnt. 29.08.08 Die besondere Rolle der Flächenkommunen muss beim verkehrsleistungsunabhängigen Anteil stärker Rechnung getragen werden, daher 100% nach Kreisumlage. Bei einer prozentualen Verteilung wird im Interesse der Mehrheit der Kommunen 50% Kreisumlage 50% Nutz-KM gefordert. Kilometerleistung der Linie 829 sollte wegen fehlendem SPNV nur zu max. 40% einfließen. 19.09.08 Zustimmung für 100% über Nutz-KM, 15% Kreisumlage und 85% Nutz-KM oder 50% Kreisumlage und 50% Nutz-KM Einer Verteilung über 100% Kreisumlage oder 15% Einwohnerdichte und 85% Nutz-Kilometer wird nicht zugestimmt. Einer Verschiebung der Modifizierung über den 01.01.2009 hinaus wird ausdrücklich widersprochen. 08.09.08 15% Kreisumlage 85% Nutz-Kilometer 29.07.08 100% Kreisumlage 19.09.08 100% über differenzierte Umlage, bei Mehrheit der Kommunen für eine prozentuale Verteilung Kreisumlage und Nutz-Kilometer, dann: 50% Kreisumlage 50% Nutz-KM Kilometerleistung der Linie 829 sollte wegen fehlendem SPNV nur zu max. 40% einfließen. 17.09.08 15% Kreisumlage 85% Nutz-KM 17.09.08 15% Kreisumlage 85% Nutz-KM b) Ergebnis rechtliche Prüfung 3 Parallel dazu wurden die vorgeschlagen Varianten einer rechtlichen Prüfung durch eine externe juristische Beratung unterzogen. Der abschließende Vermerk ist als Anlage 1 beigefügt. Danach sind die Varianten - 100% nach allg. Kreisumlage - 100% nach Nutzkilometern - 50% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 50% gemäß Nutzkilometer - 15% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 85% gemäß Nutzkilometer rechtlich umsetzbar. Bei der Variante „100% nach Nutzkilometern“ wäre allerdings eine kritische Betrachtung der Kosten erforderlich, da der BgA zu einem gewissen Anteil dem Kreisgebiet insgesamt dient und insbesondere auch Aktivitäten durchführt, die nicht in vom Kreis finanzierten Linien begründet sind. c) Entwurf neuer Umlageschlüssel Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die wesentlichen Parameter des Umlageschlüssels, die bei allen Varianten gelten würden: + Erträge aus KEV-Beteiligung + Anteile der ÖPNV-Pauschale - RVK allg. Verlustausgleich, TaxiBus sowie Verkehrsdurchführungsvert räge - Personal- und Sachkost en des BgA Kreisumlagegrundlage X% Umlagebetrag X% Verteilung über Nutzkilometer (Kilometerleistung der §42- und §43,2-Verkehre, TaxiBus, AST, wenn diese beim Kreis Euskirchen kosten-wirksam werden) Umlageanteil je Kommune d) Berechnungsgrundlagen und Besonderheiten Die Kreisumlagegrundlagen werden jährlich angepasst. Die Nutz-Kilometer gehen unter folgenden Voraussetzungen in die ÖPNV-Umlage ein: - §42 PBefG (Linienverkehr und nachgefragter TaxiBus), §43 Abs. 2 PBefG, Sonderform des Linienverkehrs (Schüler), sofern diese beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden Eine Unterscheidung nach ÖPNV-Produkten Verkehrsunternehmen erfolgt somit nicht. - (Linienverkehr, TaxiBus, AST) oder AST-Kilometer im Rahmen des TaxiBus-Zeitfensters für die Verkehre, für die der Kreis Euskirchen die Genehmigungen hält bzw. die beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden Von den Kommunen Schleiden und Hellenthal wurde im Rahmen der Stellungnahmen angeregt, dass die Linie 829 als Schienenersatzverkehr nur zu max. 40% im Rahmen der Nutz-Kilometerleistung berücksichtigt werden soll. 4 Die juristische Prüfung hat folgendes ergeben: Eine differenzierte Betrachtung und Umlegung einzelner Linien ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch eine Begründung erforderlich, warum in diesem Einzelfall die Umstände von den im übrigen ÖPNV herrschenden Umständen abweichen. Solidarfaktoren, wie strukturelle Nachteile aufgrund fehlendem SPNV-Halt, sind nicht als Begründung geeignet; in der differenzierten Umlage dürfen keine Solidarfaktoren enthalten sein. Die Begründung müsste somit verdeutlichen, dass die Linie 829 wegen ihrer besonderen Funktion in überwiegendem Maß nicht nur bzw. nicht besonders den Anrainerkommunen (Kall, Schleiden, Hellenthal) zustatten kommt, sondern für den Kreis in seiner Gesamtheit bedeutend ist. Für diese Begründung wären Fahrgastzählungen und vor allem Fahrgastbefragungen durchzuführen. Je höher der Anteil der Fremdnutzer (Fahrgäste von außerhalb der Anrainerkommunen) wäre, desto höher wäre der Anteil, der über die allgemeinen Kreisumlagegrundlagen verteilt würde. Detaillierte Daten liegen dazu nicht vor. Nach Einschätzung der Verwaltung dürfte der Anteil der Fremdnutzer auf der Linie 829 relativ gering bzw. nicht höher als „kreisüblich“ sein (z.B. im Vergleich zur SB82, die fast ausschließlich Fremdnutzer umfasst). Daher lautet die Empfehlung, die Linie 829 nicht gesondert zu berücksichtigen. e) Höhe des Betrags und Verteilung gemäß Modifizierungsvarianten Nach derzeitigem Stand der Haushaltsplanung wird der ÖPNV-Umlagebetrag im Jahr 2009 voraussichtlich 2.540.200 Euro betragen. Bei den nachfolgend dargestellten Berechnungsvarianten wird der oben genannte Betrag zuzüglich der berücksichtigungsfähigen AST-Aufwendungen auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt. Zu berücksichtigen ist, dass im Jahr 2009 die Guthaben der Kommunen aus Vorjahren gegen gerechnet werden, so dass die tatsächlichen Umlageanteile erheblich niedriger sind. In Anlage 2 sind die Berechnungsvarianten für einen Umlageschlüssel zu a) 100% nach allg. Kreisumlage b) 100% nach Nutzkilometern c) 50% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 50% gemäß Nutzkilometer d) 15% über allg. Kreisumlagegrundlagen und 85% gemäß Nutzkilometer auf Basis des derzeit prognostizierten Umlagebetrages 2009 und der in 2007 erbrachten Nutzkilometer dargestellt. Dabei sind folgende Berechnungsgrundlagen bei der Verteilung des ÖPNV-Umlagebetrags berücksichtigt worden: bei a): - allg. Kreisumlagegrundlagen 2009 (1. Modellrechnung LDS) bei b): - Nutz-Kilometer der Verkehre nach § 42 (Linienverkehr und abgerufene TaxiBus-Nutzkilometer) und § 43 Abs. 2 (Sonderform des Linienverkehrs für Schüler) PBefG, sofern diese beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden - AST-Kilometer im Rahmen des TaxiBus-Zeitfensters für die Verkehre, für die der Kreis Euskirchen die Genehmigungen trägt bzw. die beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden 5 bei c) und d): - alle Grundlagen aus a) und b) Sofern im Vergleich zu heute zukünftig weitere Verkehre beim Kreis Euskirchen kostenwirksam werden (z.B. durch Abschluss von Verkehrsverträgen oder nicht mehr auskömmliche Verkehre) fließen die durch diese Verkehre erbrachten Nutzkilometer gemeindescharf als Verteilungsbasis in den Umlageschlüssel ein. f) Ergebnis der letzten Bürgermeisterkonferenz am 15.10.2008 Euskirchen trägt vor, dass der Veränderung des ÖPNVG NRW ab dem Jahr 2011 Rechnung getragen werden müsse. Die Kommunen sollten daher über den Umlageschlüssel erst 2011 in Kenntnis der dann vorliegenden Situation abstimmen. Sollte die Variante „100% Kreisumlage“ vom Kreistag beschlossen werden, werde die Stadt Euskirchen klagen. Diese Variante ist nach Auffassung der Stadt Euskirchen wegen der besonderen Rolle als eigener ÖPNV-Aufgabenträger rechtlich nicht zulässig. Kompromissbereitschaft besteht für die Variante „15% nach allg. Kreisumlagegrundlagen und 85% nach Nutz-Kilometern“. Mechernich und Kall sprechen sich gegen eine Verschiebung des Beschlusses aus und fordern einen neuen Umlageschlüssel mit Gültigkeit ab 01.01.2009. Mechernich führt aus, dass sich an den Grundpositionen, die für eine Veränderung der ÖPNVUmlage sprechen, durch die Veränderungen resultierend aus dem ÖPNVG NRW nichts ändert. Kall will im Falle einer vom Kreistag beschlossenen Vertagung bis 2011 gegen die bisherige Umlage klagen und weist darauf hin, dass der Schlüssel von der Gemeinde bereits mehrfach in der Vergangenheit kritisiert worden sei. Blankenheim signalisiert Kompromissbereitschaft in Richtung „50% nach allg. Kreisumlagegrundlagen und 50% nach Nutz-Kilometern“ Nettersheim zeigt sich ausschließlich kompromissbereit für eine Verschiebung. Die diskutierten Veränderungen ab dem Jahr 2011 stellen sich wie folgt dar: Es wird sich – nach derzeitigem Kenntnisstand - nicht das ÖPNVG NRW ändern, sondern die Finanzierung der Verkehrsunternehmen. Bisher direkt an die Verkehrsunternehmen gerichtete Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung (§ 45 a PBefG) werden ab 2011 den Aufgabenträgern zugeleitet mit der Auflage, diese an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Damit werde es eine rechtliche Beziehung zwischen dem Kreis und allen im Kreis Euskirchen tätigen Konzessionären (RVK, Schäfer, Bank, RVE, DKB) geben. Dies kann ggfls. dazu führen, dass auch die Kilometerleistungen der bisher in der Umlage nicht mehr berücksichtigten Verkehrsunternehmen in der Umlage zu berücksichtigen seien. Die vorgeschlagenen Varianten eines neuen Umlageschlüssels seien nach derzeitigem Kenntnisstand auch ab 2011 weiter anwendbar. Die Aufteilung des Umlagebetrages würde sich durch die Berücksichtigung der bisher ausgeklammerten Kilometer aber verändern. Die übrigen Kommunen bleiben bei ihren getroffenen Aussagen, würden aber auch einer Verschiebung auf 2011 zustimmen. Somit liegt folgende Situation vor: 9 Kommunen könnten sich mit einer Verschiebung einverstanden erklären, Mechernich und Kall sprechen sich dagegen aus. Kall droht im Falle der Verschiebung den Klageweg an. e) Ergebnis der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Modifizierung der ÖPNV-Umlage“ am 28.10.2008 6 SPD, FDP, UWV, Bündnis90/Grüne sprechen sich gegen eine Verschiebung und für eine umgehende endgültige Entscheidung in Richtung 15% nach Kreisumlage und 85% nach Nutz-Kilometern aus (für die FDP ist auch eine Verteilung 30%/70% denkbar). Die CDU sieht die Bearbeitung des Punktes Schienenersatzverkehr in Bezug auf die Linien 829 und SB98 noch nicht als abschließend geklärt an, so dass jetzt noch kein Beschluss gefasst werden könne. Aus Sicht der CDU muss der Punkt Schienenersatzverkehr im Rahmen der Modifizierung der ÖPNV-Umlage eingearbeitet werden. Die Argumentation bzgl. der Fremdnutzerfrequentierung ist aus Sicht der CDU unbefriedigend. Es wird der Prüfauftrag formuliert, dass für den Bereich KallSchleiden-Hellenthal und Euskirchen-Zülpich die Einrechnung des Schienenersatzverkehrs erneut geprüft und Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen. Sobald hierzu ein befriedigendes Ergebnis vorliege, könne die Entscheidung über die Modifizierung der ÖPNV-Umlage gefällt werden. Grundsätzlich unterstützt die CDU die Variante 15%/85%. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)