Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.09.2010
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-111/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 05.10.2010
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Naturschutzgebiet "Ginnicker Bruch"
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.09.2010 beantragt der Kreis Düren – Untere
Landschaftsbehörde - die Erteilung einer Genehmigung (in Form einer
Planfeststellung) grundwassergebundene Gewässer in Ginnick herstellen zu dürfen.
Es handelt sich um das Naturschutzgebiet „Ginnicker Bruch“. Der „Ginnicker Bruch“
ist ein Kalkflachmoor, von denen es nur zwei in NRW gibt. Das Anlegen von
Gewässern mit Grundwasseranbindung ist nötig, um das vorgesehene Pflege- und
Entwicklungskonzept fortzuführen. Vorgesehen sind vier Mulden, wobei die Mulden 3
und 4 in einem zusammengehörigen Wiesengewässer geplant sind. Die Mulden
sollen auf den Grundstücken Gemarkung Ginnick, Flur 7, Parzellen 103, 105 und 121
angelegt werden. Eigentümer der beanspruchten Flächen sind die Gemeinde
Vettweiß (Parzelle 103) und der Kreis Düren. Ein Plan ist als Anlage beigefügt.
Da der Kreis Düren eine Stellungnahme zum Antrag bis zum 08.10.2010 beantragt
und der Rat der Gemeinde Vettweiß erst am 27.10.2010 tagt, soll der Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO den
Entwurfsplan feststellen und genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfielt
dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurfsplan im Rahmen der
Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO festzustellen und zu
genehmigen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine