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Vorlage (Naturschutzgebiet "Ginnicker Bruch")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 23:15
Vorlage (Naturschutzgebiet "Ginnicker Bruch")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.09.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-111/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 05.10.2010 Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Naturschutzgebiet "Ginnicker Bruch" Begründung: Mit Schreiben vom 07.09.2010 beantragt der Kreis Düren – Untere Landschaftsbehörde - die Erteilung einer Genehmigung (in Form einer Planfeststellung) grundwassergebundene Gewässer in Ginnick herstellen zu dürfen. Es handelt sich um das Naturschutzgebiet „Ginnicker Bruch“. Der „Ginnicker Bruch“ ist ein Kalkflachmoor, von denen es nur zwei in NRW gibt. Das Anlegen von Gewässern mit Grundwasseranbindung ist nötig, um das vorgesehene Pflege- und Entwicklungskonzept fortzuführen. Vorgesehen sind vier Mulden, wobei die Mulden 3 und 4 in einem zusammengehörigen Wiesengewässer geplant sind. Die Mulden sollen auf den Grundstücken Gemarkung Ginnick, Flur 7, Parzellen 103, 105 und 121 angelegt werden. Eigentümer der beanspruchten Flächen sind die Gemeinde Vettweiß (Parzelle 103) und der Kreis Düren. Ein Plan ist als Anlage beigefügt. Da der Kreis Düren eine Stellungnahme zum Antrag bis zum 08.10.2010 beantragt und der Rat der Gemeinde Vettweiß erst am 27.10.2010 tagt, soll der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO den Entwurfsplan feststellen und genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfielt dem Haupt- und Finanzausschuss den Entwurfsplan im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO festzustellen und zu genehmigen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine