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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8266/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Gebührensatz für die Nutzung der Übergangsheime ändert sich gegenüber dem Jahr 2011 nicht. Dennoch wird verwaltungsseitig empfohlen, eine Änderung des § 5 der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zuzustimmen. Bislang gilt folgender Wortlaut: § 5 Gebührenberechnung 1) Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und den Nebenkosten. Der Satz der monatlichen Grundgebühr ist der jeweils gültigen Anlage zu § 5 zu entnehmen. 2) Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Straßenreinigungsgebühren usw.) werden in Form einer Pauschale erhoben, die sich an den Verbräuchen des Vorvorjahres orientiert. Diese sind gleichfalls der Anlage zu § 5 zu entnehmen. 3) Die Höhe der Beträge nach Abs. eins und zwei wird jährlich angepasst. Da lediglich ein Gebührensatz festgesetzt wird, erübrigt sich die Splittung in eine Grundgebühr und eine Pauschale für die Nebenkosten. Es wird daher vorgeschlagen, § 5 der o. g. Satzung wie folgt neu zu formulieren: § 5 Gebührensatz Die Gebühr für die Nutzung der Übergangswohnheime wird auf monatlich 160 € pro Person festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-266/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 02.12.2011 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-266/2011 Seite 3