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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
02.07.12, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung 	des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der 	Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 26.06.2012 TOP Betreff 3.10 Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Fachgutachten (zu Emissionen und Immissionen) kurzfristig erstellen zu lassen, welche die Erarbeitung von klaren und rechtssicheren Zielen ermöglichen. Es sind andere Gutachter zu wählen, als die in früherem Genehmigungsverfahren. 3. Die Verwaltung, der Bürgermeister und die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden beauftragt, schnellstmöglich zu Sondersitzungen der Fachausschüsse einzuladen. Hier sollen die Gutachten und vorbereitete Ziele zur Diskussion und Abstimmung gestellt werden. Durch eine einzuberufende Sonderratssitzung ist das erarbeitete Ergebnis sowie der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB abzusichern. 4. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht einseitig kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine Aufhebung nur nach vorheriger Beratung in öffentlicher Sitzung möglich sind. Der entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Schon heute wird festgelegt, dass die Inhalte eines solchen Vertrages durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Kreuzau abgesichert werden müssen, damit Verpflichtungen auch auf Rechtsnachfolger übertragen werden. 5. Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten. Beratungsergebnis: 24 Stimmen dafür, 7 dagegen, 1 Enthaltungen