Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
02.07.12, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 26.06.2012
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Betreff
3.10
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur
Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre
mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die
Niederauer Mühle GmbH
Vorlage: 28/2012
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E
19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung
Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Fachgutachten (zu Emissionen und
Immissionen) kurzfristig erstellen zu lassen, welche die Erarbeitung von klaren und
rechtssicheren Zielen ermöglichen. Es sind andere Gutachter zu wählen, als die in
früherem Genehmigungsverfahren.
3.
Die Verwaltung, der Bürgermeister und die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden
beauftragt, schnellstmöglich zu Sondersitzungen der Fachausschüsse einzuladen. Hier
sollen die Gutachten und vorbereitete Ziele zur Diskussion und Abstimmung gestellt
werden. Durch eine einzuberufende Sonderratssitzung ist das erarbeitete Ergebnis
sowie der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB abzusichern.
4.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen
städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht
einseitig kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine
Aufhebung nur nach vorheriger Beratung in öffentlicher Sitzung möglich sind. Der
entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Schon heute wird festgelegt, dass die Inhalte eines solchen Vertrages durch Eintragung
einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde Kreuzau
abgesichert werden müssen, damit Verpflichtungen auch auf Rechtsnachfolger
übertragen werden.
5.
Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der
rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle
sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen
Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und
deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten.
Beratungsergebnis:
24 Stimmen dafür, 7 dagegen, 1 Enthaltungen