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Vorlage (Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 gem. § 76 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 gem. § 76 GO NRW) Vorlage (Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 gem. § 76 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 15.09.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-106/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 gem. § 76 GO NRW Begründung: Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Unter anderem soll gem. § 84 Satz 3 GO NRW, auch die Ergebnis- und Finanzplanung, die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren, in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Ziel eines HSK ist es, die Erreichung des Haushaltsausgleichs, spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen. Das HSK bzw. die Haushaltsplanung ist im Planungszeitraum nicht ausgeglichen, so dass es nicht genehmigungsfähig sein wird. Die Gründe ergeben sich aus dem beiliegenden HSK. Der Leitfaden zu den Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung vom März 2009 sieht u. a. zwingend vor, dass die Steuersätze der Kommunen mindestens auf die Höhe des Landesdurchschnitts festgesetzt werden, Diese Vorgabe wurde durch die Verwaltung bereits in die Haushaltsansätze für das Jahr 2011 eingearbeitet. Es bleibt, wie im beiliegenden HSK beschrieben, ein jährliches Defizit, welches die zulässige 5 % Hürde bei weitem überschreitet . Um einen genehmigungsfähigen Haushalt und in diesem Zusammenhang ein genehmigungsfähiges HSK darstellen zu können, müssten Einsparungen i. H. v. jährlich rd. 1 Mio. € dargestellt werden. Größere Einsparpotentiale, werden seitens der Verwaltung in beigefügter Anlage 2 aufgezeigt, wobei Einsparungen im 100 € Bereich nur wenig helfen, die Situation grundlegend zu verbessern bzw. vor dem Hintergrund, dass der Haushalt bereits weitestgehend ausgereizt ist. Deshalb werden zwei Verbesserungsvorschläge, nämlich im Abrechnungsmodus SGB II durch den Kreis und Gebührenerhöhungen im Abwasserbereich vorgestellt, wobei eine Entscheidung im Kreistag (SGB II Abrechnung) und eine im Rat (Kalkulation mit höherer kalkulatorischer Verzinsung bzw. kalkulatorische Abschreibung zum Wiederbeschaffungszeitwert) zu treffen wären. Die aufgezeigten Verbesserungen führen jedoch noch nicht zu einer Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes (vgl. Anlage ) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, a) das als Anlage beigefügte HSK 2010 bis 2014 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, dieses, zusammen mit dem zu beschließenden Doppelhaushalt 2010/2011, an die Kommunalaufsicht weiterzuleiten. bzw. b) das als Anlage beigefügte HSK 2010 bis 2014 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgezeigten Veränderung bei der Gebührenkalkulation (Gebührenerhöhung) im Abwasserbereich zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, dieses, zusammen mit dem zu beschließenden Doppelhaushalt 2010/2011 an die Kommunalaufsicht weiterzuleiten