Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 15.09.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-106/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 07.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Vettweiß für die Haushaltsjahre
2010 bis 2014 gem. § 76 GO NRW
Begründung:
Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so
zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Unter anderem soll gem. § 84 Satz 3 GO NRW, auch die Ergebnis- und Finanzplanung, die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren, in den einzelnen
Jahren ausgeglichen sein. Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall.
Ziel eines HSK ist es, die Erreichung des Haushaltsausgleichs, spätestens im letzten
Jahr der mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen. Das HSK bzw. die Haushaltsplanung ist im Planungszeitraum nicht ausgeglichen, so dass es nicht genehmigungsfähig sein wird.
Die Gründe ergeben sich aus dem beiliegenden HSK.
Der Leitfaden zu den Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung vom März
2009 sieht u. a. zwingend vor, dass die Steuersätze der Kommunen mindestens auf
die Höhe des Landesdurchschnitts festgesetzt werden, Diese Vorgabe wurde durch
die Verwaltung bereits in die Haushaltsansätze für das Jahr 2011 eingearbeitet.
Es bleibt, wie im beiliegenden HSK beschrieben, ein jährliches Defizit, welches die
zulässige 5 % Hürde bei weitem überschreitet . Um einen genehmigungsfähigen
Haushalt und in diesem Zusammenhang ein genehmigungsfähiges HSK darstellen
zu können, müssten Einsparungen i. H. v. jährlich rd. 1 Mio. € dargestellt werden.
Größere Einsparpotentiale, werden seitens der Verwaltung in beigefügter Anlage 2
aufgezeigt, wobei Einsparungen im 100 € Bereich nur wenig helfen, die Situation
grundlegend zu verbessern bzw. vor dem Hintergrund, dass der Haushalt bereits
weitestgehend ausgereizt ist. Deshalb werden zwei Verbesserungsvorschläge,
nämlich im Abrechnungsmodus SGB II durch den Kreis und Gebührenerhöhungen im
Abwasserbereich vorgestellt, wobei eine Entscheidung im Kreistag (SGB II
Abrechnung) und eine im Rat (Kalkulation mit höherer kalkulatorischer Verzinsung
bzw. kalkulatorische Abschreibung zum Wiederbeschaffungszeitwert) zu treffen
wären.
Die aufgezeigten Verbesserungen führen jedoch noch nicht zu einer
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes (vgl. Anlage )
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß,
a)
das als Anlage beigefügte HSK 2010 bis 2014 zu beschließen und die Verwaltung zu
beauftragen, dieses, zusammen mit dem zu beschließenden Doppelhaushalt
2010/2011, an die Kommunalaufsicht weiterzuleiten.
bzw.
b)
das als Anlage beigefügte HSK 2010 bis 2014 unter Berücksichtigung der in Anlage
2 aufgezeigten Veränderung bei der Gebührenkalkulation (Gebührenerhöhung) im
Abwasserbereich zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, dieses,
zusammen mit dem zu beschließenden Doppelhaushalt 2010/2011 an die
Kommunalaufsicht weiterzuleiten