Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
162 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
28.09.10, 12:39
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2014
Das
Haushaltssicherungskonzept
Finanzmanagement (NKF)
(HSK)
im
neuen
kommunalen
Die Gemeinden haben gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu
planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Als wesentliche
Grundlage hierfür wird auch im NKF der jährliche Haushaltsausgleich – in Planung und
Rechnung – gefordert. Desweiteren soll gem. § 84 Satz 3 GO auch die Ergebnis- und
Finanzplanung die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahren in den einzelnen
Jahren ausgeglichen sein.
Dies ist bei der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall.
Ein HSK ist aufzustellen, wenn
-
durch Veränderung der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in
der Schlussbilanz des Vorjahres ausgewiesene Ansatz der Allgemeinen Rücklage
(Teil des Eigenkapitals) um mehr als ¼ verringert wird.
In zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz
des Vorjahres ausgewiesenen Ansatz der Allgemeinen Rücklage um jeweils mehr als
1/20 zu verringern oder
innerhalb des Finanzplanungszeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzrechnung die Allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Anders ausgedrückt, ergibt sich also die Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK, wenn
-
der Fehlbetrag des Ergebnisplanes im einem Jahr so hoch ist, dass die Allgemeine
Rücklage um mehr als 25 % verringert wird.
Durch den Fehlbetrag des Ergebnisplanes in zwei aufeinander folgenden Jahren die
Allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5 % verringert wird, oder
die Allgemeine Rücklage durch Fehlbeträge innerhalb des Finanzplanungszeitraumes
komplett aufgezehrt wird.
Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK ist die Erreichung des
Haushaltsausgleichs spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Finanzplanung (§ 76 Abs.
2 GO NRW). Damit müssen im dritten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Erträge die
Aufwendungen decken.
Ursachen für das HSK 2010 ff
Der auf der Grundlage des NKF erstellte Haushalt 2009 sowie der Nachtragshaushalt
zeigten in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag von rd.
- 461.635,00 €
aus. Auch in den Folgejahren 2010 – 2012 waren Fehlbeträge wie folgt kalkuliert
2010
- 604.260,00 €
2011
- 74.810,00 €
2012
- 184.462,00 €
Ein HSK war nicht zu erstellen, da die Fehlbeträge 2009 bis 2012 durch die
Ausgleichsrücklage abgedeckt werden konnten.
Da zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Jahresabschluss 2009 noch nicht begonnen wurde, kann
über das Ergebnis des Haushaltsjahres 2009 noch keine Aussage getroffen werden.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Allerdings zeichnet sich ab, dass das Ergebnis des Haushaltsjahres 2009 nicht schlechter
sein wird als im Haushalt veranschlagt.
Die nachfolgende Aufstellung macht deutlich wie sich mit der Erarbeitung des
Doppelhaushaltes 2010/2011 alleine aus der Betrachtung der allgemeinen Finanzwirtschaft
heraus, eine vollkommen veränderte Situation gegenüber der Finanzplanung aus 2009
ergibt.
Ursachen für die Entwicklung des Fehlbetrages
in der Ergebnisrechnung ab 2010 auf der Basis der Planung 2009
2010
Haushaltsjahr
2011
2012
2013
2014
Erträge
Verringerung Einkommensteuer
Reduzierung der
Schlüsselzuweisungen
- 459.946 €
- 473.644 €
- 438.114 €
- 596.253 €
- 894.264 €
- 991.443 €
Verminderte Erträge
-1.056.199 €
-1.367.908 €
-1.429.557 €
62.429 €
580.344 €
319.091 €
617.477 €
843.977 €
468.562 €
642.773 €
936.568 €
1.312.539 €
-1.698.972 €
-2.304.476 €
-2.742.096 €
- €
Aufwand
Entwicklung der Kreisumlage
Entwicklung Jugendamtsumlage
Mehr Aufwand
Verschlechterung alleine in der
allgemeinen Finanzwirtschaft
Gesamtdefizit laut
Ergebnisrechnung
-
-1.485.529 €
-1.894.908 €
-2.027.346 €
Die tatsächlichen Defizite bei Gesamtbetrachtung des Haushaltes sind aus der letzten Zeile
ersichtlich.
Hieraus wird deutlich, dass alle anderen Veränderungen die in der Verantwortung und
Einflussnahme der Gemeinde Vettweiß liegen, zu einer Verbesserungen der Situation
gegenüber der Finanzplanung aus 2009 führen und alleine die allgemeine
Finanzentwicklung (Reduzierung der Landeszuwendungen und Erhöhung der
Kreis/Jugendamtsumlage) für das HSK verantwortlich sind.
- €
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Diagramm Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, Kreisumlagen und Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer
7000000
6000000
5000000
4000000
3000000
2000000
1000000
20
13
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
20
01
19
99
19
97
19
95
19
93
19
91
19
89
19
87
0
Schlüsselzuweisung
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Kreisumlage+Jugendamtsumlage
Haushaltsausgleich
Zur Historie:
Die Gemeinde Vettweiß gehörte bis 1991 zu den so genannten „Ausgleichstockgemeinden“
und war nur aufgrund zusätzlicher Finanzhilfen des Landes überlebensfähig. Dieser so
genannte Ausgleichsstock wurde in den Jahren 1991/92 vom Land abgeschafft. Unter der
Maßgabe, dass die Gemeinde Vettweiß erhebliche Auflagen erfüllt, wurde eine
Teilentschuldung der Gemeinde durch das Land vorgenommen. Ein gefordertes
Haushaltssicherungskonzept, welches für die Jahre 1991 bis 1994 entwickelt wurde, brachte
immense Einschränkungen für die Gemeinde und erhebliche Belastungen für die Bürger mit
sich. Es war mit einem umfangreichen Auflagenkatalog verbunden.
Beispielhaft sind nur einige wenige Themen hier aufgelistet:
•
•
•
•
•
Aufgabe der Trägerschaft für die Kindergärten ab 1.1.1992
Übertragung von Sportheimen und Dorfgemeinschaftshäusern auf die örtlichen
Vereine
Reduzierung der Sportplatzpflege
Einführung von Turnhallenbenutzungsgebühren
Höchstmögliche Steuer- und Gebührensätze
Aber nur mit diesen Maßnahmen alleine war kein Haushaltsausgleich zu erzielen. Zur
Erinnerung sei erwähnt, dass das Land zum damaligen Zeitpunkt den Kommunen noch
weitaus mehr Hilfestellung gewährte, als dies zur Zeit der Fall ist. Auch hier seien nur einige
Beispiele genannt, die die Überlebensfähigkeit der Gemeinde Vettweiß mit sicherten.
•
•
•
Gewährung eines Ausgleichs bei überdurchschnittlichen Schülerfahrkosten
Gewährung einer Freiraumpauschale
Gewährung eines Härteausgleichs für hohe Abwassergebühren
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Hilfe stellend kam hinzu, dass die Gemeinde
in das „Ziel 5 b Förderprogramm“
aufgenommen wurde. All diese Hilfestellungen des Landes sind in der Vergangenheit Schritt
für Schritt abgebaut und dafür zusätzlich neue Aufgaben von Bund und Land ohne
entsprechende Finanzausstattung für die Kommunen draufgesattelt worden. Nur durch eine
solide
Haushaltspolitik
unter
Beibehaltung
der
Auflagen
aus
dem
Haushaltssicherungskonzept und dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement unserer
Bürgerinnen und Bürger konnte die Gemeinde bis zum Jahre 2010 ohne HSK überleben. Um
das auch zahlenmäßig immer wieder darstellen zu können, half das alte Rechnungswesen,
die Kameralistik sowie ein Sparstrumpf den die Gemeinde in guten Zeiten angelegt hat, der
jedoch ab 2000 kontinuierlich jährlich zum Ausgleich dienen musste.
Mit Einführung des NKF wurde dann nochmals nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde für
sich alleine betrachtet nicht überlebensfähig ist. Dies hat auch der Prüfbericht des GPA für
die Jahre 2002 bis 2005 bestätigt. Die Finanzkrise und die explodierenden Sozialausgaben
stellt die Gemeinde nunmehr vor unlösbare Aufgaben.
Zum aktuellen Sachstand
Auf der Grundlage der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Vettweiß beläuft sich die
Allgemeine Rücklage der Gemeinde Vettweiß auf 20.152.483,00 € und die
Ausgleichsrücklage auf 2.613.366,00 €.
Der Verzehr der Rücklagen ist aus folgender Aufstellung ersichtlich.
Entwicklung Ausgleichsrücklage
Haushaltsjahr
Ausgleichsrücklage
zum 01.01.
Fehlbedarf
/Überschuss
Ausgleichsrücklage
zum 31.12.
2008
2009
2010
2.613.366
2.613.366
2.151.731
666.202
-461.635
-1.485.529
-1.894.908
666.202
-1.228.706
12.087
2.613.366
2.151.731
2011
2012
2013
2014
Entwicklung Allgemeine Rücklage:
Haushaltsjahr
2008
2011
2012
2013
2014
Allgemeine Rücklage 20.152.483 20.164.570 20.164.570 20.164.570
zum 01.01.
18.935.864
16.908.518
15.132.237
Entnahme/Zuführung
-1.228.706
-2.027.346
-1.776.281
-1.528.824
Allgemeine Rücklage 20.164.570 20.164.570 20.164.570 18.935.864
zum31.12
16.908.518
15.132.237
13.603.413
-10,71
-10,51
-10,10
in Prozenten
12.087
2009
0
2010
0
-6,09
Die Ausgleichsrücklage wird mit den Fehlbeträgen in 2009 und 2010 fast vollständig
aufgebraucht. Die verbleibenden 666.202,00 € werden in 2011 ebenfalls zum
Haushaltsausgleich eingesetzt.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Aufgrund des Fehlbetrages in 2011 in Höhe von 1.894.908,00 € müssen aus der
Allgemeinen Rücklage zum Haushaltsausgleich 1.228.706,00 € entnommen werden. Dies
entspricht 6,09 %.
Da der Fehlbetrag des Jahres 2012 in Höhe von -2.027.346,00 € ebenfalls aus der
Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss, müssen in 2012 insgesamt -10,70 %
entnommen werden, so dass dieser Sachverhalt die Aufstellung eines HSK bereits im
Haushaltsjahr 2010 erforderlich macht. In 2013 beträgt die Entnahme aus der Rücklage -1.776.281,00 € (-10,51 %) und in 2014 1.528.824 € (- 10,10 %).
Aufgrund der Dimensionen der Fehlbeträge in 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014, die
aufgelaufen -8.712.888,00 € bedeuten, ist ein Haushaltsausgleich und somit ein
genehmigungsfähiges HSK nicht erreichbar. Dies vor allem deshalb, weil die Defizite in
erster Linie durch die exorbitanten Transferzahlungen an den Kreis und mit den, sicherlich
aus der Finanzkrise resultierenden Rückgang der Zahlungen des Landes,
(Schlüsselzuweisungen, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) verursacht werden
(siehe obige Zusammenstellung). Erst wenn sich diese Zahlen nachhaltig verändern, könnte
die Finanzwirtschaft bei der Gemeinde Vettweiß wieder etwas Licht am Horizont sehen.
Die von der Gemeinde beeinflussbaren Maßnahmen können, wenn überhaupt nur
geringfügig das Defizit verringern, wobei man sehr genau hinschauen muss, ob mit
eingesparten 10.000 € im freiwilligen Bereich mehrere 100.000 € demnächst im pflichtigen
Aufgabenbereich ausgelöst werden. Die jetzige Explosion der Sozialausgaben ist ein klares
Indiz dafür, dass hier erhebliche Versäumnisse und Fehler in der Vergangenheit gemacht
wurden. An dieser Spirale sollte man nicht weiter drehen. Im Gegenteil, man sollte
präventive Kinder- und Jugendarbeit zur unbedingten Pflichtaufgabe machen, ansonsten
wird unser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sein.
Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Verringerung des Defizits
Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in Folge des HSK von 91 – 94 bzw. durch
weitere Aktionen umgesetzt und auch bis heute beibehalten:
•
Restriktive Personalpolitik
•
Konsequente Entschuldung ab 1991 bis 2009 von 14 MIO € auf rund 1 MIO €
•
Übertragung der Kindergärten auf Dritte
•
Konsequente Erhebung von Beiträgen und Gebühren
•
Vollständige Übernahme der Betriebs-, Unterhaltungs- und Investitionskosten
der Vereinsheime und Bürgerhäuser durch die Vereine –Im Gegenzug
Gewährung von Zuschüssen-
•
Übertragung der Schlüsselgewalt der Turnhallen/Vereinsliegenschaften an
Vereine, damit keine Hausmeisterkosten mehr in den Abendstunden anfallen
•
Hand– und Spanndienst bei der Errichtung von Feuerwehrhäusern
•
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Leichenhallen
•
Hand- und Spanndienst bei der Errichtung von Jugendräumen
•
Erheben von Turnhallenbenutzungsgebühren
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
•
Mäharbeiten auf den Sportplätzen nur noch auf der Spielfläche bzw. überall
wo der Großflächenmäher fahren kann. Übertragung der Nebenflächen auf die
Vereine.
•
Erschließung
von
Baugebieten
durch
Dritte
unter
Abschöpfung
von
Strukturbeiträgen
•
Umstellung der öffentlichen Jugendbücherei auf ehrenamtliche Kräfte.
Dadurch Wegfall einer Teilzeitkraft für die Bücherei.
•
Wegfall der Glasversicherung bei Gebäuden
•
Vereinbarung an Selbstbehalten bei den Kfz-Versicherungen
Der Katalog der eingeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits
wird
kontinuierlich weiterentwickelt. Mit Einführung des NKF werden sicherlich weitere
Ansatzpunkte deutlich.
Die folgende Aufstellung soll deutlich machen welche Erträge und Aufwendungen und
folglich auch Defizite wir im jeweiligen Produktbereich festzustellen haben. Dabei sind die
Zahlen des Haushaltsjahre 2009 und 2010 nicht in allen Produktbereichen geeignet um
Vergleiche zu kommenden und zukünftigen Jahren herzustellen, da mit dem Konjunkturpaket
und der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sich
schon teilweise erhebliche Verwerfungen ergeben, die nicht auf Folgejahre übertragbar sind.
Entwicklung der Produktbereiche
Jahresergebnisse 2008 bis 2014
Haushaltsjahr
Produkt
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
10
- 1.443.743
- 1.780.350
- 1.310.401
- 1.448.202
- 1.480.412
- 1.485.433
20
-
245.609
-
347.245
-
30
-
739.256
-
793.546
-
343.460
-
372.127
-
356.641
-
346.541
-
348.498
671.499
-
837.388
-
782.408
-
815.980
-
40
-
40.629
-
67.100
827.657
21.239
-
91.030
-
92.466
-
94.400
-
50
-
487.197
-
609.248
95.946
-
569.164
-
242.336
-
246.329
-
248.731
-
248.693
60
-
177.409
-
255.518
-
204.583
-
296.331
-
300.525
-
307.957
-
314.452
70
-
102.076
80
-
81.768
-
102.000
-
99.000
-
99.000
-
100.000
-
101.000
-
102.000
-
38.668
-
40.882
-
89.391
-
92.357
-
87.035
-
90
-
89.762
45.655
-
49.538
-
29.528
-
30.603
-
31.215
-
31.762
-
100
-
32.265
41.019
-
49.580
-
59.525
-
60.488
-
37.064
-
37.579
-
bereich
-
748.644
120
- 1.267.830
-
644.103
-
977.132
-
994.450
-
971.794
-
996.802
-
999.141
130
-
484.518
-
399.773
-
519.810
-
533.975
-
533.271
-
531.922
-
532.215
140
-
1.214
-
1.524
-
3.020
-
1.272
-
1.176
-
1.194
-
1.213
150
-
10.375
-
13.718
-
57.810
-
16.271
-
16.645
-
16.900
-
16.997
4.430.081
10.427
654.449
3.917.056
-
461.635
-
900.925
898.372
930.528
38.023
110
160
773.220
1.249.453
820.353
2.663.649
2.179.230
2.084.375
2.391.406
2.783.114
1.485.529
- 1.894.908
- 2.027.346
- 1.776.281
- 1.528.828
Die Entwicklung im Produktbereich 160 ist nach wie vor markant und entscheidend für die
finanzielle Situation. Ursächlich sind hierfür neben den konjunkturellen Problemen aus der
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Wirtschaftskrise insbesondere die einschneidenden Veränderungen im SGB II Bereich, die
ab 2011 zu einer erheblichen Mehrbelastung des kreisangehörigen Raumes führen. Mit
Rücknahme der Delegation im SGB II durch den Kreis Düren, ergibt sich eine erhebliche
Lastenverschiebung. Nicht die Stadt Düren wird hier zur Kasse gebeten, sondern der
kreisangehörige Raum, sofern nach Umlagegrundlagen über Kreisumlage abgerechnet wird
und die im Rahmen des GFG über den Soziallastenansatz zufließenden Einnahmen der
Kommunen keine Berücksichtigung finden.
Aus der nachfolgenden –SGB II Lastenverteilung- werden die Zahlen nachhaltig deutlich.
Die Stadt Düren erhält aufgrund der landesweit sehr hohen SGB II Empfänger im Stadtgebiet
auch überproportional hohe Einnahmen über den Soziallastenansatz, die jedoch bei der
Lastenverteilung keine Berücksichtigung finden. Würden diese Einnahmen aus dem
Soziallastenansatz bei Verteilung der Lasten berücksichtigt ergäbe sich für die Gemeinde
Vettweiß ein Einsparpotential von 290.000 € jährlich.
Die Gemeinde Vettweiß wird sich intensiv mit anderen Gemeinden darum bemühen, hier zu
einer gerechten Lastenverteilung zu kommen, die obiges Einsparpotential zumindest in Höhe
von 290.000 € ab 2011 zum tragen bringt. Der Kreistag kann durch eine entsprechende
Beschlussfassung –Lastenverteilung unter Berücksichtigung der Einnahmen- die
Vorraussetzungen hierzu schaffen.
SGB II Lastenverteilung
Verteilung des gesamt zu deckenden Kreisaufwands von
132.687.507 € nach den Umlagegrundlagen des HJ 2010
(Normalberechnung)
Gebietskörperschaft
Umlagegrundlagen
2010 einschl.
Soz. Lastenansatz
Ant. der
Gemeinden
an den
Anteil der
UmlageKreisaufwand Gemeinden
am gesamten
grundlagen
2011 incl.
Belastung
des
Kreisaufwand
SGB II
Kreises mit
von
132.687.507 €
Soz. L.
Ansatz in
%
Sp. 21 x Sp.
20
Sp. 16 + Sp. 18
Aldenhoven
Düren, Stadt
Heimbach, Stadt
Hürtgenwald
Inden
Jülich, Stadt
Kreuzau
Langerwehe
Linnich, Stadt
Merzenich
Nideggen, Stadt
Niederzier
Nörvenich
Titz
Vettweiß
19
14.272.433
111.053.151
3.921.174
7.826.866
6.877.750
35.148.052
16.867.399
13.852.163
13.139.108
9.389.371
9.666.842
14.690.819
9.754.750
7.417.548
7.872.768
20
5,07
39,42
1,39
2,78
2,44
12,47
5,99
4,92
4,66
3,33
3,43
5,21
3,46
2,63
2,79
KREIS DÜREN
281.750.194
100,00
21
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
132.687.507
Verteilung des zu deckenden
Kreisaufwands (ohne Aufwand SGB II) von
99.560.485 € nach den Umlagegrundlagen,
allerdings ohne fiktive
Schlüsselzuweisungen aus dem
Soziallastenansatz
Umlagegrundlagen
2010 ohne
fikt.Schl. Zuw.
aus Soz.
Lastenansatz
Verteilung der SGB II Lasten nur nach dem
Soziallastenansatz
Ant. der
Anteil der
Gemeinden
Gemeinden
an den
Anteil der
am restl.
UmlageGemeinden
Kreisam
grundlagen
aufwand
des Kreises
Soziallastenohne SGB II
ohne Soz.
ansatz in %
(33.127.022 €)
L. Ansatz in
= 99.560.485 €
%
Sp. 19 - Sp. 7
Anteil der
Gemeinden
aus der
Verteilung
der
Belastung
SGB II
(33.127.022
€)
Kreisumlage bei
getrennter
Berechnung
zusammen
Mehrbelastung /
Minderbelastung aus
der getrennten
Berechnung
33.127.022
€ x Sp. 6
Sp. 25 u. Sp. 26
Sp. 27 - Sp. 22
22
6.721.418
52.299.444
1.846.612
3.685.926
3.239.035
16.552.634
7.943.603
6.523.581
6.187.749
4.421.811
4.552.508
6.918.459
4.593.907
3.493.264
3.707.554
23
12.540.944
95.318.656
3.661.236
7.578.385
6.461.706
31.668.604
16.010.247
13.111.733
12.102.936
8.783.565
9.149.830
13.520.739
9.221.268
6.979.305
7.456.724
24
4,95
37,59
1,44
2,99
2,55
12,49
6,31
5,17
4,77
3,46
3,61
5,33
3,64
2,75
2,94
25
4.924.095
37.426.060
1.437.553
2.975.589
2.537.134
12.434.408
6.286.287
5.148.210
4.752.115
3.448.792
3.592.603
5.308.803
3.620.652
2.740.365
2.927.819
6
6,14
55,83
0,92
0,88
1,48
12,35
3,04
2,63
3,68
2,15
1,83
4,15
1,89
1,55
1,48
26
2.035.142
18.493.866
305.524
292.057
489.006
4.089.642
1.007.471
870.280
1.217.887
712.047
607.681
1.375.278
627.039
515.098
489.006
27
6.959.237
55.919.925
1.743.077
3.267.646
3.026.140
16.524.049
7.293.758
6.018.490
5.970.002
4.160.839
4.200.284
6.684.081
4.247.692
3.255.463
3.416.825
28
237.818
3.620.481
-103.535
-418.281
-212.895
-28.584
-649.845
-505.091
-217.748
-260.972
-352.225
-234.378
-346.215
-237.801
-290.729
132.687.507
253.565.878
100,00
99.560.485
100,00
33.127.022
132.687.507
0
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Personalkosten/Personalkonzept
Bei den Personalkosten wird gegenüber der Finanzplanung des Haushaltes 2009 in 2010
bei den Aufwendungen mit Einsparungen von rd. -186.500 und in 2011 von -311.800 €
gerechnet. Dies hängt insbesondere mit der Rücknahme der Delegation SGB II zusammen,
da das Personal vom Kreis übernommen wird und von Umstrukturierungen/ Veränderungen.
Das als Anlage 1 beigefügte Personalkonsolidierungskonzept der Gemeinde Vettweiß
macht deutlich, dass die Gemeinde Vettweiß seit je her im Personalkbestand immer an der
untersten Grenze gewirtschaftet hat. Dies wird auch im GPA Bericht positiv dargestellt.
Dabei hat ein kontinuierlicher Stellenaufbau von unten nach oben stattgefunden. Eigene
Azubis haben ausscheidende Beschäftigte ersetzt. Interne Lösungen sind vor externen
Lösungen erfolgt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist vor dem Hintergrund einer notwendigen
Einsparung von Dienst- und Sachaufwendungen immer wieder optimiert worden. So werden
seit 2008 die kostenintensiven Gebäude und Liegenschaften in einem Fachbereich
gebündelt bewirtschaftet. Durch EDV Unterstützung soll sowohl die Bewirtschaftung als auch
die notwendige Unterhaltung und investive Entwicklung kontrolliert und verbessert werden.
Nennenswerte Verbesserungen konnten in der Vergangenheit bereits erzielt werden. Das
Themenfeld sollte einer interkommunalen Zusammenarbeit zugeführt werden, um
noch mehr Synergieeffekte abzuschöpfen. Die Optimierungen in diesem Bereich
bedürfen jedoch einer Verbesserten EDV Ausstattung, die mit der Einführung der neuen
Finanzsoftware INFOMA gegeben ist.
Durch die Umstellung auf die neue Finanzsoftware INFOMA ist jedoch zunächst mehr Input
erforderlich. Die Einführungskosten in 2010 betragen
55.000,00 €
und in 2011
60.500,00 €
Bilanzielle Abschreibungen
Die beigefügte Eröffnungsbilanz macht deutlich, dass den Abschreibungsaufwendungen
auch erhebliche Sonderposten gegenüber stehen. Unterm Strich beträgt das Delta zwischen
Abschreibung und Sonderposten in 2010 528.221 € und in 2014 497.411 €
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit nur Investitionen tätigen können, wenn
entsprechende Zuschüsse und Beiträge Dritter geflossen sind. Im so genannten freiwilligen
Bereich sind z.B. Sportheime, Bürgerhäuser, Jugendräume, Feuerwehrhäuser,
Leichenhallen, Sportplätze, Dorfplätze, um nur einige Facetten des gemeindlichen Wirkens
auf zu zählen, nur mit Eigeninitiative der örtlichen Vereine und Dorfgemeinschaften
entstanden. Die Gemeinde war hier höchst selten gefordert. Aus dieser Tatsache heraus ist
auch das Delta zwischen Abschreibung und Sonderposten relativ gering bemessen.
Maßnahmen im Straßen- und Kanalbau gingen und gehen immer mit den notwendigen
Beitragserhebungen einher.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Zuweisungen und Zuschüsse
Fordern und Fördern war und bleibt die Maxime im Umgang mit unseren Vereinen. Etwa 90
Vereine bestimmen das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde. Schon Anfang der
90iger Jahre hat sich die Gemeinde von allen Bürgerhäusern und Sportheimen getrennt und
sie zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Unterhaltung an Vereine und
Interessengemeinschaften übertragen. Dabei wurde ein entsprechender Zuschuss zur
Unterstützung nach besonderen Kriterien entwickelt und zugesagt. Das Zuschussverfahren
wurde über die Jahre immer weiter entwickelt und gezielt derart gesteuert, das Vereine, die
sich aktiv insbesondere im Jugendbereich engagieren auch mit einer besseren Förderung
rechnen können. Mit kleinem finanziellem Aufwand sind hier nachhaltige Erfolge auf den
Weg gebracht worden. Förderprogramme im investiven Bereich haben dazu beigetragen,
dass die Liegenschaften auch immer wieder in Eigenleistung und mit viel Engagement
saniert und so entwickelt werden konnten, dass kein Sanierungsstau entstand.
Insgesamt 10 Sportheime und 7 Bürgerhäuser werden auf diese Art und Weise betrieben,
unterhalten und saniert sowie rd. 90 Vereine im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich
am Leben gehalten.
Insgesamt betragen die Zuschüsse für Sport- und sonstige Vereine 69.217 €, wobei die
Vereine sämtliche Betriebskosten der Liegenschaften selbst tragen müssen.
Kindergärten:
Wenn man unter den Begriff der Zuschüsse und Zuweisungen auch den gemeindlichen
Anteil für den Bereich „Kindergärten“ einordnen will, so möge die folgende Tabelle deutlich
machen, dass mit der Übertragung der gemeindlichen Kindergärten an freie Träger zu
Beginn der 90iger Jahre, ebenfalls die wirtschaftlichste Lösung gefunden wurde, und dies
auch noch, wenn mit der Pool Bildung eine solidarische Lösung auf Kreisebene mitgetragen
wird. Unterm Strich würde eine Rückname der Kindergärten in die kommunale
Verantwortung eine erhebliche Mehrbelastung zur Folge haben. Deshalb kann man
sicherlich darüber streiten, ob Verwaltungskostenanteile an die Träger in der gezahlten Höhe
nicht weiter abgespeckt werden sollten. Wenn sich daraus jedoch die Tatsache ergibt, dass
der freie Träger sich von Kindergärten trennt, werden diese Bemühungen zum Bumerang.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Aufwand für den Betrieb der Kindergärten
KITA-Jahr 2008/2009
(01.08.2008-31.07.2009)
abgerechnet
Vettweiß
Froitzheim
Disternich
Gladbach
Kelz
Jakob
AWO
AWO
AWO
AWO
Lebensh.
Johan.
insgesamt
wheim
Betriebskosten
359.381 €
242.960 €
238.741 €
252.245 €
250.398 €
Trägeranteil
(9% bzw.intergr.4,5 %)
32.344 €
21.866 €
21.487 €
22.702 €
22.536 €
11.548 €
132.484 €
Verwaltungskosten
12.410 €
6.715 €
6.800 €
6.800 €
8.858 €
3.110 €
44.694 €
Aufwand aus Betrieb
44.754 €
28.581 €
28.287 €
29.502 €
31.394 €
14.659 €
177.177 €
Aufwand für Pool
13.605 €
7.362 €
7.455 €
7.455 €
6.896 €
3.355 €
46.127 €
Gesamtaufwand
58.359 €
35.943 €
35.742 €
36.957 €
38.290 €
18.013 €
223.304 €
40.896 €
31.752 €
36.252 €
4.591 €
891 €
710 €
-362 €
4.880 €
1.415 €
Mieteinnahmen
abzügl. Kosten f.
Gebäudeunterhaltung
verbleibender Aufwand
betreute Kinder
Aufwand pro Kind
58.359 €
73
799 €
40
40
-9 €
122 €
40
35 €
128.315 € 1.472.040 €
108.900 €
38.290 €
37
1.035 €
18.013 €
18
1.001 €
AWO:
Der Verwaltungsaufwand bei der AWO beträgt 170 € pro Kind
Der Verwaltungsaufwand bei den Johannittern und der Lebenshilfe ist pauschal geregelt.
Johanniter:
ursprü. (1997) 300,00 DM/Platz + %-Satz Tariferhöhung ÖD,
Lebenshilfe:
ursprü. (1996) DM 15.000,00 jährlich + Steigerung wie Johanniter
Zusätzlich sind von der Gemeinde Zahlungen in den Kindergarten-Pool zu leisten, wobei die Abrechnungen
2008/2009 und 2009/2010 noch ausstehen:
Abrechnung 01.08.08 - 31.07.09 Prognose liegt i.H.v. € 46.127,00 vor
Abrechnung 01.08.09 - 31.07.10, es liegen noch keine Zahlen vor, Zahl aus letztem Ansatz
Die Kirchengemeinde in Vettweiß betreibt ebenfalls eine 2 gruppige Einrichtung
ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde
114.404 €
248
462 €
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Aufwand für den Betrieb der Kindergärten
KITA-Jahr 2009/2010
(01.08.2009-31.07.2010)
Vettweiß
Froitzheim
Disternich
Gladbach
Kelz
Jakob
AWO
AWO
AWO
AWO
Lebensh.
Johan.
insgesamt
wheim
Betriebskosten
359.381 €
242.960 €
238.741 €
252.245 €
250.398 €
128.315 €
1.472.040 €
Trägeranteil
(9% bzw.intergr.4,5 %)
32.344 €
21.866 €
21.487 €
22.702 €
22.536 €
11.548 €
132.484 €
Verwaltungskosten
12.410 €
6.715€
6.800 €
6.800 €
8.858 €
4.320 €
45.903 €
Aufwand aus Betrieb
44.754 €
28.581 €
28.287 €
29.502 €
31.394 €
15.868 €
178.387 €
Aufwand für Pool
13.605 €
7.362 €
7.455 €
7.455 €
6.896 €
3.355 €
46.127 €
Gesamtaufwand
58.359 €
35.943 €
35.742 €
36.957 €
38.290 €
19.223 €
224.514 €
40.896 €
31.752 €
36.252 €
Mieteinnahmen
abzügl. Kosten f.
Gebäudeunterhaltung
verbleibender Aufwand
betreute Kinder
Aufwand pro Kind
58.359 €
73
799 €
566 €
396 €
637 €
-4.387 €
4.385 €
1.342 €
40
-111 €
40
110 €
40
34 €
108.900 €
38.290 €
37
1.035 €
19.223 €
115.614 €
18
248
1.068 €
467 €
AWO:
Der Verwaltungsaufwand bei der AWO beträgt 170 € pro Kind
Der Verwaltungsaufwand bei den Johannittern und der Lebenshilfe ist pauschal geregelt.
Johanniter: ursprü. (1997) 300,00 DM/Platz + %-Satz Tariferhöhung ÖD,
Lebenshilfe: ursprü. (1996) DM 15.000,00 jährlich + Steigerung wie Johanniter
Zusätzlich sind von der Gemeinde Zahlungen in den Kindergarten-Pool zu leisten, wobei die Abrechnungen
2008/2009 und 2009/2010 noch ausstehen:
Abrechnung 01.08.08 - 31.07.09 Prognose liegt i.H.v. € 46.127,00 vor
Abrechnung 01.08.09 - 31.07.10, es liegen noch keine Zahlen vor
Die Kirchengemeinde in Vettweiß betreibt ebenfalls eine 2 gruppige Einrichtung
ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde
Freiwillige Leistungen
Die im Haushalt unter die freiwilligen Leistungen veranschlagten Maßnahmen sind auf der
nächsten Seite dargestellt.
.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Bezeichnung
Ehrungen, Repräsentationsmittel
Verfügungsmittel BM
Ehrungen, Altersjubiläen
Ehrung von Sportlern
Verleihung eines Umweltpreises
Beiträge an sonst. Verbände und Vereine
Kost. Erstellung Wappenteller
Einrichtung Jugendparlament
Gemeinschaftsveranstaltungen
Ehrungen von Bediensteten
Würdigung v. ehrenamtl. Tätigkeit
Zuschuss Tierheim Niederau
Zuschüsse Feuerwehr
Schulveranstaltungen GS
Schulveranstaltungen HS
Förderung von Kunst und Kultur
Förderung von Kunst und Kultur
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine
Förderung v. Kunst und Kultur
öffentliche Büchereien
Zuschüsse Ausreisekosten
Zuschuss Jugendinitiativen
Zuschüsse f. d. Gestaltung v. Altenfeiern
Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft
Förderung des Sports
Familienförderung
Entsorgung Windelsäcke
OGS Übernahme Essensgeld
Kindergärten Essenszuschuss Vettweiß
Kindergärten Essenszuschuss Froitzheim
Nachmittagsbetreuung GHS, Sonstige schulische Aufgaben
Zuschüsse Jugendarbeit - offene Jugendarbeit Pädag. Sachkosten Jugendarbeit - offene Jugendarbeit
Zuschuss Führerschein KL 2 - Brandschutz Zuschuss St. Angela DN - Kostenbeteiligung Gymnasien -
Sachkonto
5281000
5491000
5281004
5281000
5281001
5291001
5281003
5281003
5411002
5281000
5281002
5318002
5318007
5281002
5281002
5312007
5318007
5318007
5318008
5431001
5318007
5318007
5318007
5291001
5318007
5318000
5291102
5291000
5291000
5291000
5311001
5312000
5312007
5318000
5318000
Produktbuch
2009
€ Ansatz
4.000
3.600
3.900
0
500
6.150
300
500
1.020
100
500
5.200
2.000
1.450
800
824
600
25.590
5.000
2.500
500
1.250
8.600
0
38.627
10.500
1.010
3.000
500
500
15000
900
9000
7800
3460
Produktbuch
2009
Produktbuch Produktbuch Produktbuch Produktbuch Produktbuch
IST
2010
2011
2012
2013
2014
Unterschied
Ausgabe
€
€
€
€
€
2009-2010 Anmerkung
3.200
4.000
4.000
4000
4000
4000
0
2.630
3.600
3.600
3600
3600
3600
0
2.612
4.400
4.300
4300
4300
4300
500
1
0
2.000
0
2000
0
2000
2000
2
0
500
500
500
500
500
0
6.126
6.200
6.300
6300
6400
6400
50
3
343
300
300
300
300
300
0
0
500
500
500
500
500
0
1.020
1.020
1.020
1020
1020
1020
0
13
100
100
100
100
100
0
500
500
500
500
500
500
0
5.165
5.200
5.200
5200
5200
5200
0
1.664
2.500
2.500
2500
2500
2500
500
4
1.450
1.450
1.450
1450
1450
1450
0
800
800
800
800
800
800
0
824
824
800
800
800
800
0
600
600
600
600
600
600
0
25.290
25.590
25.590
25590
25590
25590
0
5
5.000
5.000
5.000
5000
5000
5000
0
1.766
2.500
2.500
2500
2500
2500
0
0
500
500
500
500
500
0
934
1.250
1.250
1250
1250
1250
0
8.550
9.100
9.100
9100
9100
9100
500
6
0
1.000
1.000
1000
1000
1000
1000
7
38.627
38.630
38.630
38630
38627
38627
3
8
30.000
24.000
24000
0
13500
9
793
880
880
880
880
880
-130
1.638
3.000
3.000
3000
3000
3000
0
102
500
500
500
500
500
0
0
0
0
0
0
0
-500
13.403
15000
15000
15000
15000
15000
0
900
900
900
900
900
900
0
8.836
9000
9000
9000
9000
9000
0
10
8.885
9500
9500
9500
9500
9500
1700
11
3.460
3460
3460
3460
3460
3460
0
12
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Unterhalt bew. Verm/Einrichtungsoffene Jugendarbeit
Ergänz. Ersatzbesch. Spielekiste - offene Jugendarbeit Beitr. Arbeitsrechtl. Vereinigung, Einrichtungen f. d. gesamte
Übern. Essengelder HS - sonstige schulische Aufgaben Unterhaltung Jugendbus - offene Jugendarbeit Unterhaltung Geschirrmobil - Umweltschutzmaßnahmen Zuführung zum Versorgungsrücklagefond (Besoldung)
Zuführung zum Versorgungsrücklagefond (Versorgungsbezüge)
Aufwandsentschädigung Feuerwehr (Brandmeister u.a.)
Summe
5255001
5255002
5291000
5291000
5251000
5251000
5051001
5151001
5421003
500
100
480
3000
3000
800
3003
4.891
3185
0
0
580
0
2.757
508
2.978
5.266
3.500
500
100
580
1000
1500
800
3051
6151
5000
500
100
580
1000
1500
800
3084
6151
5000
500
100
580
1000
1500
800
3003
4891
5000
500
100
580
1000
1500
800
3294
4471
5000
500
100
580
1000
1500
800
5000
0
0
100
-2000
-1500
0
48
1260
1815
184.140
190.720
202.986
200.995
177.654
175.622
169.857
18.846
13
14
15
Anmerkungen
Ehrungen, Altersjubiläen
Ehrung von Sportlern
Beiträge an sonst. Verbände und Vereine
Zuschüsse Feuerwehr
Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine
Zuschüsse f. d. Gestaltung v. Altenfeiern
Zuschuss Forstbetriebsgemeinschaft
Förderung des Sports
Familienförderung
Pädag. Sachkosten Jugendarbeit - offene Jugendarbeit
Zuschuss Führerschein KL 2 - Brandschutz Zuschuss St. Angela DN - Kostenbeteiligung Gymnasien Zuführung zum Versorgungsrücklagefond (Besoldung)
Zuführung zum Versorgungsrücklagefond (Versorgungsbezüge)
Aufwandsentschädigung Feuerwehr (Brandmeister u.a.)
Der Seniorenanteil in 2010 und 2011 ist konkret ermittelt worden
Die Ehrung von Sportlern erfolgt bereits nur alle 2
Jahre
Es wird zur Zeit geprüft welche Mitgliedschaften kündbar sind
Die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr ist unbezahlbar und muss aufrecht erhalten werden
Mit den Zuschüssen werden alle 7 Bürgerhäuser von den Vereinen unterhalten, renoviert und erneuert.
Der Seniorenanteil wächst stetig
Die Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft entlastet den gemeindlichen Personalaufwand
Mit den Zuschüssen werden 10 Sportheime von den Vereinen unterhalten, renoviert und erneuert.
Außerdem sind die Nebenflächen der Sportplätze von den Vereinen zu pflegen
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden Anreize zur Ansiedlung für notwendig erachtet
Der Kreis gewährt hierzu einen Zuschuss von 50%
Die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr ist unbezahlbar und muss aufrecht erhalten werden
Es kann nicht erwartet werden dass die Kameraden auch noch persönliche Mittel einbringen
Mögliche Defizite werden von allen Kommunen solidarisch getragen
Vor dem Hintergrund der wachsenden Versorgungslasten sind Rücklagen geboten
Vor dem Hintergrund der wachsenden Versorgungslasten sind Rücklagen geboten
Die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtler ist mehr als gerechtfertigt
Zuschüsse für KT armer Träger
5317000
185.000
238.663,71
220.000
230.000
235000
Zuschuss zum KITA Pool
5312000
68.000
70.000
70.000
Diese Zuschüsse werden extra ausgewiesen, da sie unseres Erachtens nicht zum Bereich der freiwilligen Leistungen gehören.
Siehe hierzu auch gesonderter Bericht im Haushaltssicherungskonzept. Den Ausgaben stehen auch jährliche Mieteinnahmen von 109.000 € entgegen
240000
70.000
245000
70.000
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Die Freiwilligen Leistungen werden im Rahmen der Genehmigung des HSK gem. Leitfaden
eingefroren. Ausgehend von einem Ist-Aufkommen in 2009 von 190.720 € (Planansatz
184.140 €) wäre dies der Deckel für die Folgejahre. Zwischenzeitlich hat der Rat der
Gemeinde Vettweiß das ursprünglich bis Mitte 2010 befristete Förderprogramm für
bauwillige, kinderreiche Familien bis Ende 2011 verlängert. Dies bedeutet, dass dadurch die
Freiwilligen Leistungen auf 202.986 € in 2010 und 200.995 € in 2011 ansteigen. Allerdings
sinken die freiwilligen Ausgaben voraussichtlich auf 177.654 € (2012), 175.622 € (2013) und
169.857 € (2014).
Im Durchschnitt 2010-2014 sind dies 185.422 €. Es wird davon ausgegangen, dass somit die
Deckelung von 180.720 € eingehalten wird.
Der prozentuale Anteil am Ergebnishaushalt der Freiwilligen Leistungen, und damit
der frei zu entscheidenden Ansätze, liegt bei 1,22 %
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Viele Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, weisen hohe
Verbindlichkeiten auf. Dies ist in der Gemeinde Vettweiß nicht der Fall. Die
Gesamtverschuldung der Gemeinde liegt weit unter dem Mittelwert und wird im GPA Bericht
auch positiv hervorgehoben. Diese Tatsache macht nachhaltig deutlich, dass die Gemeinde
Vettweiß aus eigener Kraft heraus nicht überlebensfähig ist. Wir haben seit jeher vernünftig
gewirtschaftet und schon immer strengste Maßstäbe angelegt. Dies zeigt der
Verschuldungsgrad nachhaltig. Mit der Einführung des NKF wird die schon immer
vorhandene Situation einer am „Tropf des Landes“ hängenden Gemeinde nochmals deutlich
gemacht. Mittlerweile tropft es vom Land aber nicht mehr und gleichzeitig werden wir wie
Zitronen ausgepresst, um die vom Bund beschlossenen und auf die Kommunen verlagerten
sozialen Lasten zu tragen.
Erträge
Die Steuern sind aufgrund der Vorgaben zur Haushaltssicherung bei den Hebesätzen
mindestens auf Landesdurchschnitt anzusetzen. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die
Anhebung der Sätze auswirkt.
Durchnittliche Gewerbesteuersätze lt. LDS:
Land
Reg. Bezirk
Kreisweit
Fikt GFG
404
407
413
403
Gewerbesteuer:
Ansatz
Hebesatz
2010
2011
900.000 € 891.000 €
390
390
2012
2013
940.000 € 1.014.990 €
390
390
2014
1.106.000 €
390
Erhöhung Hebesatz auf
Steuer neu
390
404
900.000 € 922.985 €
404
404
973.744 € 1.051.426 €
404
1.145.703 €
Mehreinnahmen
0€
31.985 €
33.744 €
36.436 €
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
39.703 €
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Durchnittliche :
Grundsteuer A sätze lt. LDS
Land
Reg. Bezirk
Kreisweit
Fikt GFG
220
239
236
192
Grundsteuer A
Ansatz
Hebesatz
2010
135.000 €
210
2011
135.700 €
210
2012
136.400 €
210
2013
137.000 €
210
2014
138.000 €
210
Erhöhung Hebesatz
auf
Steuer neu
210
135.000 €
220
142.162 €
220
142.895 €
220
143.524 €
220
144.571 €
0
6.462 €
6.495 €
6.524 €
6.571 €
Mehreinnahmen
Die Grundsteuer B liegt bereits auf dem Landesdurchschnitt von 381 % und ist nicht
anzupassen.
Sonstige Erträge, insbesondere bei den kostenrechnenden Einrichtungen werden durch
spezielle Entgelte gedeckt. Die Gebührenhaushalte werden ausgeglichen kalkuliert.
Allerdings wird politisch zu diskutieren sein, ob die kalkulatorischen Kosten angehoben
werden müssen.
Konjunkturpaket und Einsparpotentiale
Die Gemeinde Vettweiß hat die Möglichkeiten, die sich aus dem Konjunkturpaket ergaben
genutzt, um im energetischen Bereich bei Rathaus, Schulen, Kindergärten,
Feuerwehrhäusern und allen sonstigen Liegenschaften durch energiesparende Maßnahmen
für die Zukunft Einsparungen im laufenden Aufwand zu generieren. Dieses Einsparpotential
ist auch bereits in der Finanzplanung eingearbeitet.
Das Schulzentrum in Vettweiß wird derzeit mit rund 2, 4 Millionen saniert und wird aufgrund
dieser Maßnahme in Zukunft erhebliche Einsparungen im energetischen Bereich
verzeichnen.
Die Reinigungsleistungen in den Schulgebäuden sollen alsbald neu
ausgeschrieben werden.
Auch hier wird ein Einsparpotential erwartet, welches im
Finanzplan schon Berücksichtigung findet.
Grundstücksmanagement
Die Gemeinde hat in der Vergangenheit durch geschicktes Grundstücksmanagement eine
gewisse Wertschöpfung vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinde
erwirtschaften können. Diese Mittel haben unter anderem mit dazu beizutragen, dass man
den Kopf noch über Wasser halten konnte. Die Erschließung von Baugebieten erfolgt nach
einem Grundsatzbeschluss des Rates nur dann, wenn die Gemeinde über die Gründstücke
Verfügungsgewalt ausüben kann. In der Regel werden die Planungs- und
Erschließungsmaßnahmen durch Erschließungsträger ausgeführt, wobei die Gemeinde
neben
einem
Infrastrukturbeitrag
auch
einen
Ansatz
für
zentrale
Entwässerungseinrichtungen dabei geltend macht.
Wenn gemeindeeigene Grundstücke Wert steigernd veräußert werden können, wirkt sich
dieses natürlich auf die Ertragslage positiv aus, wie z.B. in 2011 durch die veranschlagten
Erträge für Grundstücke in Höhe von 152.455 €.
K:\Fachbereich II\SC\20\HAUSHALT\2010\HSK\Haushaltssicherungskonzept 2010ergänzt um Tabellen 07.09.2010.DOC
Verschuldung:
Die Verschuldung der Gemeinde Vettweiß weist unter der Berücksichtigung der in 2009
(aber erst in 2010 umgesetzten) geplanten Kreditaufnahme i. H. v. 2.814.865 € folgende
Entwicklung auf, wobei für die Jahre 2010 – 2014 keine Kreditaufnahme geplant ist.
Entw icklung der Schulden
16.000.000,00
14.000.000,00
12.000.000,00
10.000.000,00
8.000.000,00
6.000.000,00
4.000.000,00
2.000.000,00
20
13
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
20
01
19
99
19
97
19
95
19
93
19
91
-
Entwicklung der Liquidität:
Zum Jahresabschluss 2009 war der Stand der Kassenkredite bei 700.000 €. Dieser wird sich
jedoch im Planungszeitraum bis 2014 auf bis zu 8,5 Mio. erhöhen, falls die Defizite in der
Finanzplanung für den konsumtiven Bereich wie prognostiziert eintreffen.
Fazit:
Abschließend ist festzuhalten, dass ein HSK nur aufzustellen ist, weil die Umlageverbände
ihre Kostensteigerungen an die Gemeinden weitergeben.
Das Haushaltssicherungskonzept ist im Planungszeitraum nicht ausgeglichen, so dass es
nicht genehmigungsfähig ist.
Bei allen Anstrengungen der Verwaltung und des Rates der Gemeinde Vettweiß wird erst
eine Verbesserung eintreten, wenn der vertikale und horizontale Finanzausgleich
entscheidend verbessert wird.