Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.01.2011
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-13/2011
Vorlage
für den
Gemeinderat am 03.02.2011
- öffentlich -
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "DI-1" zwischen der "Kölnstraße" und
der Straße "Am Hallenacker" in der Ortschaft Disternich
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der
Behörden und der Öffentlichkeit
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2010 die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Disternich „DI-1“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit endete am
12.12.2010. Kein Bürger und 1 Träger öffentlicher Belange hat sich fristgerecht zu
der Planung geäußert. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Im beschleunigten Verfahren wurde die Bezirksregierung Köln und die
Kreisverwaltung Düren am Verfahren beteiligt. Die Bezirksregierung legte keine
Stellungnahme vor. Lediglich die Kreisverwaltung Düren hat Anregungen und
Bedenken vorgetragen, die gewertet wurden. Da man den Forderungen des Kreises
weitgehend Folge leisten wird, ist eine erneute Beteiligung nicht erforderlich.
Nach Ende der Beteiligungsfrist hat sich ein betroffener Eigentümer aus Disternich
zur Neuaufstellung geäußert und beantragt, die vorgesehene Stichstraße zu
entfernen. Diesem Wunsch wurde, wie aus der beigefügten Planunterlage ersichtlich,
entsprochen, da hier nach wie vor die Möglichkeit der privaten Erschließung gegeben
ist. Weitere Einzelheiten sind mit dem Investor über einen privatrechtlichen Vertrag
zu regeln.
Der Investor möchte mit den Baumaßnahmen im Frühjahr beginnen. Aus diesem
Grund sollte das Thema direkt im Gemeinderat gewertet und beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
A.Die Wertung der Stellungnahme erfolgt gem. dem beigefügten Wertungsvorschlag:
B. Der Bebauungsplan Disternich „DI-1“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dem
Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine