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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "DI-1" zwischen der "Kölnstraße" und der Straße "Am Hallenacker" in der Ortschaft Disternich hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes "DI-1" zwischen der "Kölnstraße" und der Straße "Am Hallenacker" in der Ortschaft Disternich
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.01.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-13/2011 Vorlage für den Gemeinderat am 03.02.2011 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "DI-1" zwischen der "Kölnstraße" und der Straße "Am Hallenacker" in der Ortschaft Disternich hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2010 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Disternich „DI-1“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit endete am 12.12.2010. Kein Bürger und 1 Träger öffentlicher Belange hat sich fristgerecht zu der Planung geäußert. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Im beschleunigten Verfahren wurde die Bezirksregierung Köln und die Kreisverwaltung Düren am Verfahren beteiligt. Die Bezirksregierung legte keine Stellungnahme vor. Lediglich die Kreisverwaltung Düren hat Anregungen und Bedenken vorgetragen, die gewertet wurden. Da man den Forderungen des Kreises weitgehend Folge leisten wird, ist eine erneute Beteiligung nicht erforderlich. Nach Ende der Beteiligungsfrist hat sich ein betroffener Eigentümer aus Disternich zur Neuaufstellung geäußert und beantragt, die vorgesehene Stichstraße zu entfernen. Diesem Wunsch wurde, wie aus der beigefügten Planunterlage ersichtlich, entsprochen, da hier nach wie vor die Möglichkeit der privaten Erschließung gegeben ist. Weitere Einzelheiten sind mit dem Investor über einen privatrechtlichen Vertrag zu regeln. Der Investor möchte mit den Baumaßnahmen im Frühjahr beginnen. Aus diesem Grund sollte das Thema direkt im Gemeinderat gewertet und beschlossen werden. Beschlussvorschlag: A.Die Wertung der Stellungnahme erfolgt gem. dem beigefügten Wertungsvorschlag: B. Der Bebauungsplan Disternich „DI-1“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt Auswirkungen auf den Haushalt: keine