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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-13/2011)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß: Bebauungsplan „Di-1“ Ortschaft Disternich, Am Hallenacker / Kölnstraße, gem. § 13 a BauGB Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens der Behörden entsprechend § 13, Abs. 2, Nr. 3 BauGB Lfd. Nr. 01 Behörde Kurzinhalt der Stellungnahme Kreis Düren, Kreisentwicklung und 09.12.2010 -straßen Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Straßenverkehrsamt Kämmerei Kreisentwicklung und –straßen Bauordnung und Wohnungswesen Wasser, Abfall und Umwelt Landschaftspflege und Naturschutz Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag - - Die Straßenbreite wird gegenüber der bisherigen Vorhabensplanung noch auf 5,5 m heraufgesetzt und die Bebauungsplanzeichnung entsprechend abgeändert. Den erschließungstechnischen Anregungen ist durch eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche zu begegnen. Erschließung Der gewählte Querschnitt der Erschließungsstraße ist mit 4,5 m erheblich zu gering gewählt. Selbst bei einem Ausbau der Erschließungsstraße in Form einer Mischverkehrsfläche (entsprechend dem Zeichen 325 der StVO) ist ein Mindestquerschnitt von 5 m unbedingt erforderlich. Unabhängig von den außerhalb des öffentlichen Durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche Verkehrsraums geplanten Stellplätzen ist es nach lassen sich auch diese erschließungstechnischen den entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Aspekte lösen. Vorschriften erforderlich, dass eine Mindestzahl von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum angeboten wird. Bei einer Breite der Verkehrsfläche von 4,5 m ist die Einrichtung von Stellplätzen grundsätzlich nicht möglich. Zudem wäre in der gesamten Erschließungsstraße das Halten nach § 12 Abs. 1 StVO unzulässig. Daher wird zumindest eine punktuelle Aufweitung der Verkehrsfläche für erforderlich gehalten. 1 Die Bebauungsplanzeichnung ist noch entsprechend abzuändern. Lfd. Nr. 01 Behörde Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Zudem sollte eine klare Aussage im B-Plan getrof- Der Ausbau wird im Mischprinzip erfolgen. Die Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und fen werden, ob die Straße als Mischverkehrsfläche genaue spätere Ausführung bleibt allerdings oder als „Tempo-30-Zone“ ausgebaut werden soll. Angelegenheit der sich noch anschließenden -straßen Tiefbauplanung bzw. des Erschließungsvertrages. Weiterhin erscheinen die gewählten Ein- und Abbiegeradien der Erschließungsstraße zu gering. Es wird um Prüfung und ggf. Änderung der Planung gebeten, so dass die Zufahrten auch zumindest für ein dreiachsiges Müllfahrzeug / Feuerwehrfahrzeug gewährleistet wird. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Ausbaustandard ist anhand der Tiefbauplanung im Erschließungsvertrag zu regeln. Im Zuge der obigen Verkehrsflächenverbreiterung Die Zufahrtmöglichkeiten in die werden auch die Zufahrtmöglichkeiten durch neue Erschließungsstraße sind Vergrößerung von je einer Eckausrundung an noch nachzubessern. beiden Enden nachgebessert. Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung: Sofern im östlichen Bereich des Plangebietes eine Dies ist dann Angelegenheit des jeweiligen Bauge- Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Niederschlagswasserbeseitigung über eine Ver- nehmigungsverfahrens, nicht des B-Plans. sickerung angestrebt wird, ist im Rahmen von Bauanträgen die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes mittels eines Bodengutachtens nachzuweisen. Immissionsschutz (Luft, Staub) Es bestehen keine Bedenken. Durch die Ausweisung als „Dorfgebiet“ MD ist im Bereich des Ortsteils Disternich weiterhin ein Geruchsimmissionswert IW von 0,15 zulässig, wobei im Einzelfall für Dorfgebiete auch noch IW-Werte bis 0,2 zu tolerieren sind, so dass auch weiterhin eine dorftypische Tierhaltung grundsätzlich möglich ist. - - Bodenschutz Es bestehen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen. - - Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen. - - 2 Lfd. Nr. 01 Behörde Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Fortsetzung Landschaftspflege und Naturschutz Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Auch im Verfahren nach § 13a BauGB sind die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs.6 Nr. 7a BauGB zu ermitteln und bei der Planaufstellung zu berücksichtigen, d.h. in die Abwägung mit einzubeziehen. Eine Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist allerdings nicht erforderlich. Darüber hinaus sind die artenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten (siehe hierzu W-Artenschutz vom 13.04.2010). Aufgestellt: 20.01.2011 Beschlussvorschlag Auf die angesprochenen Belange wurde in der Der Stellungnahme der VerwalBebauungsplanbegründung in Kapitel 1.6 einge- tung wird zugestimmt. Kein weigangen und auch eine Abwägung vorgenommen. tergehender Beschluss. Wie wohl hier eigentlich rechtlich nicht vorgeschrieben, wurde doch etwas an Eingrünung vorgesehen, alleine schon aus gestalterischen Gründen (und als Rest-Ausgleich). Die überplanten Flächen liegen inmitten der Ortschaft, ohne Kontakt zum Außenbereich. Sie waren zuvor schon durch Altbebauung, Zuwegungen, Nebenanlagen, Gartennutzung und Pferdehaltung in Anspruch genommen. Auf dieser weitestgehend ausgeräumten Bebauungsplanfläche sind keine artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte mehr zu erkennen / erwarten. Ein weitergehender Beschluss erübrigt sich. B-Pläne/TÖB-BP Di-1 Disternich Am Hallenacker-Kölnstraße 3