Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
03.02.2011
Erstellt
26.01.11, 08:31
Aktualisiert
03.02.11, 20:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß: Bebauungsplan „Di-1“
Ortschaft Disternich, Am Hallenacker / Kölnstraße, gem. § 13 a BauGB
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens der Behörden entsprechend § 13, Abs. 2, Nr. 3 BauGB
Lfd.
Nr.
01
Behörde
Kurzinhalt der Stellungnahme
Kreis Düren, Kreisentwicklung und 09.12.2010
-straßen
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende
Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Straßenverkehrsamt
Kämmerei
Kreisentwicklung und –straßen
Bauordnung und Wohnungswesen
Wasser, Abfall und Umwelt
Landschaftspflege und Naturschutz
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Straßenbreite wird gegenüber der bisherigen
Vorhabensplanung noch auf 5,5 m heraufgesetzt
und die Bebauungsplanzeichnung entsprechend
abgeändert.
Den erschließungstechnischen
Anregungen ist durch eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche zu begegnen.
Erschließung
Der gewählte Querschnitt der Erschließungsstraße
ist mit 4,5 m erheblich zu gering gewählt. Selbst bei
einem Ausbau der Erschließungsstraße in Form
einer Mischverkehrsfläche (entsprechend dem
Zeichen 325 der StVO) ist ein Mindestquerschnitt
von 5 m unbedingt erforderlich.
Unabhängig von den außerhalb des öffentlichen Durch die Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche
Verkehrsraums geplanten Stellplätzen ist es nach lassen sich auch diese erschließungstechnischen
den entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Aspekte lösen.
Vorschriften erforderlich, dass eine Mindestzahl von
Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum angeboten wird. Bei einer Breite der Verkehrsfläche von
4,5 m ist die Einrichtung von Stellplätzen grundsätzlich nicht möglich. Zudem wäre in der gesamten
Erschließungsstraße das Halten nach § 12 Abs. 1
StVO unzulässig. Daher wird zumindest eine
punktuelle Aufweitung der Verkehrsfläche für erforderlich gehalten.
1
Die Bebauungsplanzeichnung ist
noch entsprechend abzuändern.
Lfd.
Nr.
01
Behörde
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Zudem sollte eine klare Aussage im B-Plan getrof- Der Ausbau wird im Mischprinzip erfolgen. Die
Fortsetzung
Kreis Düren, Kreisentwicklung und fen werden, ob die Straße als Mischverkehrsfläche genaue spätere Ausführung bleibt allerdings
oder als „Tempo-30-Zone“ ausgebaut werden soll.
Angelegenheit der sich noch anschließenden
-straßen
Tiefbauplanung bzw. des Erschließungsvertrages.
Weiterhin erscheinen die gewählten Ein- und Abbiegeradien der Erschließungsstraße zu gering. Es
wird um Prüfung und ggf. Änderung der Planung
gebeten, so dass die Zufahrten auch zumindest für
ein dreiachsiges Müllfahrzeug / Feuerwehrfahrzeug
gewährleistet wird.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Ausbaustandard ist anhand der Tiefbauplanung im Erschließungsvertrag zu regeln.
Im Zuge der obigen Verkehrsflächenverbreiterung Die Zufahrtmöglichkeiten in die
werden auch die Zufahrtmöglichkeiten durch neue Erschließungsstraße sind
Vergrößerung von je einer Eckausrundung an noch nachzubessern.
beiden Enden nachgebessert.
Wasserwirtschaft
Niederschlagswasserbeseitigung:
Sofern im östlichen Bereich des Plangebietes eine Dies ist dann Angelegenheit des jeweiligen Bauge- Kein weitergehender Beschluss
erforderlich.
Niederschlagswasserbeseitigung über eine Ver- nehmigungsverfahrens, nicht des B-Plans.
sickerung angestrebt wird, ist im Rahmen von Bauanträgen die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes mittels eines Bodengutachtens nachzuweisen.
Immissionsschutz (Luft, Staub)
Es bestehen keine Bedenken. Durch die Ausweisung als „Dorfgebiet“ MD ist im Bereich des Ortsteils Disternich weiterhin ein Geruchsimmissionswert IW von 0,15 zulässig, wobei im Einzelfall für
Dorfgebiete auch noch IW-Werte bis 0,2 zu tolerieren sind, so dass auch weiterhin eine dorftypische
Tierhaltung grundsätzlich möglich ist.
-
-
Bodenschutz
Es bestehen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen.
-
-
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht werden keine
Belange vorgetragen.
-
-
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Lfd.
Nr.
01
Behörde
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Fortsetzung
Landschaftspflege und Naturschutz
Kreis Düren, Kreisentwicklung und
-straßen
Auch im Verfahren nach § 13a BauGB sind die
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs.6 Nr. 7a BauGB zu ermitteln
und bei der Planaufstellung zu berücksichtigen, d.h.
in die Abwägung mit einzubeziehen. Eine
Kompensation gemäß der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung ist allerdings nicht erforderlich.
Darüber hinaus sind die artenschutzrechtlichen
Aspekte zu beachten (siehe hierzu W-Artenschutz
vom 13.04.2010).
Aufgestellt: 20.01.2011
Beschlussvorschlag
Auf die angesprochenen Belange wurde in der Der Stellungnahme der VerwalBebauungsplanbegründung in Kapitel 1.6 einge- tung wird zugestimmt. Kein weigangen und auch eine Abwägung vorgenommen. tergehender Beschluss.
Wie wohl hier eigentlich rechtlich nicht vorgeschrieben, wurde doch etwas an Eingrünung vorgesehen,
alleine schon aus gestalterischen Gründen (und als
Rest-Ausgleich).
Die überplanten Flächen liegen inmitten der Ortschaft, ohne Kontakt zum Außenbereich. Sie waren
zuvor schon durch Altbebauung, Zuwegungen,
Nebenanlagen, Gartennutzung und Pferdehaltung
in Anspruch genommen. Auf dieser weitestgehend
ausgeräumten Bebauungsplanfläche sind keine
artenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte mehr
zu erkennen / erwarten. Ein weitergehender
Beschluss erübrigt sich.
B-Pläne/TÖB-BP Di-1 Disternich Am Hallenacker-Kölnstraße
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