Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,7 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
19.12.13, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2013
TOP
Betreff
5.3
Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2014 durch die Neufassung der
"Hebesatz-Satzung"
Vorlage: 67/2013
Beschluss:
1.
2.
Mit Wirkung ab 01.01.2014 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 299 v.H., der
Hebesatz für die Grundsteuer B auf 449 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf
449 v.H. festgesetzt.
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
26 Stimmen dafür, 4 dagegen, 4 Enthaltungen