Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
133/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
- 61 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße in Wesseling-Berzdorf
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
14.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 133/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
14.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße An den Benden - einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in
Wesseling-Berzdorf
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Anbaustraße
An den Benden – einschließlich der nördlich abzweigenden Stichstraße - in Wesseling-Berzdorf infolge der
nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 teilweise
zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Auf der südlichen Straßenseite der Straße An den Benden (Hauptzug) konnte auf einer Länge von ca. 100
m (im Bereich der hinteren Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hauptstraße 12, 14, 18 und 22 bis 26) das
benötigte Straßenland nicht erworben werden. In diesem Teilstück wurde die Straße An den Benden in ihrer
Breite um 0,60 m bis 3,0 m reduziert ausgebaut.
Ein reduzierter Ausbau erfolgte gleichfalls im westlich gelegenen Einmündungsbereich in die Hauptstraße.
Auch hier konnte Straßenland nicht erworben werden.
Die von dem oben bezeichneten Bebauungsplan abweichend hergestellte Straße An den Benden, die somit
hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht
beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße An den Benden liegt im Bereich des seit 1966 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 24;
dieser sieht für den Hauptzug der Straße eine Ausbaubreite von 7 m und darüber hinaus einen großzügigen
Einmündungsbereich in die Hauptstraße (westlich gelegene Einmündung) vor. Ein plangemäßer Ausbau
scheiterte an der Bereitschaft einiger Eigentümer der südlich gelegenen Grundstücke zur Abtretung des
hierfür benötigten Straßenlandes. Zurückgreifend auf das Ergebnis einer am 29.09.2005 durchgeführten
Bürgerinformationsveranstaltung hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz deshalb in
seiner Sitzung vom 15.03.2006 (Vorl.-Nr. 47/2006) den reduzierten Ausbau der Straße An den Benden
beschlossen.
Die auf einer Länge von ca. 100 m vorgenommene Querschnittsreduzierung um 0,60 m bis 3,00 m
beeinträchtigt nicht die Nutzung der betroffenen Grundstücke; eine derartige bebauungsplanunterschreitende Herstellung der Straße An den Benden ist gemäß § 125 Abs. 3 BauGB unwesentlich und
berührt nicht die Ziele bzw. die Grundzüge der verbindlichen Bauleitplanung.
In dem als Anlage beigefügten Ausbauplan sind die planabweichend nicht ausgebauten Straßenflächen „rotkariert“ dargestellt.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine