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Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain" hier:Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
15.08.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

hier:Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

hier:Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

hier:Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain"

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 148/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Saint Gobain" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 09.07.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 148/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 09.07.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet „Saint Gobain“ hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Beschlussentwurf: Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird gebilligt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 16.08.2006 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saint Gobain“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 107 „Saint Gobain“ beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 30.08.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst eine Fläche von etwa 14 ha. Das Plangebiet liegt in ca. 500 m Entfernung zur Innenstadt und dem Stadtbahnhaltepunkt Wesseling. Der Kronenweg stellt die östliche Begrenzung des Plangebiets dar. Im Süden wird es durch die Jahnstraße bzw. die südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung an der Birkenstraße, im Westen durch die Straße Am Walde und die westliche Grenze des Betriebsgeländes der Firma Saint Gobain und im Norden durch die Bahnstrecke der Stadtbahnlinie Köln - Bonn begrenzt. Der Plangeltungsbereich wurde in Abweichung zur Plankarte des Aufstellungsbeschlusses im nördlichen Bereich geringfügig erweitert, da in diesem als Fläche für Bahnanlagen dargestellten Bereich eine Gashochdruckleitung mit zugeordnetem Schutzstreifen verläuft. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird durch den bestehenden Betrieb Saint Gobain (Schleifmittelproduktion und Verarbeitung, Verwaltung) genutzt, der sich zwischen der Bahnlinie und der Birkenstraße erstreckt und über den Kronenweg erschlossen ist. Südlich der Birkenstraße befinden sich Wohngebäude. Der Planbereich und angrenzende Flächen unterliegen derzeit einer dynamischen Entwicklung. Im Rahmen des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Innenstadt Wesseling“ 2001 sind Bebauungsund Nutzungskonzepte für verschiedene Flächen in der Innenstadt erarbeitet worden, die schrittweise weiter qualifiziert und entwickelt werden. Ziel ist die Aufwertung und teilweise Neuordnung des Innenstadtbereichs und der an den Bahnhof Wesseling bzw. beiderseits der Stadtbahnlinie Köln-Bonn angrenzenden Flächen, zu denen auch das Plangebiet gehört. Auf Grund der innenstadtnahen Lage mit der unmittelbaren Nachbarschaft von bestehenden Wohnnutzungen zum Betriebsstandort Saint Gobain und der städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Stadt Wesseling sind den Aspekten des Immissionsschutzes und der Nutzungsverträglichkeit von Industrie/ Gewerbe/ Wohnen besondere Bedeutung beizumessen. Diese Problematik gewinnt insbesondere an Bedeutung, da die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den bestehenden Betrieb und seine Entwicklungswünsche nicht mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans übereinstimmen. Zur Sicherung des bestehenden Betriebs – unter Berücksichtigung der Belange benachbarter Wohnnutzungen einerseits und der Entwicklungsperspektiven des Betriebs andererseits – sind somit eine Neuaufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig geworden. Das Plangebiet ist im seit 1976 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling überwiegend als „Gewerbliche Bauflächen GE/ GI“ dargestellt. Im Randbereich zur Birkenstraße sind Darstellungen als Grünflächen / Landschaftsschutzgebiet enthalten. Südlich bzw. süd-westlich der Birkenstraße stellt der FNP „gemischte Baufläche“ und anschließend hieran „Wohnbaufläche“ dar. Die damalige Zielsetzung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 72 - Sicherung und Entwicklung industrieller und gewerblicher Bauflächen zugunsten insbesondere des produzierenden Gewerbes - hat sich im Laufe der Jahre durch den Verbleib und die Entwicklung des Betriebes Saint Gobain grundsätzlich bestätigt. Allerdings weichen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 72 zur Gliederung der Industrie- und Gewerbegebiete nach dem Störgrad der zulässigen Betriebe und Anlagen vom Bestand und den Entwicklungswünschen des Betriebs ab. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines Mischgebiets (MI) südlich der Birkenstraße, wie im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt, nicht eingetreten. Der Bereich ist inzwischen vollständig mit Wohngebäuden bebaut. Die Zielsetzung zur Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben wird zukünftig zugunsten der tatsächlichen Entwicklung und zum Schutz der bestehenden Wohnbebauung vor weiteren Störungen aufgegeben. Das in der vorherigen Fassung des Landschaftsplans 8 dargestellte „Landschaftsschutzgebiet“ entlang der Birkenstraße (Hangkante) war Grundlage der rechtswirksamen Darstellung des Flächennutzungsplans. Durch den Wegfall der Darstellung im Landschaftsplan ist somit diese verbindliche Grundlage für den Flächennutzungsplan nicht mehr vorhanden und erfordert eine Änderung der Darstellung. Dennoch sollen die tatsächlich in diesem Planbereich vorhandenen Grünstrukturen planungsrechtlich gesichert werden. Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans stimmen nicht mehr mit den tatsächlichen Nutzungen und den aktuellen Zielen der Stadt Wesseling überein. 2. Lösung Grundsätzlich gilt, dass das Vorhaben mit den übergeordneten Planungen in Einklang zu bringen ist. Die durch die Anpassung des geltenden Planungsrechts an die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten notwendigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans stehen nicht im Einklang mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling vom 25.01.1977. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das erforderliche Verfahren zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes kann gemäß § 8 (3) BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt (sog. Parallelverfahren). Diese Verfahrensweise soll im vorliegenden Planverfahren angewandt werden. Mit dem derzeitigen Planungsstand soll der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen: Plangeltungsbereich 50. Änderung Flächennutzungsplan „Saint Gobain“ - Vorentwurf Begründung zur 50. Flächennutzungsplanänderung „Saint Gobain“- Vorentwurf