Daten
Kommune
Bedburg
Größe
52 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
28.02.12, 18:02
Aktualisiert
28.02.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Az.:
Datum: 28. Februar 2012
Spendenverwendung im Haushaltsjahr 2011
Antragsteller
Sachverhalt
Frau Ellenbürger, Sachgebiet frühe Hilfen
Fam. x, wohnhaft in Bedburg, 5 Kinder
Mit dem 5-jährigen Sohn der Familie wurde die U 9 Untersuchung
(Vorsorgeuntersuchung) versäumt. Aus diesem Grund wurde die
Familie von Unterzeichnerin angeschrieben und gebeten, diesen
Termin nachzuholen.
Versäumte U-Untersuchungen können bis zu einem gewissen Zeitraum auf Kosten der Krankenkasse nachgeholt werden. Wird diese
Frist versäumt, sind die Kosten selber zu tragen. Weder der jungen
Mutter, noch einer Mitarbeiterin des Jugendamtes ist es trotz intensiver Bemühungen gelungen, in diesem Karenz-Zeitraum einen Termin
zu erhalten. Auch die Nachfrage bei anderen Kinderärzten war erfolglos, da diese Nachfrist in die Sommerferien fiel.
Die Familie kann den für die Einschulung sehr wichtigen UUntersuchungs-Termin für 50,- € nachholen, was seitens des Jugendamtes befürwortet wird.
Familie x ist sehr bemüht, ihre 5 Kinder gut zu versorgen. Der junge
Familienvater geht einer geregelten Arbeit nach; Leistungen der Arge
erhält die Familie nicht. Trotzdem sind 50,-€ ein Betrag, der empfindlich in die Haushaltskasse eingreift, so dass befürchtet werden musste, dass die Untersuchung nicht nachgeholt wird.
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
Antragsteller
Sachverhalt
Keine Kostenzusage und keine U9 Untersuchung Die Kosten können
nicht aus Mitteln der Jugendhilfe getragen werden.
50,00 €
27.09.2011
Die Zustimmung erfolgte durch Herrn K.
Herr Zentis
Aufgrund einer § 8 a-Meldung (Schutzauftrag/ Kindeswohlgefährdung) wurde die Familie durch Mitarbeiter des Jugendamtes aufgesucht und geprüft, welche Hilfemöglichkeiten konkret und aktuell der
Familie aus der vorgefundenen Situation weiterhelfen können.
Hierbei wurde u. a. festgestellt, dass Kindersachen aufgrund des Defekts einer Waschmaschine nicht gewaschen werden konnten; eine
Reparatur aufgrund des Alters der Waschmaschine nicht mehr wirtschaftlich. Die alleinerziehende Mutter befindet sich in einer Ausbildung und erhält eine geringe Ausbildungsvergütung; Rücklagen waren nicht vorhanden; zur kurzfristigen Entzerrung der Situation wurde
sich dafür ausgesprochen, der Familie eine Waschmaschine aus
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Seite - 2 - zum Aktenvermerk vom 28.02.2012
dem Spendenerlös zu gewähren.
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
Antragsteller
Sachverhalt
Die Kosten für eine Waschmaschine können nicht aus Mitteln der
Jugendhilfe getragen werden.
350,00 €
27.05.2011
Die Zustimmung erfolgte durch Herrn K.
Frau Ahlvers, ASD
Bei x, liegen schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten vor. Die Uniklinik erstellt eine Diagnose hinsichtlich der Ursachen und den entsprechenden Interventionsmöglichkeiten.
Im Schulgespräch mit der Klassenlehrerin am 07.06.2011 wurde die
Teilnahme von x an einer Klassenfahrt und an einem Praktikum besprochen. Die Schule hat entschieden, dass x nur daran teilnehmen
könne, wenn er eine Einzelfallhilfe für diesen Zeitraum erhält, da sie
sonst weder x speziellen Bedürfnissen noch der Aufsichtspflicht gerecht werden könne. (Erläuterungen zu persönlichen Bedürfnisse /
Gefahrenanalyse).
Da die Schule keinen Zivildienstleistenden zur Verfügung hatte, der
diese Aufgabe evt. übernehmen konnte, wurde angefragt, ob das
Jugendamt der Stadt Bedburg für eine solche Einzelfallhilfe aufkomme, um x die Teilnahme an dem Praktikum zu ermöglichen.
Nach Rücksprache mit Herrn Zentis wurde entschieden, dass die
Kosten, 60 Euro für die Unterbringung, 120 Euro Entlohnung für die
Begleitung durch das JA aus dem Spendentopf übernommen werden, da ein eindeutiger pädagogischer Bedarf vorhanden ist.
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
Die Teilnahme des Kindes an der Klassenfahrt kann nicht stattfinden.
Die Kosten können vor Diagnosestellung nicht aus Mitteln der Jugendhilfe getragen werden.
180,00 €
27.06. – 01.07.2011
Die Zustimmung erfolgte durch Herrn K.
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Seite - 3 - zum Aktenvermerk vom 28.02.2012
Antragsteller
Sachverhalt
Frau Ellenbürger, Sachgebiet frühe Hilfen
X ist die Tochter einer Asylbewerberin und eines Deutschen. Die
Mutter wurde zusammen mit dem Kind der Stadt Bedburg zugewiesen. Da aus sozialhilferechtlicher Sicht (nach dem AsylbLG) eine
Krankenversorgung nur für akute Erkrankungen ein Leistungsanspruch besteht, ist eine Versorgung durch eine Hebamme nicht vorgesehen.
Mittels Kostenübernahme kann die Versorgung des Kindes, wie ansonsten über die Krankenkasse üblich, durch den Besuch einer Hebamme langfristig verbessert werden.
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
Verzicht auf Nachsorge durch eine Hebamme. Die Kosten können
nicht aus Mitteln der Jugendhilfe oder dem Sozialamt getragen werden.
171,21 €
24.03.2011
Die Zustimmung erfolgte durch Herrn K.
Thema
Spende
Hebamme
Waschmaschine
Begleitung Klassenfahrt
U-Untersuchung
Datum
24.03.2011
27.05.2011
27.06.2011
27.09.2011
Kosten
4.127,49 €
-171,21 €
-350,00 €
-180,00 €
-50,00 €
3.376,28 €
Brunken
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