Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-63/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.03.2012
Betreff:
Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung
für die Nutzung des Freibades Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg zieht die Entscheidung über den Antrag des Herrn Karlfred
Ludwig gem. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg i. V. mit der Gemeindeordnung
NRW an sich. Weiterhin lehnt der Rat der Stadt Bedburg den Antrag ab.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 2012 unter dem (öffentlichen)
Tagesordnungspunkt „Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades
Bedburg“ mehrheitlich eine neue Gebührensatzung beschlossen.
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die seinerzeitige Sitzungsvorlage
verwiesen, Drucksache WP8-27/2012.
Mit Schreiben vom 10.03.2012 – als Anlage beigefügt - beantragt Herr Karlfred Ludwig aus
Bedburg die
„Rücknahme der aktuellen Gebührenerhöhung, bzw. Senkung der neuen Gebührenordnung auf
altes Niveau und Wiedereinführung der ermäßigten Eintrittskarten (z. B. Familienkarten,
Zehnerkarten Jugendliche, etc.)“
1. Zuständigkeit:
Gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 der GO hat jeder das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den
Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“
Gem. § 24 Abs 2 GO regelt die näheren Einzelheiten die Hauptsatzung.
Die Hauptsatzung der Stadt Bedburg bestimmt in § 6 Abs. 4 den Haupt- und Finanzausschuss als
zuständiges Gremium für Eingaben nach § 24 GO.
Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung i. V. mit § 41 Abs. 1 und 3 der GO hat der Rat der Stadt
Bedburg jedoch das Recht, „die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer
Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen.“
Die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung ist auf den 19. Juni 2012 terminiert. Dieses
Datum wäre sicherlich zu spät, um über den Antrag noch wirksam für die Freibadsaison 2012 zu
entscheiden.
Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und – wie im vorherigen Satz dargelegt - aus rein logischen
Überlegungen schlägt die Verwaltung daher vor, dass der Rat die Entscheidung über den Antrag
des Herrn Ludwig an sich zieht, da dies die formalrechtliche Voraussetzung ist, sich mit diesem
Antrag von Seiten des Rates zu befassen.
2. Entscheidung in der Sache:
Der Antrag selbst beinhaltet keinerlei neue Erkenntnisse in der Sache. Er zeigt keine tatsächlichen
Alternativen auf, sondern stellt lediglich darauf ab, dass alles so bleiben soll, wie es bisher war.
Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, den Antrag abzulehnen.
Auch die dort angesprochene Frage der „Gerechtigkeit“ ist ein subjektiver Begriff, unter dem wohl
jeder etwas anderes versteht, wohl auch abhängig von der Frage, inwieweit man selbst von einer
Entscheidung betroffen ist.
Hierzu ein Zitat, welches dem Frankfurter Bankier und Mäzen Friedrich von Metzler zugeschrieben
wird:
„Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, und wenn jemand absolute Gerechtigkeit anstrebt, wird es
furchtbar ungerecht.“
Beschlussvorlage WP8-63/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Unabhängig vom Antrag hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeitet, welche den
Beschluss einer Gebührensatzung in teilweiser Anlehnung an die bisherige Gebührenstruktur
vorsieht. Siehe hierzu den entsprechenden Tagesordnungspunk der heutigen Sitzung, Drucksache
„WP8-27/2012 1. Ergänzung“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
gesehen:
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-63/2012
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