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Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
21.03.12, 18:03
Aktualisiert
21.03.12, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-63/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.03.2012 Betreff: Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) "Anregungen und Beschwerden" betreffs der Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg zieht die Entscheidung über den Antrag des Herrn Karlfred Ludwig gem. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg i. V. mit der Gemeindeordnung NRW an sich. Weiterhin lehnt der Rat der Stadt Bedburg den Antrag ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 2012 unter dem (öffentlichen) Tagesordnungspunkt „Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg“ mehrheitlich eine neue Gebührensatzung beschlossen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die seinerzeitige Sitzungsvorlage verwiesen, Drucksache WP8-27/2012. Mit Schreiben vom 10.03.2012 – als Anlage beigefügt - beantragt Herr Karlfred Ludwig aus Bedburg die „Rücknahme der aktuellen Gebührenerhöhung, bzw. Senkung der neuen Gebührenordnung auf altes Niveau und Wiedereinführung der ermäßigten Eintrittskarten (z. B. Familienkarten, Zehnerkarten Jugendliche, etc.)“ 1. Zuständigkeit: Gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 der GO hat jeder das Recht, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“ Gem. § 24 Abs 2 GO regelt die näheren Einzelheiten die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung der Stadt Bedburg bestimmt in § 6 Abs. 4 den Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für Eingaben nach § 24 GO. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung i. V. mit § 41 Abs. 1 und 3 der GO hat der Rat der Stadt Bedburg jedoch das Recht, „die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen.“ Die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung ist auf den 19. Juni 2012 terminiert. Dieses Datum wäre sicherlich zu spät, um über den Antrag noch wirksam für die Freibadsaison 2012 zu entscheiden. Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und – wie im vorherigen Satz dargelegt - aus rein logischen Überlegungen schlägt die Verwaltung daher vor, dass der Rat die Entscheidung über den Antrag des Herrn Ludwig an sich zieht, da dies die formalrechtliche Voraussetzung ist, sich mit diesem Antrag von Seiten des Rates zu befassen. 2. Entscheidung in der Sache: Der Antrag selbst beinhaltet keinerlei neue Erkenntnisse in der Sache. Er zeigt keine tatsächlichen Alternativen auf, sondern stellt lediglich darauf ab, dass alles so bleiben soll, wie es bisher war. Die Verwaltung spricht sich daher dafür aus, den Antrag abzulehnen. Auch die dort angesprochene Frage der „Gerechtigkeit“ ist ein subjektiver Begriff, unter dem wohl jeder etwas anderes versteht, wohl auch abhängig von der Frage, inwieweit man selbst von einer Entscheidung betroffen ist. Hierzu ein Zitat, welches dem Frankfurter Bankier und Mäzen Friedrich von Metzler zugeschrieben wird: „Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht, und wenn jemand absolute Gerechtigkeit anstrebt, wird es furchtbar ungerecht.“ Beschlussvorlage WP8-63/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Unabhängig vom Antrag hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeitet, welche den Beschluss einer Gebührensatzung in teilweiser Anlehnung an die bisherige Gebührenstruktur vorsieht. Siehe hierzu den entsprechenden Tagesordnungspunk der heutigen Sitzung, Drucksache „WP8-27/2012 1. Ergänzung“ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: gesehen: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-63/2012 Seite 3