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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-31/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.02.2012 Betreff: Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, intensiv zu prüfen, inwieweit Flächen auf städtischen Gebäuden gewinnbringend für die Installation von Photovoltaikanlagen nutzbar sind (sowohl durch Eigennutzung als auch über Verpachtung an Fremdbetreiber) und diese Ergebnisse bei der nächstmöglichen Ratssitzung oder Bauausschusssitzung zwecks Beratung über die weitere Vorgehensweise vorzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 05.02.2012, bei der Verwaltung eingegangen am 06.02.2012 und als Anlage 1 beigefügt, beantragt die FWG eine Überprüfung der Verwendbarkeit städt. Gebäude für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. In der Kürze der Zeit (Eingang des Antrages: 06.02.2012; Eingang beim zuständigen Fachbereich: 07.02.2012, Zustellungstermin der Unterlagen: 08.02.2012) ist Verwaltungsseitig leider keine umfassende Darstellung der Thematik unter Beibringung belastbarer Zahlen in Euro und Cent möglich, jedoch ein grober Überblick über die Thematik. Zu diesem Zweck ist als Anlage 2 eine Übersicht der von Verwaltungsseite unter Vorbehalt als geeignet eingestuften Dachflächen der städtischen Gebäude mit der dazugehörigen Dachfläche beigefügt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Größe der Dachfläche nicht identisch ist mit der Größe einer potentiell installierbaren Photovoltaikanlage, sondern jeweils netto etwas kleiner ausfallen wird. Bei der Übersicht ist zu berücksichtigen, dass die Dächer noch genauer bezüglich Ihres Zustandes und der Statik auf die Eignung für die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft werden müssten, auch aufgrund der Frage, ob gegebenenfalls vor einer Nutzung entsprechende Ertüchtigungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen anfallen. Für den Fall der Aufgabe eines städtischen Gebäudes durch z. B. Abriss oder Veräußerung gilt folgendes: • Die „Drittpacht-Verträge“ über die Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen werden üblicherweise für eine Zeit von 20 Jahren geschlossen. Bei einem Abriss vor Ablauf dieser Zeit wäre dann gegebenenfalls – je nach Vertragsgestaltung – eine vorzeitige Kündigung mit Schadenersatz- bzw. Ausgleichzahlungen an den Investor vorzunehmen. Bei einer Veräußerung vor Ablauf der Zeit wäre zu klären, inwieweit der neue Käufer das Objekt mit dem Verpachtungs-Vertrag an Stelle der Stadt Bedburg übernimmt. Politisch-strategische Festlegungen bezüglich der Frage einer künftigen, langfristigen Nutzung eines Objektes oder dessen Aufgabe wären somit sehr wichtig, damit die Stadt Bedburg im Einzelfall keine finanziellen Nachteile erleidet. Um im Falle einer politischen Entscheidung für die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden in Eigenregie noch im Haushaltsjahr 2012 handlungsfähig zu sein, müssten die hierfür erforderlichen Investitionskosten in den Haushalt 2012 eingestellt werden. Derzeit werden Preise von durchschnittlich etwa 4.000 Euro pro kWp Leistung (entspricht ca. 10 m² Fläche) inklusive Installation und Mehrwertsteuer genannt (Quelle: Homepage der Deutschen Energie-Agentur GmbH, Stand 03.02.2012, Link: http://www.thema-energie.de/energieerzeugen/erneuerbare-energien/solarstrom/wirtschaftliche-aspekte/kosten-und-einnahmen-einerpv-anlage.html). Aufgrund der Kürze der Zeit handelt es sich bei dieser Angabe nur um eine grobe Richtschnur. Grundsätzlich gelten die Vergütungssätze, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gelten, für einen Zeitraum von 20 Jahren. So erhält die Stadt Bedburg für die Photovoltaikanlage, welche auf dem Dach der Turnhalle Kirdorf 2009 installiert und in Betrieb genommen wurde (diese Maßnahme wurde übrigens mit Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert), eine Einspeisevergütung von 43,01 Ct./kWh. Dies erbrachte 2010 einen Ertrag für den Haushalt i. H. von 8.291,09 € und in 2011 einen Ertrag i. H. von 9.794,13 €. Da hier aufgrund der Finanzierung Beschlussvorlage WP8-31/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 mit Mitteln des Konjunkturpaketes II von der Stadt Bedburg für die Investition kein Kapitaldienst anfällt, rentiert sich die Anlage auf dem konkreten Objekt in jedem Fall. Die aktuell gültigen Einspeisevergütungen sind der offiziellen Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 04. November 2011 – als Anlage 3 beigefügt – zu entnehmen. Eine etwas übersichtlichere Darstellung ist als Anlage 4 beigefügt. Auf Grund der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 09. Januar 2012 – hier als Anlage 5 beigefügt – geht die Verwaltung von einer sinkenden Einspeisevergütung ab Juli 2012 aus. Aktuell liegt bereits eine Voranfrage bei der Verwaltung von einer Projektentwicklungsfirma vor, welche Interesse über die Anmietung von Dachflächen städtischer Gebäude bekundet hat. Aus Gründen des Wettbewerbsrechts wird an dieser Stelle nicht der Name der Firma genannt. Konkrete Ergebnisse liegen hier noch nicht vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Speziell demographiebezogene Aspekte sind hier aus Verwaltungssicht nicht gegeben. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Der konkrete Vorlage selbst löst noch keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen aus; dies könnte jedoch der fall sein, soweit im Zuge der Überprüfung der städt. Dächer Statiker oder andere Externe eingeschaltet werden. Jedoch besteht hier gegebenenfalls auch die Chance, nachhaltig Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 08. Februar 2012 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-31/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-31/2012 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4