Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
08.02.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-31/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.02.2012
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.02.2012 auf Prüfung der
Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von
Photovoltaik-Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, intensiv zu prüfen, inwieweit
Flächen auf städtischen Gebäuden gewinnbringend für die Installation von
Photovoltaikanlagen nutzbar sind (sowohl durch Eigennutzung als auch über Verpachtung
an Fremdbetreiber) und diese Ergebnisse bei der nächstmöglichen Ratssitzung oder
Bauausschusssitzung zwecks Beratung über die weitere Vorgehensweise vorzustellen.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 05.02.2012, bei der Verwaltung eingegangen am 06.02.2012 und als Anlage 1
beigefügt, beantragt die FWG eine Überprüfung der Verwendbarkeit städt. Gebäude für die
Installation von Photovoltaik-Anlagen.
In der Kürze der Zeit (Eingang des Antrages: 06.02.2012; Eingang beim zuständigen Fachbereich:
07.02.2012, Zustellungstermin der Unterlagen: 08.02.2012) ist Verwaltungsseitig leider keine
umfassende Darstellung der Thematik unter Beibringung belastbarer Zahlen in Euro und Cent
möglich, jedoch ein grober Überblick über die Thematik.
Zu diesem Zweck ist als Anlage 2 eine Übersicht der von Verwaltungsseite unter Vorbehalt als
geeignet eingestuften Dachflächen der städtischen Gebäude mit der dazugehörigen Dachfläche
beigefügt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Größe der Dachfläche nicht identisch ist mit der
Größe einer potentiell installierbaren Photovoltaikanlage, sondern jeweils netto etwas kleiner
ausfallen wird.
Bei der Übersicht ist zu berücksichtigen, dass die Dächer noch genauer bezüglich Ihres Zustandes
und der Statik auf die Eignung für die Installation von Photovoltaikanlagen geprüft werden
müssten, auch aufgrund der Frage, ob gegebenenfalls vor einer Nutzung entsprechende
Ertüchtigungs- bzw. Instandhaltungsaufwendungen anfallen.
Für den Fall der Aufgabe eines städtischen Gebäudes durch z. B. Abriss oder Veräußerung gilt
folgendes:
•
Die „Drittpacht-Verträge“ über die Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen
werden üblicherweise für eine Zeit von 20 Jahren geschlossen. Bei einem Abriss vor Ablauf
dieser Zeit wäre dann gegebenenfalls – je nach Vertragsgestaltung – eine vorzeitige
Kündigung mit Schadenersatz- bzw. Ausgleichzahlungen an den Investor vorzunehmen.
Bei einer Veräußerung vor Ablauf der Zeit wäre zu klären, inwieweit der neue Käufer das
Objekt mit dem Verpachtungs-Vertrag an Stelle der Stadt Bedburg übernimmt.
Politisch-strategische Festlegungen bezüglich der Frage einer künftigen, langfristigen
Nutzung eines Objektes oder dessen Aufgabe wären somit sehr wichtig, damit die Stadt
Bedburg im Einzelfall keine finanziellen Nachteile erleidet.
Um im Falle einer politischen Entscheidung für die Installation von Photovoltaikanlagen auf
städtischen Gebäuden in Eigenregie noch im Haushaltsjahr 2012 handlungsfähig zu sein,
müssten die hierfür erforderlichen Investitionskosten in den Haushalt 2012 eingestellt
werden.
Derzeit werden Preise von durchschnittlich etwa 4.000 Euro pro kWp Leistung (entspricht ca. 10
m² Fläche) inklusive Installation und Mehrwertsteuer genannt (Quelle: Homepage der Deutschen
Energie-Agentur GmbH, Stand 03.02.2012, Link: http://www.thema-energie.de/energieerzeugen/erneuerbare-energien/solarstrom/wirtschaftliche-aspekte/kosten-und-einnahmen-einerpv-anlage.html). Aufgrund der Kürze der Zeit handelt es sich bei dieser Angabe nur um eine grobe
Richtschnur.
Grundsätzlich gelten die Vergütungssätze, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage
gelten, für einen Zeitraum von 20 Jahren. So erhält die Stadt Bedburg für die Photovoltaikanlage,
welche auf dem Dach der Turnhalle Kirdorf 2009 installiert und in Betrieb genommen wurde (diese
Maßnahme wurde übrigens mit Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert), eine
Einspeisevergütung von 43,01 Ct./kWh. Dies erbrachte 2010 einen Ertrag für den Haushalt i. H.
von 8.291,09 € und in 2011 einen Ertrag i. H. von 9.794,13 €. Da hier aufgrund der Finanzierung
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mit Mitteln des Konjunkturpaketes II von der Stadt Bedburg für die Investition kein Kapitaldienst
anfällt, rentiert sich die Anlage auf dem konkreten Objekt in jedem Fall.
Die aktuell gültigen Einspeisevergütungen sind der offiziellen Mitteilung der Bundesnetzagentur
vom 04. November 2011 – als Anlage 3 beigefügt – zu entnehmen.
Eine etwas übersichtlichere Darstellung ist als Anlage 4 beigefügt.
Auf Grund der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 09. Januar 2012 – hier als Anlage 5
beigefügt – geht die Verwaltung von einer sinkenden Einspeisevergütung ab Juli 2012 aus.
Aktuell liegt bereits eine Voranfrage bei der Verwaltung von einer Projektentwicklungsfirma vor,
welche Interesse über die Anmietung von Dachflächen städtischer Gebäude bekundet hat. Aus
Gründen des Wettbewerbsrechts wird an dieser Stelle nicht der Name der Firma genannt.
Konkrete Ergebnisse liegen hier noch nicht vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Speziell demographiebezogene Aspekte sind hier aus Verwaltungssicht nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X mit textlicher Erläuterung:
Der konkrete Vorlage selbst löst noch keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen aus;
dies könnte jedoch der fall sein, soweit im Zuge der Überprüfung der städt. Dächer Statiker
oder andere Externe eingeschaltet werden. Jedoch besteht hier gegebenenfalls auch die
Chance, nachhaltig Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 08. Februar 2012
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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