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Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Sportzentrums Bedburg-West hier: Beschlussfassung über die mögliche Variante)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
07.03.12, 18:01
Aktualisiert
07.03.12, 18:01
Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Sportzentrums Bedburg-West
hier: Beschlussfassung über die mögliche Variante) Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Sportzentrums Bedburg-West
hier: Beschlussfassung über die mögliche Variante) Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Sportzentrums Bedburg-West
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hier: Beschlussfassung über die mögliche Variante)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-8/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 13.03.2012 Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Sportzentrums Bedburg-West hier: Beschlussfassung über die mögliche Variante Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes nach der Variante A: Umwandlung des Tennenplatzes am Sportzentrum West in einen Kunstrasenplatz mit Schaffung eines Kleinspielfeldes in Kunstrasen auf dem vorhandenen Bolzplatz. alternativ Variante B: Umwandlung des Rasenplatzes am Sportzentrum West mit Schaffung einer Kunststofflaufbahn. alternativ Variante C: Umsetzung der Variante A. Sofern die Haushaltsmittel ausreichen, die zusätzliche Schaffung einer Kunststofflaufbahn am Rasenplatz des Sportzentrums West; durchzuführen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2012 den Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Beim Produkt „08.424.105 Unterhaltung der Sportplätze“ wurden Mittel in Höhe von EURO 950.000 für die Schaffung eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum West eingestellt. Wie der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen ist, verfügt das Sportzentrum West über einen Rasenplatz mit einer Laufbahn in Asche und einen Tennenplatz. Gegenüber dem Tennenplatz ist ein Bolzplatz vorhanden. Bisher ist keine Entscheidung darüber getroffen worden, in welcher Form die Schaffung eines Kunstrasenplatzes durchgeführt werden soll. Hierfür bieten sich folgende Varianten an: Variante A): Umwandlung des Tennenplatzes mit gleichzeitiger Schaffung eines Kleinspielfeldes auf dem vorhandenen Bolzplatz. Variante B): Umwandlung des Rasenplatzes mit gleichzeitiger Schaffung einer Kunststofflaufbahn. Event. Variante C): Die Maßnahme der Variante A) mit Schaffung einer Kunststofflaufbahn am Rasenplatz des Sportzentrums West. Das Sportzentrum West wird überwiegend vom Bedburger Ballspielverein, der Turnvereinigung Bedburg und den weiterführenden Schulen genutzt. Im Vorfeld wurden die Nutzer gebeten, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abzugeben. Das Anschreiben an die Schulen ist als Anlage 2 beigefügt. Hierbei wurde die Variante C) noch nicht erwähnt. Hierzu näheres unter der Stellungnahme zu C) Die Rückmeldungen der Nutzer sind als Anlagen 3 bis 7 beigefügt. Die Schulen haben sich zusammengefasst, wie folgt geäußert: Variante A Hauptschule Gymnasium Realschule Beschlussvorlage WP8-8/2012 Variante B X X X Speerwurf Kein Bedarf Bedarf Kein Bedarf Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Verwaltungsseitig wird zu den einzelnen Maßnahmen wie folgt Stellung genommen: Variante A: Erstellung eines Kunstrasenplatzes sowie eines (Kunstrasen-)Kleinspielfeldes: Bei dieser Variante würde der aktuell vorhandene Tennen-Platz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt. Zusätzlich würde ein (Kunstrasen-)Kleinspielfeld an der Stelle des bisherigen Rasen-Bolzplatzes errichtet. • Voraussichtliche Kosten der Variante A: Nach bisherigen groben Kostenermittlungen würden hier Primär-Investitions-Kosten in Höhe von rd. EURO 816.000 entstehen. Hinzu kämen Kosten für Arbeiten an Geländepfosten und Einbauteilen, Anpassungsarbeiten an Deckeln und sonstigen Einbauteilen, die der Höhe nach aktuell noch nicht genau beziffert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistung ausschreibungspflichtig ist, und demgemäß eine Abweichung des tatsächlichen Preises, sowohl nach unten als auch nach oben, naturgemäß möglich ist. • Vorteil der Variante A: Der Hauptvorteil dieser Variante liegt in einer Maximierung der Nutzungsmöglichkeiten / Kapazitäten für den Fußball- bzw. Rasensport. Durch die Anlage des hier ebenfalls vorgesehenen Kleinspielfeldes würde auch die Möglichkeit der Nachwuchs- Akquirierung bzw. des JugendTrainings im Bereich des Fußball-Sports erheblich wachsen. Der vorhandene Naturrasen-Platz würde erhalten bleiben. Weiter ist der Tennenplatz sanierungsbedürftig. So ist z. T. eine stark reduzierte Ableitung des abfallenden Oberflächenwassers, die zu einem Wasserstau bei recht einfachen Regenereignissen führt, zu beobachten. Soweit dies auf die Verstopfung wesentlicher Teile des Drainage- und Entwässerungssystems zurückzuführen sein sollte, wäre schlimmstenfalls sogar ein komplett neuer Aufbau dieses Systems erforderlich. Unabhängig hiervon geht man von der Notwendigkeit der Überarbeitung von Tennen-Plätzen im Turnus von rund sieben Jahren aus. Die letzte Erneuerung des Tennenplatzes fand vor 12 Jahren statt und hat rund 40.000,00 DM gekostet. Eine aktuelle Preisanfrage bei einem Sportplatzbauer hat ergeben, dass heute eine Erneuerung ca. 40.000,00 € kosten würde. Muss in diesem Zusammenhang die Drainage erneuert werden, muss mit weiteren Kosten in Höhe von rund 40.000,00 € bis 60.000,00 € gerechnet werden. Die Erstellung des Kunstrasenplatzes an Stelle des bestehenden Tennen-Platzes würde diese möglichen Probleme lösen. Sowohl die Hauptschule als auch das Silverberg-Gymnasium sprechen sich für die Variante A aus. Beschlussvorlage WP8-8/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage • Seite: 4 Nachteil der Variante A: Die Variante A setzt den Schwerpunkt deutlich auf die Förderung des Rasensports, speziell des Fußballsports. Variante B: Erstellung eines Kunstrasenplatzes sowie einer Kunststofflaufbahn: Bei dieser Variante würde der aktuell vorhandene Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Weiterhin würde eine Tartan- bzw. Kunststoff-Kampfbahn an Stelle der bisherigen Kampfbahn mit Aschebelag errichtet. Die Kunststofflaufbahn wird erforderlich, weil ansonsten mit einer starken Verschmutzung des Kunstrasenplatzes gerechnet werden muss. Hierdurch kann die notwendige Wasserdurchlässigkeit des Kunstrasenbelages negativ beeinträchtigt werden. • Voraussichtliche Kosten der Variante B: Nach bisherigen groben Kostenermittlungen würden hier Primär-Investitions-Kosten in Höhe von rd. EURO 962.600 entstehen. Hinzu kämen Kosten für Arbeiten an Geländepfosten und Einbauteilen, Anpassungsarbeiten an Deckeln uns sonstigen Einbauteilen, die der Höhe nach aktuell noch nicht genau beziffert werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistung ausschreibungspflichtig ist, und demgemäß eine Abweichung des tatsächlichen Preises, sowohl nach unten als auch nach oben, naturgemäß möglich ist. • Vorteil der Variante B: Der Hauptvorteil dieser Variante liegt in einer erheblichen Verbesserung der Möglichkeiten des Sports im Bereich der Leichtathletik. Dementsprechend spricht sich Herr Gerko Siemer, erster Vorsitzender des TV Bedburg, für die Errichtung einer Tartanbahn aus (siehe Anlage 2). Die Realschule Bedburg hat sich ebenfalls für diese Variante ausgesprochen. • Nachteil der Variante B: Die Leichtathletik-Disziplin „Speerwurf“ wird künftig nicht mehr möglich sein, da durch die Schaffung einer Kunstrasen-Fläche keine geeignete Landefläche für Speere zur Verfügung steht. Die Nutzugsdauer der Spielfläche wird zwar deutlich erhöht, mindert jedoch nicht die Flächenproblematik, die beim BBV aufgrund der zahlreich gemeldeten Mannschaften vorhanden ist. Event. Variante C: Variante A mit zusätzlicher Kunststofflaufbahn: Wie bereits bei den Varianten A und B erwähnt, handelt es sich bei den ermittelten Kosten um einen Kostenrahmen (Grundlagenermittlung), der entsprechend der DIN 276 und des § 15 HOAI eine tolerierbare Kostenüberschreitung von 40 v. H. zulässt. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. allgemeine Wirtschaftslage, Auftragslage u. ä. ist jedoch auch nicht auszuschließen, dass der ermittelte Kostenrahmen unterschritten wird. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Ausschreibung der Straßenbeleuchtungseinrichtungen der Stadt Bedburg erwähnt. Die nach der Ausschreibung eingegangenen Angebote haben den seinerzeit ermittelten Kostenrahmen um ca. 30 v. H. unterschritten. Bei einer Realisierung der Variante A mit zusätzlicher Kunststofflaufbahn am Rasenplatz wurden die Kosten im Rahmen der Grundlagenermittlung auf 1.020.000,00 € (Variante A) = 816.000,00 €; Kunststofflaufbahn = 204.000,00 €) ermittelt. Dieser Betrag überschreitet die verfügbaren Mittel, die im Haushalt 2012 bereitgestellt worden sind, um 70.000,00 €. Beschlussvorlage WP8-8/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Da, wie bereits oben erwähnt, es durchaus denkbar ist, dass der Kostenrahmen unterschritten wird, bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit, die Variante A mit zusätzlicher Kunststofflaufbahn zu realisieren. Zur Vorgehensweise könnte im ersten Schritt die Maßnahmen der Variante A ausgeschrieben werden. Sollte das Ausschreibungsergebnis positiver ausfallen als erwartet, könnte in einem zweiten Schritt die Kunststofflaufbahn ausgeschrieben werden. Da die eventuelle Variante C erst nach der Kostenermittlung in Betracht gezogen wurde, fehlt diese Variante bei den Anschreiben an die Schulen. • Vorteil der Variante C: • Das Sportzentrum West würde eine erhebliche Aufwertung erfahren. Entwicklungen, die dem demographischen Wandel geschuldet sind, könnten hierdurch zumindest begegnet werden (siehe unten). • Nachteil der Variante C: Es kann nicht garantiert werden, dass eine Kunststofflaufbahn realisiert werden kann. Hier müssen die Ausschreibungsergebnisse abgewartet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der demographische Wandel hat Auswirkungen auf alle Beteiligten, egal ob Fußballverein, Schulen oder andere Sportvereine. Wie den Anlagen 8 bis 10 zu entnehmen ist, ist die Anzahl der Neugeborenen vom Jahr 1990 = 267 Personen auf 197 in 2010 zurückgegangen. Auch der noch aktuelle Schulentwicklungsplan aus dem Jahre 2005 prognostiziert einen weiteren Rückgang der Schülerzahlen bis 2015. Zum heutigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass ein nennenswerter Anstieg der Geburtenzahlen zukünftig nicht erfolgen wird. Auch aus der Wanderungsstatistik der Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen (Anlage 12) kann nicht hergeleitet werden, dass auf Grund von Zuzügen mit einem erheblichen mehr an Geburten zu rechnen ist. Im Bereich des Fußballsports kann nicht ausgeschlossen werden, dass „kleinere“ Vereine mangels Nachwuchs immer größere Probleme bekommen werden, den Spielbetrieb durchzuführen. Im Stadtgebiet Bedburg hat es bisher eine Fusion zweier Fußballvereine gegeben. Aufgrund der seinerzeit erkannten Probleme haben sich die Vereine SC Kaster und Borussia Königshoven vor Jahren zusammengeschlossen. Dass diese Entscheidung der richtige Weg war, belegt die Tatsache, dass dort heute 3 Senioren-, 14 Jugendund 2 Alte Herrenmannschaften ihren Spielbetrieb durchführen. Wie der beigefügten Aufstellung (Anlage 11) zu entnehmen ist, haben zwei Vereine nur noch jeweils eine Seniorenmannschaft gemeldet. Drei weitere Vereine haben neben einer Seniorenmannschaft noch zwei bzw. 3 Junioren-/Juniorinnenmannschaften im Spielbetrieb Unter Berücksichtigung dieser Tatsache kann nicht ausgeschlossen werden bzw. ist zu erwarten, dass mittelfristig zwei bis drei Standorte verbleiben, an denen der Fußballsport angeboten wird. Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, diese Standorte, zu denen auch das Sportzentrum West gehört, bereits heute zu stärken. Nicht unberücksichtigt bleiben darf hierbei die Turnvereinigung Bedburg, die mit über 1000 Mitgliedern der größte Sportverein im Stadtgebiet ist. Auch wenn hier der demographische Wandel mit Sicherheit seine Spuren hinterlassen wird, könnte die Schaffung einer Kunststofflaufbahn zu einer nicht unwesentlichen Attraktivitätssteigerung beitragen, die sich auf positiv auf die Mitgliederzahl auswirken könnte. Beschlussvorlage WP8-8/2012 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X mit textlicher Erläuterung: Haushaltsmittel sind beim Produkt „08.424.105 Unterhaltung der Sportplätze“ in Höhe von 950.000,00 € veranschlagt. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 29.02.2012 Gesehen: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-8/2012 Seite 6