Daten
Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
31.01.2012
Erstellt
25.01.12, 18:01
Aktualisiert
03.02.12, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP8-10/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65 /07
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Abstimmungsergebnis:
31.01.2012
Betreff:
Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg
- Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg in den Haushalt
2012 Finanzmittel für den Anbau der zweigruppigen Einrichtung Mosaik als (integrative)
U3-Einrichtung an die Einrichtung Pusteblume in Höhe von 600.000 € einzustellen. Da der
in § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung geforderte Wirtschaftlichkeitsvergleich zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht erbracht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die v. g.
Finanzmittel zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
1) Historie
Die Kindertageseinrichtung `Mosaik´ befindet sich seit 1976 in Bedburg-Lipp, Erkelenzer
Straße/ Schulpfad. Aufgrund der bereits seit längerem bestehenden politischen Überlegung,
das Gebäude `Alte Schule Lipp´ zu veräußern und der seinerzeit rückläufigen Geburtenquote
(siehe Demographiebericht), wurde der im Jahr 2007 geänderte Vertrag auf zunächst fünf Jahre
befristet. Hintergrund der seinerzeitigen Überlegungen war, die Reduzierung der Einrichtung
Mosaik um eine Gruppe; die verbleibende zweite Gruppe sollte in der noch freien Gruppe der
Einrichtung `Sterntaler´ (Burgundische Straße) angesiedelt werden. Bedingt durch die
Novellierung des Kibiz und dem ausgeweiteten Rechtsanspruch sind diese Überlegungen
zwischenzeitlich obsolet.
2) Ausgangslage
Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am
13.12.2011 (WP8-267/2011) hat die Verwaltung zwischenzeitlich weitergehende Gespräche/
Verhandlungen mit der Arbeiterwohlfahrt geführt.
3) aktueller Sachstand
Der zuständige Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - hat Möglichkeiten einer
baulichen Erweiterung um zwei Gruppen- und Schlafräume am vorhandenen Baukörper mit der
Arbeiterwohlfahrt bzw. dem Architekten ausgelotet. Wenngleich ein konkreter Entwurf zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann im Ergebnis mitgeteilt werden, dass eine
Erweiterung unter Berücksichtigung einer vergrößerten Außenfläche, entsprechender
Parkflächen etc. pp. an der Kindertageseinrichtung Pusteblume realisierbar ist; das
Gesamtinvest liegt hierbei nach Aussagen des Architekten der Arbeiterwohlfahrt zwischen rd.
522.000 € (zwei Ü3-Gruppen) und 635.000 € (zwei U3- bzw. integrative Gruppen).
Aufgrund einer gewissen Unruhe in der Elternschaft der Kindergartenkinder `Mosaik´ hat in
Abstimmung zwischen dem Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales - und der
Arbeiterwohlfahrt am 20.12.2011 ein Elterninformationsabend stattgefunden. Hierbei wurden die
Eltern über die politisch angedachte Verlagerung und Anbindung der Einrichtung Mosaik an die
Einrichtung Pusteblume informiert; die Verwaltung wies auf den desolaten baulichen Zustand
der Einrichtung Mosaik (Verschärfung in den hygiene- und brandschutzrechtlichen Vorgaben,
zwingend erforderliche bauliche Erweiterungen seien erforderlich, jedoch am Standort
wirtschaftlich nicht darstellbar ...) und die politischen Überlegungen hin, die Arbeiterwohlfahrt
stellte ihre konzeptionellen Überlegungen zum Anbau einer eigenständigen 2-gruppigen
Einrichtung unter Beibehaltung der derzeitigen Leiterin im Gebäude Pusteblume vor und zeigte
die wesentlich verbesserten Bedingungen auf. Im Ergebnis des Gesprächs kann mitgeteilt
werden, dass - trotz aller Nachteile - einheitlicher Elternwunsch der Verbleib am jetzigen
Standort bzw. der Erhalt des jetzigen Zustandes der Einrichtung war; keine U3-Betreuung,
keine integrative Betreuung, vielmehr kleine Einrichtung mit bilingualer Ausrichtung. Die
Zusammenlegung mit der Einrichtung `Pusteblume´ wurde als zu große Einheit
wahrgenommen; bei der seinerzeitigen Entscheidung für die Einrichtung `Mosaik´ habe man
sich bewusst für einen kleinen Kindergarten mit spezieller pädagogischer Konzeption ohne U3und ohne integrative Betreuung entschieden. Alternativ, so die vertretenen Eltern, sei allenfalls
der Neubau einer entsprechenden 2-gruppigen Einrichtung im Bereich des derzeitigen
Sportplatzes Lipp denkbar. Die ebenfalls bei dem Elternabend anwesenden politischen
Vertreter, Frau Henseler-Imgrund und Herr Dr. Kippels, baten die Eltern, unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme, ihre Vorstellungen zu konkretisieren und diese an
die Verwaltung zu leiten; diese liegen der Verwaltung trotz der aufgezeigten kurzen Zeitschiene,
Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss Ende Januar 2012, bislang noch nicht
vor.
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Sitzungsvorlage
4) Erfordernis aus der Kindergartenbedarfsplanung
Die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2011 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung (WP8-183/2011) weist aktuell nachfolgenden Bedarf aus:
Ist
U3-Plätze
Ü3-Plätze
U3 integrativ
Ü3 integrativ
*78
572
2
13
Soll
102
570
18
24
Delta
-24
+2
-16
-11
* davon sind 49 - bzw. nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme - 39 Plätze lediglich im Rahmen einer befristeten
Betriebserlaubnis als Provisorien genehmigt!
Der v. g. Bedarf wurde auf Basis der Vorgaben aus KiBiz ermittelt und beinhaltet betreffend der
hereinwachsenden Kinder (Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr
vollenden) einen prozentualen `Aufschlag´ von 20 %. Wenngleich der Bedarf, wie zuvor
ausgeführt, lediglich als Planungsgröße gewertet werden kann, ist erkennbar, dass im
Stadtgebiet, bezogen auf eine 100 %-ige Versorgungsquote in den jeweiligen Gruppenformen,
ein Versorgungsdelta besteht. Im Ergebnis ist insofern zumindest der derzeitige Bestand an
Kindertageseinrichtungen bzw. Plätzen weiterhin vorzuhalten; dies gilt auch für die Versorgung
der über dreijährigen Kinder, da sich die Platzzahlen durch die weiteren Qualifizierungen
verringern werden.
Aufgrund des zuvor dargestellten Bedarfs schlägt die Verwaltung vor, die Baumaßnahme
`Verlagerung Mosaik´ als 2-gruppige U3-Einrichtung, davon eine U3-Gruppe als integrative
Gruppe, zu planen. Ob die Baumaßnahme als Anbau an die bestehende Einrichtung
Pusteblume oder aber - entsprechend dem Elternwunsch/ -willen - als Neubau einer
eigenständigen 2-gruppigen Einrichtung im Bereich des Sportplatzes Lipp realisiert wird, bedarf
eines entsprechenden politischen Beschlusses im Rahmen der Haushaltsberatungen;
diesbezüglich weist die Verwaltung jedoch auf folgendes hin:
5) Entscheidungsparameter
- Finanzen
Ausweislich der Kämmerei würde unter Zugrundelegung der Restbuchwerte des `Areals Alte
Schule Lipp´, gerechneter Abbruchkosten und eines kalkulierten Vermarktungserlöses auf
Basis der Alten Schule Kirchtroisdorf ein Ertrag von rd. 75.000,- € erzielt werden. Diesem
steht ein Gesamtinvest zwischen 598.000,- € (Anbau an Pusteblume) und 793.000 €
(eigenständiger Neubau) gegenüber, der im günstigsten Fall mit bis zu 340.000,- € aus
Landes- und Stiftungsmitteln (bis zu 160.000,- € aus der Stiftung Wohlfahrtspflege und
Aktion Mensch bei Schaffung integrativer Plätze) bezuschusst werden könnte. Bezüglich der
finanziellen Auswirkungen verweist die Verwaltung auf die dieser Vorlage beigefügte Anlage
1. Da der Trägervertrag der Einrichtung `Pusteblume´ eine Laufzeit von 50 Jahren ausweist,
ist die Nutzungsdauer für einen möglichen Anbau der Restlaufzeit des aktuellen
Trägervertrages von 33 Jahren angepasst; bei einem Neubau wurde hingegen lediglich eine
Laufzeit von 25 Jahren berücksichtigt. Bezüglich eventueller Drittmittel weist die Verwaltung
auf die bekannten, erheblichen Imponderabilien hin!
- Kindergartenbedarfsplanung
Diesbezüglich verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Ausführungen unter Ziff. 4;
verbunden mit dem zum 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres findet gegenwärtig der
schrittweise Ausbau von U3-Plätzen statt. Ziel ist die Versorgung von 32 % der unter
dreijährigen Kinder bis zum 01.08.2013; für Bedburg bedeutet dies auf Grundlage der
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Sitzungsvorlage
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Kinderzahlen
zum
01.08.2011
einen
Platzbedarf
von
102
Plätzen
in
Kindertageseinrichtungen. Aktuell werden hier 78 Plätze zur Verfügung gestellt, die jedoch
teilweise noch als Provisorium laufen; insgesamt sind somit bis zum 01.08.2013 noch 24 U3Plätze zu schaffen. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, schlägt die
Verwaltung, wie bereits dargestellt, vor, die Baumaßnahme `Mosaik´ als 2-gruppige U3Einrichtung, davon eine U3-Gruppe als integrative Gruppe, zu planen; die Arbeiterwohlfahrt
unterstützt diese Überlegungen.
- Elternwunsch
Dieser wird verwaltungsseitig grundsätzlich respektiert; andererseits darf nicht verkannt
werden, dass die Stadt Bedburg verpflichtet ist, die im Kibiz geforderten Versorgungsquoten
sicherzustellen. Die Eltern haben spätestens ab dem Kindergartenjahr 2013/14 einen
gerichtlichen einklagbaren Rechtsanspruch. Insofern sind Qualifizierungsmaßnahmen der
vorhandenen Einrichtungen zwingend erforderlich; diese können am vorhandenen Standort
der Einrichtung Mosaik nicht realisiert werden bzw. sind dort wirtschaftlich nicht darstellbar.
6) Auswirkungen und Imponderabilien beim U3-Ausbau
Wie bereits mehrfach im Fachausschuss dargestellt, geht mit dem Ausbau an Plätzen für
Kinder unter drei Jahren ein Verlust an Plätzen für Kinder über drei Jahren einher. Neben dem
Verlust an Plätzen im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau führen eine Veränderung des
Schulrechts (Festschreibung des Einschulungsstichtags auf den 30.09.), eine höhere
Inanspruchnahme von Tagesplätzen (Betreuungsumfang von 45 h/W.) und der Ausbau
integrativer Plätze zu einer weiteren Platzreduzierung. Diesen Verlust an Plätzen gilt es zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs der über dreijährigen Kinder zu kompensieren; infolge dessen
bestehen u. a. Überlegungen je eine leerstehende Gruppe in der Einrichtung Sterntaler und St.
Willibrord als `Auffanggruppe´ zu reaktivieren.
Auch weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass von den zur Zeit 78 U3-Plätzen
gegenwärtig lediglich 29 Plätze ausgebaut sind; 49 bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme in
der Einrichtung Pusteblume 39 Plätze werden als Provisorien geführt. Für sämtliche
Qualifizierungsmaßnahmen - hierzu zählen auch die Provisorien - wurden Anträge auf
Investitionskostenförderung bereits vor geraumer Zeit beim Landesjugendamt gestellt; diese
sind bislang noch nicht beschieden. Da die Einrichtungen, welche die U3-Betreuung als
Provisorium anbieten, seitens des Landesjugendamtes lediglich eine befristete
Betriebserlaubnis erhalten haben, ist der Ausbau für die weitere Betreuung und zur Erfüllung
des Rechtsanspruches ab 2013/2014 dringend notwendig. Sollten die Anträge seitens des
Landesjugendamtes negativ beschieden werden und ein Ausbau tatsächlich nicht stattfinden,
könnte der Anspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr nicht erfüllt werden! Da zur Zeit seitens
des Landesjugendamtes keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Finanzierung des U3Ausbaus getätigt werden (können), weist die Verwaltung darauf hin, dass - sofern die Anträge
auf Investitionskostenförderung tatsächlich negativ bzw. nicht in der beantragten Höhe
beschieden werden - der U3-Ausbau zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs durch städtische
Mittel sichergestellt werden muss; die Kosten hierfür belaufen sich bei den bereits beantragten
Maßnahmen auf rd. 1.400.000 €. Rein informativ weist die Verwaltung auf den im Dezember
2011 stattgefundenen sog. `Krippengipfel´ hin; danach soll der aus dem Sonderprogramm 2011
verbleibende Restbetrag in Höhe von rd. 90 Mio. Euro den Jugendämtern in 2012 und 2013 zur
Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich wurde eine `Task Force´ zur Klärung bestehender
finanztechnischer Unsicherheiten und zur Unterstützung der Kommunen und Träger
eingerichtet.
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Ausweislich des im Oktober 2011 im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Kindergartenbedarfsplan bleiben die Kinderzahlen in den folgenden Jahren auf einem stabilen Wert. Aufgrund der künftigen weiteren Ansprüche auf einen Betreuungsplatz (ab Vollendung des ersten Lebensjahres) ist die Schaffung weiterer Plätze im Stadtgebiet unumgänglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
7 mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 23. Januar 2012
------------------------Gömpel
----------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-10/2012
----------------------------Baum
Kämmerer
----------------------------Koerdt
Bürgermeister
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