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Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg - Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
31.01.2012
Erstellt
25.01.12, 18:01
Aktualisiert
03.02.12, 18:01
Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg
- Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg
- Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg
- Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik -) Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg
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- Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik -)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-10/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 /07 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Abstimmungsergebnis: 31.01.2012 Betreff: Kindergartensituation im Stadtgebiet Bedburg - Baumaßnahme der Einrichtung Mosaik Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg in den Haushalt 2012 Finanzmittel für den Anbau der zweigruppigen Einrichtung Mosaik als (integrative) U3-Einrichtung an die Einrichtung Pusteblume in Höhe von 600.000 € einzustellen. Da der in § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung geforderte Wirtschaftlichkeitsvergleich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erbracht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die v. g. Finanzmittel zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: 1) Historie Die Kindertageseinrichtung `Mosaik´ befindet sich seit 1976 in Bedburg-Lipp, Erkelenzer Straße/ Schulpfad. Aufgrund der bereits seit längerem bestehenden politischen Überlegung, das Gebäude `Alte Schule Lipp´ zu veräußern und der seinerzeit rückläufigen Geburtenquote (siehe Demographiebericht), wurde der im Jahr 2007 geänderte Vertrag auf zunächst fünf Jahre befristet. Hintergrund der seinerzeitigen Überlegungen war, die Reduzierung der Einrichtung Mosaik um eine Gruppe; die verbleibende zweite Gruppe sollte in der noch freien Gruppe der Einrichtung `Sterntaler´ (Burgundische Straße) angesiedelt werden. Bedingt durch die Novellierung des Kibiz und dem ausgeweiteten Rechtsanspruch sind diese Überlegungen zwischenzeitlich obsolet. 2) Ausgangslage Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 13.12.2011 (WP8-267/2011) hat die Verwaltung zwischenzeitlich weitergehende Gespräche/ Verhandlungen mit der Arbeiterwohlfahrt geführt. 3) aktueller Sachstand Der zuständige Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr - hat Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung um zwei Gruppen- und Schlafräume am vorhandenen Baukörper mit der Arbeiterwohlfahrt bzw. dem Architekten ausgelotet. Wenngleich ein konkreter Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann im Ergebnis mitgeteilt werden, dass eine Erweiterung unter Berücksichtigung einer vergrößerten Außenfläche, entsprechender Parkflächen etc. pp. an der Kindertageseinrichtung Pusteblume realisierbar ist; das Gesamtinvest liegt hierbei nach Aussagen des Architekten der Arbeiterwohlfahrt zwischen rd. 522.000 € (zwei Ü3-Gruppen) und 635.000 € (zwei U3- bzw. integrative Gruppen). Aufgrund einer gewissen Unruhe in der Elternschaft der Kindergartenkinder `Mosaik´ hat in Abstimmung zwischen dem Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales - und der Arbeiterwohlfahrt am 20.12.2011 ein Elterninformationsabend stattgefunden. Hierbei wurden die Eltern über die politisch angedachte Verlagerung und Anbindung der Einrichtung Mosaik an die Einrichtung Pusteblume informiert; die Verwaltung wies auf den desolaten baulichen Zustand der Einrichtung Mosaik (Verschärfung in den hygiene- und brandschutzrechtlichen Vorgaben, zwingend erforderliche bauliche Erweiterungen seien erforderlich, jedoch am Standort wirtschaftlich nicht darstellbar ...) und die politischen Überlegungen hin, die Arbeiterwohlfahrt stellte ihre konzeptionellen Überlegungen zum Anbau einer eigenständigen 2-gruppigen Einrichtung unter Beibehaltung der derzeitigen Leiterin im Gebäude Pusteblume vor und zeigte die wesentlich verbesserten Bedingungen auf. Im Ergebnis des Gesprächs kann mitgeteilt werden, dass - trotz aller Nachteile - einheitlicher Elternwunsch der Verbleib am jetzigen Standort bzw. der Erhalt des jetzigen Zustandes der Einrichtung war; keine U3-Betreuung, keine integrative Betreuung, vielmehr kleine Einrichtung mit bilingualer Ausrichtung. Die Zusammenlegung mit der Einrichtung `Pusteblume´ wurde als zu große Einheit wahrgenommen; bei der seinerzeitigen Entscheidung für die Einrichtung `Mosaik´ habe man sich bewusst für einen kleinen Kindergarten mit spezieller pädagogischer Konzeption ohne U3und ohne integrative Betreuung entschieden. Alternativ, so die vertretenen Eltern, sei allenfalls der Neubau einer entsprechenden 2-gruppigen Einrichtung im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Lipp denkbar. Die ebenfalls bei dem Elternabend anwesenden politischen Vertreter, Frau Henseler-Imgrund und Herr Dr. Kippels, baten die Eltern, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme, ihre Vorstellungen zu konkretisieren und diese an die Verwaltung zu leiten; diese liegen der Verwaltung trotz der aufgezeigten kurzen Zeitschiene, Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss Ende Januar 2012, bislang noch nicht vor. Beschlussvorlage WP8-10/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 4) Erfordernis aus der Kindergartenbedarfsplanung Die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.10.2011 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung (WP8-183/2011) weist aktuell nachfolgenden Bedarf aus: Ist U3-Plätze Ü3-Plätze U3 integrativ Ü3 integrativ *78 572 2 13 Soll 102 570 18 24 Delta -24 +2 -16 -11 * davon sind 49 - bzw. nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme - 39 Plätze lediglich im Rahmen einer befristeten Betriebserlaubnis als Provisorien genehmigt! Der v. g. Bedarf wurde auf Basis der Vorgaben aus KiBiz ermittelt und beinhaltet betreffend der hereinwachsenden Kinder (Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden) einen prozentualen `Aufschlag´ von 20 %. Wenngleich der Bedarf, wie zuvor ausgeführt, lediglich als Planungsgröße gewertet werden kann, ist erkennbar, dass im Stadtgebiet, bezogen auf eine 100 %-ige Versorgungsquote in den jeweiligen Gruppenformen, ein Versorgungsdelta besteht. Im Ergebnis ist insofern zumindest der derzeitige Bestand an Kindertageseinrichtungen bzw. Plätzen weiterhin vorzuhalten; dies gilt auch für die Versorgung der über dreijährigen Kinder, da sich die Platzzahlen durch die weiteren Qualifizierungen verringern werden. Aufgrund des zuvor dargestellten Bedarfs schlägt die Verwaltung vor, die Baumaßnahme `Verlagerung Mosaik´ als 2-gruppige U3-Einrichtung, davon eine U3-Gruppe als integrative Gruppe, zu planen. Ob die Baumaßnahme als Anbau an die bestehende Einrichtung Pusteblume oder aber - entsprechend dem Elternwunsch/ -willen - als Neubau einer eigenständigen 2-gruppigen Einrichtung im Bereich des Sportplatzes Lipp realisiert wird, bedarf eines entsprechenden politischen Beschlusses im Rahmen der Haushaltsberatungen; diesbezüglich weist die Verwaltung jedoch auf folgendes hin: 5) Entscheidungsparameter - Finanzen Ausweislich der Kämmerei würde unter Zugrundelegung der Restbuchwerte des `Areals Alte Schule Lipp´, gerechneter Abbruchkosten und eines kalkulierten Vermarktungserlöses auf Basis der Alten Schule Kirchtroisdorf ein Ertrag von rd. 75.000,- € erzielt werden. Diesem steht ein Gesamtinvest zwischen 598.000,- € (Anbau an Pusteblume) und 793.000 € (eigenständiger Neubau) gegenüber, der im günstigsten Fall mit bis zu 340.000,- € aus Landes- und Stiftungsmitteln (bis zu 160.000,- € aus der Stiftung Wohlfahrtspflege und Aktion Mensch bei Schaffung integrativer Plätze) bezuschusst werden könnte. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen verweist die Verwaltung auf die dieser Vorlage beigefügte Anlage 1. Da der Trägervertrag der Einrichtung `Pusteblume´ eine Laufzeit von 50 Jahren ausweist, ist die Nutzungsdauer für einen möglichen Anbau der Restlaufzeit des aktuellen Trägervertrages von 33 Jahren angepasst; bei einem Neubau wurde hingegen lediglich eine Laufzeit von 25 Jahren berücksichtigt. Bezüglich eventueller Drittmittel weist die Verwaltung auf die bekannten, erheblichen Imponderabilien hin! - Kindergartenbedarfsplanung Diesbezüglich verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf die Ausführungen unter Ziff. 4; verbunden mit dem zum 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres findet gegenwärtig der schrittweise Ausbau von U3-Plätzen statt. Ziel ist die Versorgung von 32 % der unter dreijährigen Kinder bis zum 01.08.2013; für Bedburg bedeutet dies auf Grundlage der Beschlussvorlage WP8-10/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Kinderzahlen zum 01.08.2011 einen Platzbedarf von 102 Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Aktuell werden hier 78 Plätze zur Verfügung gestellt, die jedoch teilweise noch als Provisorium laufen; insgesamt sind somit bis zum 01.08.2013 noch 24 U3Plätze zu schaffen. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, schlägt die Verwaltung, wie bereits dargestellt, vor, die Baumaßnahme `Mosaik´ als 2-gruppige U3Einrichtung, davon eine U3-Gruppe als integrative Gruppe, zu planen; die Arbeiterwohlfahrt unterstützt diese Überlegungen. - Elternwunsch Dieser wird verwaltungsseitig grundsätzlich respektiert; andererseits darf nicht verkannt werden, dass die Stadt Bedburg verpflichtet ist, die im Kibiz geforderten Versorgungsquoten sicherzustellen. Die Eltern haben spätestens ab dem Kindergartenjahr 2013/14 einen gerichtlichen einklagbaren Rechtsanspruch. Insofern sind Qualifizierungsmaßnahmen der vorhandenen Einrichtungen zwingend erforderlich; diese können am vorhandenen Standort der Einrichtung Mosaik nicht realisiert werden bzw. sind dort wirtschaftlich nicht darstellbar. 6) Auswirkungen und Imponderabilien beim U3-Ausbau Wie bereits mehrfach im Fachausschuss dargestellt, geht mit dem Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein Verlust an Plätzen für Kinder über drei Jahren einher. Neben dem Verlust an Plätzen im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau führen eine Veränderung des Schulrechts (Festschreibung des Einschulungsstichtags auf den 30.09.), eine höhere Inanspruchnahme von Tagesplätzen (Betreuungsumfang von 45 h/W.) und der Ausbau integrativer Plätze zu einer weiteren Platzreduzierung. Diesen Verlust an Plätzen gilt es zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der über dreijährigen Kinder zu kompensieren; infolge dessen bestehen u. a. Überlegungen je eine leerstehende Gruppe in der Einrichtung Sterntaler und St. Willibrord als `Auffanggruppe´ zu reaktivieren. Auch weist die Verwaltung nochmals darauf hin, dass von den zur Zeit 78 U3-Plätzen gegenwärtig lediglich 29 Plätze ausgebaut sind; 49 bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme in der Einrichtung Pusteblume 39 Plätze werden als Provisorien geführt. Für sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen - hierzu zählen auch die Provisorien - wurden Anträge auf Investitionskostenförderung bereits vor geraumer Zeit beim Landesjugendamt gestellt; diese sind bislang noch nicht beschieden. Da die Einrichtungen, welche die U3-Betreuung als Provisorium anbieten, seitens des Landesjugendamtes lediglich eine befristete Betriebserlaubnis erhalten haben, ist der Ausbau für die weitere Betreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab 2013/2014 dringend notwendig. Sollten die Anträge seitens des Landesjugendamtes negativ beschieden werden und ein Ausbau tatsächlich nicht stattfinden, könnte der Anspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr nicht erfüllt werden! Da zur Zeit seitens des Landesjugendamtes keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Finanzierung des U3Ausbaus getätigt werden (können), weist die Verwaltung darauf hin, dass - sofern die Anträge auf Investitionskostenförderung tatsächlich negativ bzw. nicht in der beantragten Höhe beschieden werden - der U3-Ausbau zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs durch städtische Mittel sichergestellt werden muss; die Kosten hierfür belaufen sich bei den bereits beantragten Maßnahmen auf rd. 1.400.000 €. Rein informativ weist die Verwaltung auf den im Dezember 2011 stattgefundenen sog. `Krippengipfel´ hin; danach soll der aus dem Sonderprogramm 2011 verbleibende Restbetrag in Höhe von rd. 90 Mio. Euro den Jugendämtern in 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich wurde eine `Task Force´ zur Klärung bestehender finanztechnischer Unsicherheiten und zur Unterstützung der Kommunen und Träger eingerichtet. Beschlussvorlage WP8-10/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Ausweislich des im Oktober 2011 im Jugendhilfeausschuss vorgestellten Kindergartenbedarfsplan bleiben die Kinderzahlen in den folgenden Jahren auf einem stabilen Wert. Aufgrund der künftigen weiteren Ansprüche auf einen Betreuungsplatz (ab Vollendung des ersten Lebensjahres) ist die Schaffung weiterer Plätze im Stadtgebiet unumgänglich. Finanzielle Auswirkungen: Nein … Ja 7 mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 23. Januar 2012 ------------------------Gömpel ----------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-10/2012 ----------------------------Baum Kämmerer ----------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 5