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Vorlage (Genehmigungsantrag des Herrn Antonius Freiherr von Geyr vom 02.11.2010 zur wesentlichen Änderung der bestehenden Mastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
04.03.11, 08:52
Aktualisiert
31.03.11, 09:43
Vorlage (Genehmigungsantrag des Herrn Antonius Freiherr von Geyr vom 02.11.2010 zur wesentlichen Änderung der bestehenden Mastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.02.2011 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-15/2011 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 15.03.2011 Gemeinderat am 31.03.2011 - öffentlich - Genehmigungsantrag des Herrn Antonius Freiherr von Geyr vom 02.11.2010 zur wesentlichen Änderung der bestehenden Mastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas Begründung: Mit Schreiben vom 15.02.2011 legt die Kreisverwaltung Düren einen Antrag des Herrn Antonius Freiherr von Geyr zur wesentlichen Änderung der bestehenden Mastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas mit der Bitte um Prüfung und Abgabe einer Stellungnahme vor. Die Prüfung der Unterlagen durch die Kreisverwaltung Düren hat ergeben, dass auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 BImSchG auf eine Veröffentlichung des Antrages und der Antragsunterlagen verzichtet werden kann und keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Der Antragsteller hat die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Maßnahme beantragt. Dabei handelt es sich lediglich um das Abschieben der oberen Bodenschicht. Dies muss bis Ende Februar durchgeführt sein, um Komplikationen mit dem Naturschutz aus dem Weg zu gehen. Die Verwaltung teilte der Kreisverwaltung Düren bereits mit, dass seitens der Gemeinde Vettweiß keine Bedenken gegen das Abschieben des Oberbodens gem. Antrag bestehen. Hieraus können keine Ansprüche auf das weitere Verfahren abgeleitet werden. Gegen die Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage für Biogas bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat dem Antrag des Freiherrn von Geyr positiv gegenüberzustehen und das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch zu erteilen. Auswirkungen auf den Haushalt: