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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
24.06.08, 16:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009)

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BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 17.06.2008 TOP Betreff 4. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2009 Vorlage: 28/2008 Beschluss: „Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) Kommunalwahlgesetz NRW zu wählenden Vertreter wird um 4 verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert. Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.“ Beratungsergebnis: 23 Stimmen dafür, 0 dagegen, 14 Enthaltungen