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Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes)

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Sitzungsvorlage Nr.: 10/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 12.01.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 10/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Irene Jacobs 12.01.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umgestaltung des Schulhofgeländes Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept einschließlich Kostenaufstellung für die Umgestaltung des Schulhofgeländes der Wilhelm-Busch-Schule vorzulegen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Wilhelm-Busch-Gemeinschaftshauptschule hat hier mit Schreiben vom 19.12.2006 um Überprüfung gebeten, ob dem Antrag auf Umgestaltung des Schulhofgeländes in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsplaner zugestimmt werden kann (siehe Anlage). 2. Lösung Da an Ganztagsschulen eine Relation zwischen Ausstattungsqualität und Erziehungserfolg besteht, kommt dem Freizeitbereich im Gebäudekomplex der Ganztagsschule eine wesentliche Bedeutung zu. Die Faktoren Architektur, Angebot und Ausstattung spielen demnach in der pädagogischen Gesamtkonzeption eine privilegierte Rolle. Der Freizeitbereich wird zum Integrationselement der Schule, welches erzieherische Anliegen mit den Freizeitbedürfnissen verknüpft. Da die Leitlinie einer Ganztagsschule die Schaffung einer Lebensschule ganzheitlicher Art ist, in der ein kind- und jugendgerechter Lern- Freizeit- und Lebensraum verwirklicht wird, muss sie unterschiedliche Umgebungen und atmosphärische Zonen gestalten und pflegen. Die Schulhofgestaltung muss für den Freizeitbereich berücksichtigen, dass ohne gestalterische Vorgaben pädagogische Intentionen der Förderung und Gewaltprävention nicht realisiert werden können. Freizeit-Funktions-Bereiche betreffen Erholung, Sozialerfahrung, Aktion, Zerstreuung, Individualität, die sowohl in der pädagogischen Arbeit als auch in der Schulhofgestaltung gestreut werden, da ein langweiliges Umfeld Aggression und Gewalt erzeugt. An die Mitwirkung von Sponsoren (siehe Anlage) und die Beteiligung an Wettbewerben ist gedacht. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die gewährten Fördermittel für investive Maßnahmen zur Umwandlung der Wilhelm-Busch-Schule in eine gebundene Ganztagsschule in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro können für die von der Hauptschule vorgeschlagene Schulhofumgestaltung nicht herangezogen werden, da sie für den Erweiterungsbau und die dazugehörige Einrichtung benötigt werden. Die sich aus dem Gesamtkonzept ergebenden Kosten müssen zusätzlich bereitgestellt werden. TUIV 08/1998