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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-260/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
111 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
13.12.11, 11:28

Inhalt der Datei

Anlage zur Sitzungsvorlage Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichen-/Aufbahrungshallen sowie der Kühlkammern Vom Geschäftsbereich 7 – Hochbau – wurden folgende Aufwendungen für die Unterhaltung der Leichen- und Aufbahrungshallen für das Jahr 2012 kalkuliert:  Personalkosten für die Reinigung der Hallen  Sachkosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung o Gebäudekosten o Bewirtschaftungskosten o Mieten o Personal-/Sachkosten Verwaltung GB 7  Kalkulatorische Kosten o Kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert o kalkulatorische Zinsen vom Anschaffungswert  Umlagen (Querschnittskosten) 9.200 € 40.954 € 15.700 € 11.070 € 6.000 € 8.184 € 41.803 € 23.890 € 17.913 € 9.542 € Die Entwicklung der Inanspruchnahmen stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar: 450 400 350 300 406 383 352 323 264 250 200 150 124 100 109 71 103 74 50 Nutzung Leichenkammer 2007 Nutzung Trauerhalle 2008 2009 2010 2011(hochgerechnet) Sowohl bei den Leichenkammern, als auch bei den Trauerhallen, wurde mit dem hochgerechneten Wert des Jahres 2011 kalkuliert. Die Gesamtkosten in Höhe von 101.500 € werden über die Äquivalenzziffern zunächst auf die jeweiligen Gebührentatbestände aufgeteilt. 1 Äquivalenz- Verteilungsziffer wert Anzahl Gebühr Nutzung Trauerhalle 71 1,00 71 57.285 807 Aufbewahrung von Urnen (je angefangene Woche) 20 0,10 2 1.614 81 264 0,20 53 42.601 161 Nutzung Kühlkammern (je Tag)  Leichen- und Aufbahrungshallen  Kühlkammern  Aufbewahrung von Urnen 807 € 161 € 81 € (2011: 648 €) (2011: 130 €) (2011: 60 €) Aufgrund der Berechnungen des zuständigen Fachbereichs ergab sich im Abrechnungsjahr 2010 ein Fehlbetrag in Höhe von 44 T€. Kostenunterdeckungen sollen gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes ausgeglichen werden. Nach der geplanten Änderung des KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages aus 2010 würden sich die Gebührensätze wie folgt darstellen:  Leichen- und Aufbahrungshallen  Aufbewahrung von Urnen  Kühlkammern 1.157 € 116 € 231 € Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor die Gebühr auf ein Jahr befristet herabzusetzen. Auf diesem Wege soll ermittelt werden, ob die niedrige Nutzungsfrequenz auf die Höhe der Gebühr oder auf andere Umstände zurückzuführen ist.  Leichen- und Aufbahrungshallen  Kühlkammern  Aufbewahrung von Urnen 100 € 20 € 60 € Hierdurch würde unter Einbeziehung des Fehlbetrags aus 2010 eine Kostendeckung in Höhe von rd. 9 % erzielt. Lässt man den Fehlbetrag aus 2010 unberücksichtigt liegt der Kostendeckungsgrad bei rd. 13 %. Auch im Vorjahr wurden die Gebührensätze aufgrund der offensichtlichen Störung des Äquivalenzprinzips auf 300 € für Leichen- und Aufbewahrungshallen und 100 € für Kühlkammern herabgesetzt. Der städtische Haushalt wird durch die o.g. Festsetzung mit rd. 88 T€ belastet. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (3.547 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (159 Vorgänge) umgelegt, so dass sich eine Gebühr von 22 € je Genehmigung ergibt (bisher 16 €). 2 Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:      Sachkosten für die Entsorgung Sachkosten des Friedhofsbaggers (20%) Kalkulatorische Kosten (Friedhofsbagger; 20%) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung) Umlagen (Querschnittskosten) 4.624 € 374 € 2.606 € 26.930 € 1.285 € Die Sachkosten für die Entsorgung der Aufbauten sind gegenüber der Kalkulation 2011 um 8 T€ gesunken. Dies liegt darin begründet, dass bei der Kalkulation für 2011 die Deponiegebühren zu 100 % den Einebnungen zugeordnet wurden. Tatsächlich fallen hier aber deutlich weniger Deponiegebühren an. Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 34.958 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (64,00 € je Einheit). Unter Anrechnung von 98 % des Fehlbetrages aus 2010 in Höhe von rd. 14 T€ bleiben die Sätze konstant. Fallzahl A Einebnung Erdgrab Äquivalenz- Verteilungsziffer wert B C Gebühr D E F B*C 64 € * D E/B 160,00 1,00 160,00 10291,50 64 € 85,00 2,00 170,00 10934,72 128 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 183,00 2,00 366,00 23541,80 128 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 57,00 1,00 57,00 3666,35 64 € 1,00 2,00 2,00 128,64 128 € Berechtigungsscheine 21,00 0,25 5,25 337,69 16 € Einebnung Urnengrab 1,00 0,50 0,50 32,16 32 € Entfernung Grabstein 1,00 1,00 1,00 64,32 64 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1,00 1,00 1,00 64,32 64 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1,00 0,50 0,50 32,16 32 € Entfernung Grabstein Entfernung einer Abdeckplatte 3 Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den Jahren 2007 und 2009 fand jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 38 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung Betrachtet man die vergangenen fünf Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt, begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze. 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Grabanfertigung Erdbestattung Grabanfertigung Kindergrab Grabanfertigung Urnenbestattung 2007 2008 2009 2010 Zuschlag Erdbestattung Zuschlag Urnenbestattung 2011 Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:     Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%) Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 1.496 € 12.524 € 61.466 € 1.543 € Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt. Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2012 in Höhe von 77.029 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt. Bei der Gebührenkalkulation 2011 wurden hier rd. 67 T€ (ohne Fehlbetrag 61 T€) angesetzt. Die Abrechnung 2010 wies Kosten in Höhe von rd. 74 T€ aus. Die Gebührenkalkulation wurde alternativ ein- bzw. ausschließlich des Abrechnungsbetrages aus 2010 in Höhe von rd. 34 T€ vorgenommen (s. nachstehende Tabelle). 4 Erdbestattung MontagFreitag 12.00 Uhr Erbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung an Sonnund Feiertagen Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr Erdbestattung Kindergrab freitags 12.00 Uhr und samstags Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen Urnenbestattung MontagFreitag 12.00 Uhr Urnenbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags Urnenbestattung an Sonnund Feiertagen Anzahl Faktor Arbeitsaufwan d Faktor Aufschlag Arbeitszeiten Äquivalenzziffer 91 1,0 1,0 91,00 52.750 € 723 € 1.042 € 490 € 1 1,0 1,5 1,5 1.084 € 1.084 € 1.562 € 735 € 1 1,0 2,0 2 1.445 € 1.445 € 2.083 € 980 € 1 0,5 1,0 0,5 361 € 361 € 521 € 245 € 0 0,5 1,5 0 542 € 781 € 368 € 0 0,5 2,0 0 723 € 1.042 € 490 € 143 0,2 1,0 28,6 19.799 € 145 € 208 € 98 € 6 0,2 1,5 1,8 1.301 € 217 € 312 € 147 € 0 0,2 2,0 0,4 289 € 289 € 417 € 196 € Gebühr (ohne Fehlbetrag) Gebühr (mit Fehlbetrag) 2011 Insbesondere aufgrund des neu berechneten Stundensatzes der Mitarbeiter/-innen des Bauhofes und der anhaltenden Tendenz zur Urnenbestattung erhöhen sich die Gebührensätze um ohne Anrechnung des negativen Abrechnungsergebnisses 2010 um rd. 48 %. Berücksichtigte man den Fehlbetrag aus 2010 zusätzlich, würden sich die Gebührensätze mehr als verdoppeln. Auch hier wird verwaltungsseitig empfohlen aufgrund der offenkundigen Störung des Äquivalenzprinzips auf die Berücksichtigung des Fehlbetrags 2010 bei der Gebührenkalkulation 2012 zu verzichten. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor Abzug des „grünpolitischen Wertes“ rd. 478 T € (Kalkulation 2011: 382 T€; Abrechnung 2010: 430 T€) und verteilen sich wie folgt:  Sachkosten aufgrund der Kalkulationen des GB 8  Kalkulatorische Kosten o Kalk. Abschreibungen 17.055 € o Kalk. Zinsen 42.829 €  Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen)  Umlagen (Querschnittskosten)  Abzüglich dem grünpolitischen Wert 24.420 € 59.884 € 337.022 € 61.839 € -47.838 € Die Erhöhung resultiert u. a. aus dem gestiegenen Stundensatz der Bauhofmitarbeiter/-innen und der sonstigen internen Leistungsverrechnung (s. Anlage zur Abwasserkalkulation). Die in Ansatz zu bringenden Kosten würden sich um weitere 34 T€ erhöhen, wenn der Fehlbetrag aus 2010 einkalkuliert würde. 5 Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6,00 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der zwischenzeitlich abgeschlossenen Prüfung an. 6 Die Inanspruchnahme der Gräber entwickelte sich wie nachstehend dargestellt: 160 140 120 100 80 60 40 20 Reihenerdgrab Kindergräber Erdwahlgräber 2007 2008 2009 2010 Erdwahlgräber (Verlängerung 1/25) Urnengräber 2011(hochgerechnet) Durch die Einführung einer „Grundgebühr“ wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht. Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in diese „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden. Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 Summe Nutzungsdauer Grabgröße Bereitstellungaufwand B C D E F G B+C Kosten je Grabstelle pro Jahr Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit Neuvergaben/ Fälle A Grundgebühr (Fallzahl + Nutzungsdauer) Grabart Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. H I D*E J K L D*E*F* G M N € € Erdreihengrab 8 8 25 1,0 0 1,0 0 188,6 2.997,8 189 11.040 14.038 74 1.850 Anonymes Erdreihengrab 1 1 25 1,0 0 1,2 5 25,0 397,4 31 1.829 2.227 89 2.225 Erdkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 0,6 0 1,0 0 15,0 238,4 9 527 765 51 765 112 153 25 1,0 0 1,2 0 3.820,4 60.722,1 4.584 268.350 329.072 86 2.150 40 10 0,0 0 0,2 5 400,0 6.357,7 100 5.854 12.211 31 310 32 25 0,2 5 1,0 0 799,5 12.707,0 200 11.699 24.406 31 775 45 25 0,2 5 1,0 0 1.113,1 17.692,6 278 16.289 33.982 31 775 21 25 0,2 5 1,2 5 166 9.710 18.147 34 850 Erdwahlgrab Pflege für die vorzeitige Rückgabe von Gräbern 41 Urnenreihengrab 32 Urnenwahlgrab 42 anonymes Urnengrab 21 40 0 0 3 7 530,8 8.437,0 Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze für 2012: Gebühr bei Ersterwerb Erdreihengrab (25 Jahre) Erdkindergrab (unter 5 Jahre) (15 Jahre) anonymes Erdreihengrab (25 Jahre) Erdwahlgrab (25 Jahre) Urnenreihengrab (25 Jahre) Urnenwahlgrab (25 Jahre) anonymes Urnengrab (25 Jahre) Gebühr je Jahr bei Wiedererwerb / Verlängerung der Nutzungsdauer Erdwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 2012 Differenz 2012 (ohne 2011 zu (mit Fehl2012 Fehlbetrag) betrag) 1.850 € 325 € 1.975 € 765 € 105 € 840 € 2.225 € 2.350 € 2.150 € 375 € 2.275 € 775 € 25 € 875 € 775 € 25 € 875 € 850 € 125 € 975 € 2010 1.388 € 555 € 2011 1.525 € 645 € 1.850 € 463 € 463 € 463 € 1.775 € 725 € 725 € 725 € 2010 74 € 19 € 19 € 2012 Differenz 2012 (ohne 2011 zu (mit Fehl2012 2011 Fehlbetrag) betrag) 71 € 86 € 15 € 91 € 29 € 31 € 2€ 35 € 29 € 31 € 2€ 35 € Die Gebühren für anonyme Erdreihengräber wurden in der Kalkulation 2012 aufgrund der dauerhaften Pflegetätigkeit mit 25 % mehr Bereitstellungsaufwand angesetzt als ein Erdreihengrab. Die Erhöhung des Gebührensatzes ist mit rd. 21 % bereits sehr hoch. Auch hier wurde zunächst auf den Ansatz des Fehlbetrages in der Kalkulation 2012 verzichtet. In der Kalkulation 2012 wurde erstmalig auch eine Gebühr für die vorzeitige Rückgabe von Erdgräbern ermittelt. Kalkuliert wird lt. Schätzung des zuständigen Fachbereiches mit 40 Fällen. Durchschnittlich liegt die Dauer der Pflege bei 10 Jahren. Der anteilige Bereitstellungsaufwand wurde auf die Fälle umgelegt. So konnte eine Gebühr von 31 € je zu pflegendes Jahr ermittelt werden. Zusätzlich fällt bei einer Rückgabe wie in den Vorjahren die Gebühr für die Einebnung an. Da Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren angerechnet werden können, weist die Verwaltung darauf hin, dass der überwiegende Verzicht der Einbeziehung des Fehlbetrages 2010 nur für die Kalkulation 2012 gelten muss. 8