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Dringlichkeitsentscheidung GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Dringlichkeitsentscheidung GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden) Dringlichkeitsentscheidung GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden) Dringlichkeitsentscheidung GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 87/2008 24.07.2008 Az.: 32 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 361 Abt.: 32 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt: I. Amtsgericht Euskichen 1. - 10. Name, Vorname, Anschrift II. Amtsgericht Schleiden 1. - 10. Name, Vorname, Anschrift € € 2 Begründung: Nach dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.08.1998 (Mbl. NW. 1998 S. 1998 in der Fassung v. 20.10.2003) ist in diesem Jahr wieder der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu bilden, um aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen für die kommende Sitzungsperiode auszuwählen. Für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden müssen je 10 Vertrauenspersonen durch den Kreistag gewählt werden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind den Amtsgerichten wie folgt zugeordnet: I. Amtsgericht Euskirchen II. Stadt Bad Münstereifel Stadt Euskirchen Stadt Mechernich Gemeinde Weilerswit Stadt Zülpich Amtsgericht Schleiden Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Die Vertrauenspersonen müssen in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sein und vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederschaft gewählt werden. Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 23.06.2004 folgende Personen benannt (siehe V 293/2004): I. Amtsgericht Euskirchen 1. Kolvenbach, Bernd 2. Dr. Pesch, Dieter 3. Nolden, Hans-Josef 4. Nussbaum, Hans-Peter 5. Klein, Edgar 6. Rhiem, Josef Carl 7. Achenbach, Sibylle 8. Hürten, Matthias 9. Hegemann, Katharina 10. Schäfer, Hans-Josef II. Amtsgericht Schleiden 1. Caspers, Franz 2. Schmitz, Franz 3. Weiler, Helmut 4. Pick, Clemens, MdL 5. Mertens, Johannes 6. Kaspar, Werner 7. Hauptmann, Justine 8. Schmitz, Manfred 9. Pankatz, Horst 10. Reiff, Hans Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Gemäß o. g. Erlass hat die Kreisverwaltung alle vier Jahre von Amts wegen die Ausschussmitglieder wählen zu lassen und bis zum 30.06. den Amtsgerichten zu benennen. Nach dem Tod des zuständigen Sachbearbeiters war für dessen Nachfolger nicht erkennbar, dass dieses Jahr wieder eine Wahl ansteht. 3 gez. Reiff gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. i. V. Poth Landrat gez. Mende (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)