Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 87/2008
24.07.2008
Az.: 32
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den
Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
Tel.: 361
Abt.: 32
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtsbezirke
Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt:
I.
Amtsgericht Euskichen
1. - 10. Name, Vorname, Anschrift
II.
Amtsgericht Schleiden
1. - 10. Name, Vorname, Anschrift
€
€
2
Begründung:
Nach dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Innenministeriums und des
Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.08.1998 (Mbl. NW. 1998 S. 1998 in der
Fassung v. 20.10.2003) ist in diesem Jahr wieder der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu bilden, um
aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen für die kommende Sitzungsperiode
auszuwählen.
Für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden müssen je 10 Vertrauenspersonen durch den
Kreistag gewählt werden.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind den Amtsgerichten wie folgt zugeordnet:
I.
Amtsgericht Euskirchen
II.
Stadt Bad Münstereifel
Stadt Euskirchen
Stadt Mechernich
Gemeinde Weilerswit
Stadt Zülpich
Amtsgericht Schleiden
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Die Vertrauenspersonen müssen in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sein und vom
Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederschaft gewählt werden.
Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 23.06.2004 folgende Personen
benannt (siehe V 293/2004):
I.
Amtsgericht Euskirchen
1. Kolvenbach, Bernd
2. Dr. Pesch, Dieter
3. Nolden, Hans-Josef
4. Nussbaum, Hans-Peter
5. Klein, Edgar
6. Rhiem, Josef Carl
7. Achenbach, Sibylle
8. Hürten, Matthias
9. Hegemann, Katharina
10. Schäfer, Hans-Josef
II.
Amtsgericht Schleiden
1. Caspers, Franz
2. Schmitz, Franz
3. Weiler, Helmut
4. Pick, Clemens, MdL
5. Mertens, Johannes
6. Kaspar, Werner
7. Hauptmann, Justine
8. Schmitz, Manfred
9. Pankatz, Horst
10. Reiff, Hans
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Gemäß o. g. Erlass hat die Kreisverwaltung alle vier Jahre von Amts wegen die Ausschussmitglieder
wählen zu lassen und bis zum 30.06. den Amtsgerichten zu benennen. Nach dem Tod des
zuständigen Sachbearbeiters war für dessen Nachfolger nicht erkennbar, dass dieses Jahr wieder
eine Wahl ansteht.
3
gez. Reiff
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. i. V. Poth
Landrat
gez. Mende
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)