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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Ökokontos)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Ökokontos) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Ökokontos) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Ökokontos) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Ökokontos)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 353/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung eines Ökokontos Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 29.12.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 353/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Peter Pfannkuche 29.12.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betreff: Einrichtung eines Ökokontos Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Ökokontos zur Durchführung eines vorsorgenden Ausgleichsflächenmanagements. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Seit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das am 01.01.1998 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des BauGB und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18.08.1997 (BGB1.1 S. 2081) haben die Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Möglichkeit zur Führung eines Maßnahmenkontos für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Die mit dem BauROG eingeführten Regelungen erleichtern den Gemeinden die vorausschauende Bereitstellung von Ausgleichsflächen und die vorgezogene Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, da der Ausgleich und der ihm vorausgehende Eingriff in Natur und Landschaft von einander entkoppelt worden sind. Die Einrichtung eines Ökokontos bietet folgende Vorteile: • Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft können dort realisiert werden, wo sie im Zusammenhang betrachtet notwendig sind. • Eine Flächenbündelung erhöht die ökologische und gestalterische Wertigkeit der Ausgleichsmaßnahmen. Dadurch kommen nicht nur Synergieeffekte zustande, sondern kann auch die Pflege kosteneffizienter organisiert werden. • Ist bei Bebauungsplanverfahren ein Ausgleich innerhalb des Geltungsbereichs nicht oder nur teilweise möglich, so kann der Ausgleich über das Ökokonto erfolgen. • Bei Eingriffen in Natur und Landschaft kann nach § 5 Abs. 1 LG NRW der Kreis vom Verursacher ein Ersatzgeld verlangen. Da der Kreis in Wesseling nicht über eigene Liegenschaften verfügt, können diese Gelder über das Ökokonto für ortsbezogene Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden. • Die Einrichtung eines Ökokontos ermöglicht mehr Transparenz im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen. Die vorgezogene Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen in Gestalt eines Ökokontos ist kein Bestandteil der Bauleitplanung, sondern geschieht im Gegensatz zur Anwendung der Eingriffsregelung auf freiwilliger Basis. Dies hat zur Folge, dass vor der Errichtung eines Ökokontos nicht etwa die einzelnen Verfahrensschritte, die zur Aufstellung, bzw. Änderung eines Bebauungsplans notwendig sind, durchlaufen werden müssen. Insbesondere eine Behörden- und auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht erforderlich. 2. Lösung Auch wenn dies nicht zwingend durch Gesetz vorgeschrieben ist, empfiehlt sich ein Ratsbeschluss, mit dem die Gemeinde die Einrichtung eines Ökokontos beschließt. Dieser Beschluss, der den politischen Willen der Gemeinde zum vorsorgenden Umgang mit Natur und Landschaft dokumentiert, bildet zugleich die rechtliche Grundlage für die Verwaltung und stellt gewissermaßen einen an die Verwaltung gerichteten verbindlichen Handlungsauftrag zur Umsetzung eines vorsorgenden Flächenmanagements dar. 1. Auf der Grundlage vom Masterplan Grün und dem RegioGrün Konzept werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen geplant und durchgeführt. Durch den Bezug zur übergeordneten Planung wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen im regionalen Zusammenhang betrachtet werden. 2. Die Bewertung der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt einheitlich auf der Grundlage der Arbeitshilfe der Landesregierung NRW „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ von 1996 (Nachdruck 2001). 3. Die Abwicklung erfolgt über das Sondervermögen „Wald- und Parkanlagen“. 4. Für die Dokumentation wird im Stadtplandienst im Intranet eine Fachanwendung „Ökokonto“. eingerichtet. Hier werden die erforderlichen Daten direkt mit dem Lageplan verbunden (siehe Anlage). 5. Jährlich wird aus der Datenbank ein „Kontoauszug“ erstellt und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt. TUIV 08/1998 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit den Einnahmen aus Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft können gezielt Ausgleichmaßnahmen aus dem Ökokonto ausgeführt werden. So kann die Nachhaltigkeit des Ausgleichs gewährleistet werden. Der Haushalt der Stadt Wesseling wird nicht durch zusätzliche Ausgabeverpflichtungen belastet. TUIV 08/1998