Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8232/2011
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2011
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften zu
beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, Kurt-SchumacherStraße 1 genutzt.
Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568
Quadratmeter zur Verfügung
Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte.
Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen i. d. R. zwei bis drei
Wohnungen von Familien genutzt werden.
Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind:
Betrag
Personalkosten
4.000 €
Unterhaltungskosten
5.600 €
Gebäudekosten
31.960 €
Umlagen
Summe
7.220 €
48.780 €
1) Sammelunterkünfte
Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%)
Übrige Kosten (Sammelunterkünfte (60%)
Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte
Gebühr pro Person und Monat
6.390 €
10.090 €
6 Personen
225 €
Bei einer durchschnittlichen Belegung mit 6 Personen in Sammelunterkünften würde bei o. g.
Gebührensatz eine Kostendeckung von 98,3 % erzielt. Die Gebühr steigt gegenüber dem Vorjahr
um 5 € pro Person und Monat.
2) Wohnungen
Gebäudekosten Wohnungen 80%
Übrige Kosten Wohnungen (40%)
Fläche der Wohnungen
Gebühr pro m² und Monat
25.570 €
6.730 €
473 m²
6€
Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte
dienen, der einen Wert zwischen 4,20 € und 5,20 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine
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Sitzungsvorlage
Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden
sind, erscheint der vorgenannte Gebührensatz durchaus angebracht zu sein.
Die Gebühr für die Nutzung der Wohnungen sinkt von 19 €/m² auf nunmehr 6 €/m². Ursache
hierfür ist die zugrunde gelegte Gesamtläche. Im letzten Jahr wurden lediglich die durchschnittlich
vermieteten Flächen zugrunde gelegt.
Das angemietete Gebäude ist für die Wahrnehmung der Aufgabe überdimensioniert. Gemäß § 6
KAG ist die Gebühr nach der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen. Da der
Gebührenzahler die Leerstände nicht zu vertreten hat und nur eine bestimmte Fläche in Anspruch
nimmt, ist die Gesamtfläche als Maßstab zugrunde zu legen.
Die nicht erzielbaren Erlöse belasten den Gesamthaushalt. Geht man von durchschnittlich drei
vermieteten Wohnungen aus, würde der Kostendeckungsgrad bei rd. 33% liegen, d.h. an dieser
Stelle eine jährliche Haushaltsbelastung von gut 30.000 € entstehen.
Aus haushalterischen Gründen sollten die zuständigen Fachbereiche II und IV hier nach einer
geeigneteren Lösung für die Unterbringung der Obdachlosen suchen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 21.11.2011
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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