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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
23.11.11, 18:04
Aktualisiert
29.11.11, 18:04
Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8232/2011 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2011 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, Kurt-SchumacherStraße 1 genutzt. Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568 Quadratmeter zur Verfügung Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte. Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen i. d. R. zwei bis drei Wohnungen von Familien genutzt werden. Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind: Betrag Personalkosten 4.000 € Unterhaltungskosten 5.600 € Gebäudekosten 31.960 € Umlagen Summe 7.220 € 48.780 € 1) Sammelunterkünfte Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%) Übrige Kosten (Sammelunterkünfte (60%) Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte Gebühr pro Person und Monat 6.390 € 10.090 € 6 Personen 225 € Bei einer durchschnittlichen Belegung mit 6 Personen in Sammelunterkünften würde bei o. g. Gebührensatz eine Kostendeckung von 98,3 % erzielt. Die Gebühr steigt gegenüber dem Vorjahr um 5 € pro Person und Monat. 2) Wohnungen Gebäudekosten Wohnungen 80% Übrige Kosten Wohnungen (40%) Fläche der Wohnungen Gebühr pro m² und Monat 25.570 € 6.730 € 473 m² 6€ Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,20 € und 5,20 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine Beschlussvorlage WP8-232/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden sind, erscheint der vorgenannte Gebührensatz durchaus angebracht zu sein. Die Gebühr für die Nutzung der Wohnungen sinkt von 19 €/m² auf nunmehr 6 €/m². Ursache hierfür ist die zugrunde gelegte Gesamtläche. Im letzten Jahr wurden lediglich die durchschnittlich vermieteten Flächen zugrunde gelegt. Das angemietete Gebäude ist für die Wahrnehmung der Aufgabe überdimensioniert. Gemäß § 6 KAG ist die Gebühr nach der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen. Da der Gebührenzahler die Leerstände nicht zu vertreten hat und nur eine bestimmte Fläche in Anspruch nimmt, ist die Gesamtfläche als Maßstab zugrunde zu legen. Die nicht erzielbaren Erlöse belasten den Gesamthaushalt. Geht man von durchschnittlich drei vermieteten Wohnungen aus, würde der Kostendeckungsgrad bei rd. 33% liegen, d.h. an dieser Stelle eine jährliche Haushaltsbelastung von gut 30.000 € entstehen. Aus haushalterischen Gründen sollten die zuständigen Fachbereiche II und IV hier nach einer geeigneteren Lösung für die Unterbringung der Obdachlosen suchen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 21.11.2011 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-232/2011 Seite 3