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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 346/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen - 50 - Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.12.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 50 - Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 346/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Esser 13.12.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2007 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Beschlussentwurf: Aus dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 ( alte HhSt. 1.470.7181 ) - Zuschüsse - werden – vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2007 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2007 wie folgt gewährt: Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 100,00 EURO 514,00 EURO 929,00 EURO 373,00 EURO 245,00 EURO 165,00 EURO 467,00 EURO 178,00 EURO 124,00 EURO 255,00 EURO 268,00 EURO 178,00 EURO 255,00 EURO 259,00 EURO 4.310,00 EURO Wohlfahrtsverbände: - Arbeiterwohlfahrt - Caritasverband - Deutsches Rotes Kreuz TUIV 08/1998 130,00 EURO 130,00 EURO 130,00 EURO ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. In dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse – sind - vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung mit dem Haushaltsplan 2007 - 4.700,00 Euro verfügbar. Es gibt 15 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 berücksichtigt die Höhe der städtischen Förderung die unterschiedliche Häufigkeit der Angebote und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten. Die Bezuschussung in 2006 basierte auf den Angaben in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2005. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen. Die Evangelische Kirchengemeinde hat bisher nur einen Grundbetrag in Höhe von 100,00 Euro erhalten. Sie bietet jedoch sowohl in der Apostelkirche als auch in der Kreuzkirche und der Dankeskirche Angebote für Senioren an und hat beantragt, alle 3 Pfarrbezirke mit Arbeitszuschüssen zu unterstützen. 2. Lösung Die Wohlfahrtsverbände erhalten wie im Vorjahr Arbeitszuschüsse in Höhe von 130,00 EURO (x 3 = 390,00 EURO). Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 4.310,00 EURO werden auf die Alteneinrichtungen nach folgendem Schema verteilt: a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen Grundbetrag in Höhe von 100,00 EURO (x 10 = 1.000,00 EURO). b) Der Altenclub Rheinpark erhält weiterhin einen Arbeitszuschuss in Höhe von 100,00 EURO. c) Der Restbetrag in Höhe von 3.010,00 EURO wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen (ohne Altenclub Rheinpark) verteilt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage): Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen wie unter 2. beschrieben TUIV 08/1998 100,00 EURO 514,00 EURO 929,00 EURO 373,00 EURO 245,00 EURO 165,00 EURO 467,00 EURO 178,00 EURO 124,00 EURO 255,00 EURO 268,00 EURO 178,00 EURO 255,00 EURO 259,00 EURO 4.310,00 EURO