Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.11.2010
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-132/2010
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010
Gemeinderat am 09.12.2010
- öffentlich -
Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei
Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den
Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der
dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten
betragen 15% der Personalkosten.
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich.
Beim Winterdienst wurde als Ansatz vom üblichen 3-Jahres-Durchschnitt abgewichen und
stattdessen der Mittelwert der Jahre 2008 und 2009 für die Kalkulation zugrunde gelegt, da
dieser Wert den wahrscheinlichen Kosten näher kommt. Es lässt sich jedoch gerade beim
Winterdienst keine genaue Vorhersage der Kosten treffen, da dies von den
Witterungsverhältnissen im jeweiligen Kalkulationszeitraum abhängig ist. Jahre, in denen
aufgrund der Witterungsverhältnisse wesentlich mehr Winterdienst durchgeführt werden
muss (etwa 2010) als in durchschnittlichen Jahren, lassen sich natürlich nicht voraussagen.
Die Kalkulation mit Durchschnittswerten ist jedoch trotzdem die geeignete Methode zur
Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Bei Jahren mit außergewöhnlich viel Winterdienst
führen die steigenden Kosten gewöhnlich zu Unterdeckungen beim Gebührenausgleich, die
dann in den Folgejahren ausgeglichen werden sollen.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfallen ab dem Jahr 2009, da das
vorhandene Anlagegut (Salzsilo) vollständig abgeschrieben ist.
Bei Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008
in Höhe von 310,45 € wird in die Kalkulation 2011 eingebracht.
Die Kostenunterdeckung beim Winterdienst aus dem Jahr 2009 wird aus der Rücklage
beglichen (Kostenüberdeckungen in 2007 und 2008).
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die
Straßenreinigung:
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,66 Euro (2010 = 0,67 €)
0,63 Euro (2010 = 0,63 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (58,19% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (41,81% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2011 wird dieser Anteil
voraussichtlich 26.585,01 Euro (2010 = 25.775,35 Euro) betragen.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe
von 0,65 Euro (2010 = 0,47 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: