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Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
25 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
15.11.10, 15:37
Aktualisiert
09.12.10, 09:58
Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst) Vorlage (Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.11.2010 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-132/2010 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 25.11.2010 Gemeinderat am 09.12.2010 - öffentlich - Gebührenkalkulation im Bereich Straßenreinigung und Winterdienst Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähige Kosten sind Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten. Bei Personalkosten und Sächlichen Ausgaben sowie Fahrzeugkosten und Ausgaben für den Straßenwinterdienst wurde aus den Kosten der letzten 3 Jahren ein Mittelwert gebildet, der dann als Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15% der Personalkosten. Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist aus der Anlage ersichtlich. Beim Winterdienst wurde als Ansatz vom üblichen 3-Jahres-Durchschnitt abgewichen und stattdessen der Mittelwert der Jahre 2008 und 2009 für die Kalkulation zugrunde gelegt, da dieser Wert den wahrscheinlichen Kosten näher kommt. Es lässt sich jedoch gerade beim Winterdienst keine genaue Vorhersage der Kosten treffen, da dies von den Witterungsverhältnissen im jeweiligen Kalkulationszeitraum abhängig ist. Jahre, in denen aufgrund der Witterungsverhältnisse wesentlich mehr Winterdienst durchgeführt werden muss (etwa 2010) als in durchschnittlichen Jahren, lassen sich natürlich nicht voraussagen. Die Kalkulation mit Durchschnittswerten ist jedoch trotzdem die geeignete Methode zur Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Bei Jahren mit außergewöhnlich viel Winterdienst führen die steigenden Kosten gewöhnlich zu Unterdeckungen beim Gebührenausgleich, die dann in den Folgejahren ausgeglichen werden sollen. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfallen ab dem Jahr 2009, da das vorhandene Anlagegut (Salzsilo) vollständig abgeschrieben ist. Bei Straßenreinigung ist die Rücklage aufgebraucht. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 310,45 € wird in die Kalkulation 2011 eingebracht. Die Kostenunterdeckung beim Winterdienst aus dem Jahr 2009 wird aus der Rücklage beglichen (Kostenüberdeckungen in 2007 und 2008). Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. 2) Kalkulation der Gebühren Straßenreinigung Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird. Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende Gebührensätze für die Straßenreinigung: Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen 0,66 Euro (2010 = 0,67 €) 0,63 Euro (2010 = 0,63 €) Winterdienst Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (58,19% der Gesamtstrecke) und Winterdienst auf Anliegerstraßen (41,81% der Gesamtstrecke). Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2011 wird dieser Anteil voraussichtlich 26.585,01 Euro (2010 = 25.775,35 Euro) betragen. Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt. Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 0,65 Euro (2010 = 0,47 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: